Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung für den Kauf von Fahrzeugen
Produkte/Dienstleistungen: Personenkraftwagen📦
Kurze Beschreibung:
“Kauf von Fahrzeugen und Original-Ersatzteilen für ca. 100 Fuhrparks. Die einzelnen Fuhrparks haben einen Fahrzeugbestand von 10 – 900 Fahrzeugen.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sonstige Personenkraftwagen📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fuhrparks in ganz Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf von Fahrzeugen und Original-Ersatzteilen für ca. 100 Fuhrparks. Die einzelnen Fuhrparks haben einen Fahrzeugbestand von 10 – 900 Fahrzeugen.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2 X um ein Jahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eine Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien nach § 21 (4) 1. – 5. SektVO ist vorzulegen.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Bietergemeinschaften sind ausnahmsweise ausgeschlossen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Bewerber müssen Fahrzeughersteller sein. Händler sind ausgeschlossen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 7
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-23
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-08-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-31 📅
“Die N-ERGIE Aktiengesellschaft schreibt im Auftrag der Thüga-Gruppe den gebündelten Bedarf der Beteiligungsunternehmen der Thüga (siehe www.thuega.de) auf...”
Die N-ERGIE Aktiengesellschaft schreibt im Auftrag der Thüga-Gruppe den gebündelten Bedarf der Beteiligungsunternehmen der Thüga (siehe www.thuega.de) auf Grundlage der Sektorenverordnung (SektVO) aus. Die Thüga-Gruppe ist deutschlandweit das größte Netzwerk kommunaler Energieversorger. Zu den Grundsätzen der Zusammenarbeit gehört es, die Autonomie und Selbständigkeit der Partner zu erhalten. Gleichzeitig sorgt die Bündelung der Bedarfe und die Einbindung in die Gruppe für Wettbewerbsstärke und Zukunftsfähigkeit. Im Bereich der Beschaffung arbeiten die Partner auf der Ebene der Thüga-Gruppe eng zusammen, um Synergieeffekte sinnvoll zu nutzen. Die abzuschließenden Rahmenverträge werden mit der Thüga AG geschlossen. Die nach den Rahmenverträgen teilnahmeberechtigten Beteiligungsunternehmen bestellen ihre Bedarfe auf dieser Grundlage eigenverantwortlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximillianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 90538
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 143-327961 (2018-07-23)