Rahmenvereinbarung für die Beförderung mit Pkws von Schülern und Kindergartenkindern, Az. 045-05-000-012/2018

Landeshauptstadt München, Direktorium – HA II, Vergabestelle 1, Abt. 4

Für die Durchführung von Fahrten mit Pkw (Einzelfahrten und Sammelfahrten) zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Kindergartenkindern bzw. deren Begleitpersonen von und zum Unterricht bzw. Betreuung für den Schulträger die Landeshauptstadt München (Auftraggeberin). Die Fahrten dienen zur flexiblen Ergänzung des Schulbusangebots. Die im Folgenden benannten Beförderungen sind gemäß schriftlicher Auskunft der hierfür zuständigen Aufsichtsbehörde (Regierung von Oberbayern) vom Personenbeförderungsgesetz freigestellt. Der Auftrag umfasst folgende Positionen:
1) Auftragsannahme, -überwachung, -koordinierung und -weiterleitung an den Fahrdienst durch eine Zentrale („Funkzentrale“) mit festen Ansprechpersonen für die abrufenden Dienststellen
2) Durchführung der Fahrten vom Wohnort des Schulkindes zur Schule bzw. von der Schule zum Wohnort zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt (Schulbeginn bzw. -schluss)
3) Erstellung von Protokollen und Sammelrechnungen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-14 Auftragsbekanntmachung
2018-06-15 Ergänzende Angaben
2018-09-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2018-09-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-06-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bedarfspersonenbeförderung
Kurze Beschreibung:
Für die Durchführung von Fahrten mit Pkw (Einzelfahrten und Sammelfahrten) zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Kindergartenkindern bzw. deren Begleitpersonen von und zum Unterricht bzw. Betreuung für den Schulträger die Landeshauptstadt München (Auftraggeberin). Die Fahrten dienen zur flexiblen Ergänzung des Schulbusangebots. Die im Folgenden benannten Beförderungen sind gemäß schriftlicher Auskunft der hierfür zuständigen Aufsichtsbehörde (Regierung von Oberbayern) vom Personenbeförderungsgesetz freigestellt. Der Auftrag umfasst folgende Positionen: 1) Auftragsannahme, -überwachung, -koordinierung und -weiterleitung an den Fahrdienst durch eine Zentrale („Funkzentrale“) mit festen Ansprechpersonen für die abrufenden Dienststellen 2) Durchführung der Fahrten vom Wohnort des Schulkindes zur Schule bzw. von der Schule zum Wohnort zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt (Schulbeginn bzw. -schluss) 3) Erstellung von Protokollen und Sammelrechnungen
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bedarfspersonenbeförderung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bedarfspersonenbeförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, Direktorium – HA II, Vergabestelle 1, Abt. 4
Postanschrift: Birkerstr. 18
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de 🌏
E-Mail: abteilung4.vergabestelle1@muenchen.de 📧
Telefon: +49 8923330445 📞
Fax: +49 8923330452 📠
URL der Dokumente: http://www.muenchen.de/vgst1 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-14 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-16 📅
Datum des Beginns: 2018-09-01 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 114-259449
ABl. S-Ausgabe: 114
Zusätzliche Informationen
Nach gesonderter Aufforderung sind in den Eigenerklärungen genannte Angaben nachzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich, per E-Mail (abteilung4.vergabestelle1@muenchen.de) oder Fax (089/233-30452) an die Vergabestelle 1 bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zur Leistungsbeschreibung bis 6 Tage vor Ablauf der. Angebotsfrist vorgenommen. Diese werden Teil der Vergabeunterlagen und ist diesen zwingend beizulegen. Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Persoen außerhalb der Vergabestelle 1 sind unzulässig.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Durchführung von Fahrten mit Pkw (Einzelfahrten und Sammelfahrten) zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Kindergartenkindern bzw. deren Begleitpersonen von und zum Unterricht bzw. Betreuung für den Schulträger die Landeshauptstadt München (Auftraggeberin). Die Fahrten dienen zur flexiblen Ergänzung des Schulbusangebots. Die im Folgenden benannten Beförderungen sind gemäß schriftlicher Auskunft der hierfür zuständigen Aufsichtsbehörde (Regierung von Oberbayern) vom Personenbeförderungsgesetz freigestellt. Der Auftrag umfasst folgende Positionen:
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1) Auftragsannahme, -überwachung, -koordinierung und -weiterleitung an den Fahrdienst durch eine Zentrale („Funkzentrale“) mit festen Ansprechpersonen für die abrufenden Dienststellen
2) Durchführung der Fahrten vom Wohnort des Schulkindes zur Schule bzw. von der Schule zum Wohnort zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt (Schulbeginn bzw. -schluss)
3) Erstellung von Protokollen und Sammelrechnungen
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer übernimmt die Durchführung von Fahrten mit Pkw (Einzelfahrten und Sammelfahrten) zur Beförderung von bis zu maximal sechs Schülerinnen und Schüler bzw. deren Begleitpersonen von und zum Unterricht für den Schulträger die Landeshauptstadt München (Auftraggeberin).
