Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer übernimmt die Durchführung von Fahrten mit Pkw (Einzelfahrten und Sammelfahrten) zur Beförderung von bis zu maximal 6 Schülerinnen und Schüler bzw. deren Begleitpersonen von und zum Unterricht für den Schulträger die Landeshauptstadt München (Auftraggeberin).
Der Auftrag umfasst folgende Positionen:
— Auftragsannahme, -überwachung, -koordinierung und -weiterleitung an den Fahrdienst durch eine Zentrale („Funkzentrale“) mit festen Ansprechpersonen für die abrufenden Dienststellen,
— Durchführung der Fahrten vom Wohnort des Schulkindes zur Schule bzw. von der Schule zum Wohnort zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt (Schulbeginn bzw. -schluss),
— Erstellung von Protokollen und Sammelrechnungen über die durchgeführten Aufträge durch die Funkzentrale. Pro Schultag sind im Normalfall je eine Hin- und Rückfahrt pro Schüler/-in durchzuführen und insgesamt ca. 490 Personen pro Richtung zu befördern. Die Angaben sind Erfahrungswerte und nicht verbindlich.
Die Fahrten finden vor allem morgens etwa zeitgleich statt, sodass die entsprechenden Kapazitäten an Personal und Fahrzeugen gebündelt zur Verfügung stehen müssen.
Die Fahrten sind überwiegend im Zeitraum von ca. 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr (bei Ganztagesklassen) durchzuführen. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen sowie während der Schulferien in Bayern sind keine Fahrten durchzuführen.
Die einzelnen Aufträge sind in folgende Kategorien einzuteilen:
— Beförderung für einen bestimmbaren Zeitraum (Datum bis Datum, dann selbstständige Stornierung des Auftrages),
— tägliche automatische Beförderung ab Auftragserteilung bis Stornierung des Auftrages durch den Abrufenden der Leistung oder bis zum Schuljahresende,
— Beförderung auf kurzfristigen Abruf während des Schultages (vorab telefonisch) z. B. bei Unterrichtsausfällen o. ä,
— Einzelbeförderung aufgrund der Verhaltensauffälligkeit der Schülerin/des Schülers,
— Sammelbeförderung mehrerer Schulkinder zu einer Unterrichtstätte,
— Zusammenfassen von unterschiedlichen (z. B. abweichende Schulschlusszeiten) und unregelmäßigen (nicht täglichen) Fahrten von bzw. zur Unterrichtsstätte.
Es sind Schülerinnen und Schüler, teilweise mit Begleitpersonen zu befördern. Der zu befördernde Personenkreis besteht aus:
— Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf (sprachlich, im Lernbereich) der Jahrgangsstufen 1 bis 4 (Alter 6 bis 10 Jahre),
— Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf (geistige Entwicklung) der Jahrgangsstufen 1 bis 12 (Alter 6 bis 20 Jahre),
— Kinder für schulvorbereitende Einrichtungen -SVE- (Alter ca. 5 bis 6 Jahre),
— Schülerinnen und Schüler in Kooperations-, Übergangs-, Außen- und Modellklassen (meist mit Migrationshintergrund),
— Schülerinnen und Schüler (auch von weiterführenden Schulen) mit einer dauernden oder vorübergehenden (z. B. Gehbehinderung mit Gehhilfen nach Operation) körperlichen Behinderung oder Beeinträchtigung,
— Schülerinnen und Schüler die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind (entweder nur sitzend im Rollstuhl oder mit klappbaren Rollstuhl zu befördern),
— Schülerinnen und Schüler mit einer Erblindung, Gehörschädigung oder anderen (z. B. MS, Asthma, Epilepsie, Autismus) körperlichen Gebrechen,
— soweit erforderlich: Begleitpersonen.