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Der Auftrag umfasst folgende Positionen:
— Auftragsannahme, -überwachung, -koordinierung und -weiterleitung an den Fahrdienst durch eine Zentrale („Funkzentrale“) mit festen Ansprechpersonen für die abrufenden Dienststellen,
— Durchführung der Fahrten vom Wohnort des Schulkindes zur Schule bzw. von der Schule zum Wohnort zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt (Schulbeginn bzw. -schluss),
— Erstellung von Protokollen und Sammelrechnungen über die durchgeführten Aufträge durch die Funkzentrale.
Pro Schultag sind im Normalfall je eine Hin- und Rückfahrt pro Schüler/-in durchzuführen und insgesamt ca. 490 Personen pro Richtung zu befördern. Die Angaben sind Erfahrungswerte und nicht verbindlich. Die Fahrten finden vor allem morgens etwa zeitgleich statt, so dass die entsprechenden Kapazitäten an Personal und Fahrzeugen gebündelt zur Verfügung stehen müssen.
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Die Fahrten sind überwiegend im Zeitraum von ca. 7.00 bis 16.00 (bei Ganztagesklassen) durchzuführen. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen sowie während der Schulferien in Bayern sind keine Fahrten durchzuführen.
Die einzelnen Aufträge sind in folgende Kategorien einzuteilen:
— Beförderung für einen bestimmbaren Zeitraum.
(Datum bis Datum, dann selbstständige Stornierung des Auftrages).
— tägliche automatische Beförderung ab Auftragserteilung bis Stornierung des Auftrages durch den Abrufenden der Leistung oder bis zum Schuljahresende,
— Beförderung auf kurzfristigen Abruf während des Schultages (vorab telefonisch) z.B. bei Unterrichtsausfällen o.ä,
— Einzelbeförderung aufgrund der Verhaltensauffälligkeit der Schülerin/des Schülers,
— Sammelbeförderung mehrerer Schulkinder zu einer Unterrichtstätte,
— Zusammenfassen von unterschiedlichen (z.B. abweichende Schulschlusszeiten) und unregelmäßigen (nicht täglichen) Fahrten von bzw. zur Unterrichtsstätte.
Es sind Schülerinnen und Schüler, teilweise mit Begleitpersonen zu befördern. Der zu befördernde Personenkreis besteht aus:
— Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf (sprachlich, im Lernbereich).
Der Jahrgangsstufen 1 bis 4 (Alter 6 bis 10 Jahre).
— Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf (geistige Entwicklung).
Der Jahrgangsstufen 1 bis 12 (Alter 6 bis 20 Jahre).
— Kinder für schulvorbereitende Einrichtungen -SVE- (Alter ca. 5 bis 6 Jahre),
— Schülerinnen und Schüler in Kooperations-, Übergangs-, Außen- und Modellklassen (meist mit Migrationshintergrund),
— Schülerinnen und Schüler (auch von weiterführenden Schulen) mit einer dauernden oder vorübergehenden (z.B. Gehbehinderung mit Gehhilfen nach Operation) körperlichen Behinderung oder Beeinträchtigung.
— Schülerinnen und Schüler die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
(entweder nur sitzend im Rollstuhl oder mit klappbaren Rollstuhl zu befördern).
— Schülerinnen und Schüler mit einer Erblindung, Gehörschädigung oder anderen (z.B. MS, Asthma, Epilepsie, Autismus) körperlichen Gebrechen,
— Soweit erforderlich: Begleitpersonen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Kindergartenfahrten
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat Fahrten mit Pkws durchzuführen (Einzelfahrten und Sammelfahrten) zur Beförderung von bis zu maximal acht Personen, Kindergartenkinder und deren Begleitpersonal, von Ihrem Wohnort zu den Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt München (Auftraggeberin) und zurück.
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Das Begleitpersonal ist auf Anforderung zu erst vom Wohnort abzuholen und danach die Kinder an Ihrem Wohnort. Im Normalfall verbleibt das Begleitpersonal dann bei der Kindertageseinrichtung. Bei der Rückbeförderung ist das Begleitpersonal nach Abstimmung am Wohnort abzusetzen nachdem die Kinder an Ihren Wohnort gebracht wurden.
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— Durchführung der Fahrten vom Wohnort des Kindes zur Bildungseinrichtung und zurück zum Wohnort zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt,
Anzahl der Beförderungsfälle:
Im Normalfall sind je Kind eine Hin- und Rückfahrt pro Tag durchzuführen und insgesamt ca. 120 Personen inkl. Begleitpersonal pro Jahr zu befördern. Es können je Kind Fahrten nur einmalig an einem Tag oder mehrere Fahrten über mehrere Wochen stattfinden. Die Angaben sind Erfahrungswerte und nicht verbindlich.
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Auftragszeiten:
— Die Fahrten finden vor allem im Zeitraum von ca. 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr etwa zeitgleich statt, so dass die entsprechenden Kapazitäten an Personal und Fahrzeugen gebündelt zur Verfügung stehen müssen,
— An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen sowie nach Abstimmung mit den Kindertageseinrichtungen sind keine Fahrten durchzuführen (bspw. Brückentage, Kindergartenferien).
Der Auftragnehmer legt die Fahrtroute für jeden Beförderungsfall eigenständig fest. Es ist grundsätzlich die für den Abrufenden der Leistung die kostengünstigste Fahrtroute zu wählen. Hierbei sind die vorauszusehenden Verkehrsbehinderungen etc. zu berücksichtigen.
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Soweit es wirtschaftlich sinnvoll ist, sind Fahrten eigenständig zu Sammelbeförderungen zusammenzufassen, um die Anzahl der Fahrten und den Kraftstoffverbrauch sowie die Schadstoffbelastung durch die Abgase der eingesetzten Fahrzeuge, insbesondere im Kernbereich der Stadt zu minimieren.
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Bei Sammelfahrten ab fünf Personen und einer im Umkreis der Wohnorte günstigen Fahrt-strecke ist der Einsatz eines Großraumfahrzeugs eigenständig zu koordinieren und auf einen günstigst möglichen Fahrpreis der Leistung für die abrufende Dienststelle zu achten. Dies ist mit der verantwortlichen Stelle vorab abzustimmen. Die maximale Fahrzeit einer Sammelfahrt darf 45 Minuten nicht überschreiten.
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— Beförderung für einen bestimmbaren Zeitraum (Datum bis Datum, dann selbstständige Stornierung des Auftrages),
— tägliche automatische Beförderung ab Auftragserteilung bis Stornierung des Auftrages durch den Abrufenden der Leistung oder Endes des Kindergartenjahres,
— Beförderung auf kurzfristigen Abruf (vorab telefonisch) z.B. bei Krankheit o.ä,
— Sammelbeförderung mehrerer Kinder zu einer Kindertageseinrichtung,
— Zusammenfassen von unterschiedlichen (z.B. abweichende Schlusszeiten) und unregelmäßigen (nicht täglichen) Fahrten von bzw. zur Kindertageseinrichtung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Fahrtstrecken sind im erweiterten Stadtgebiet München (Stadtgebiet und in Einzelfällen angrenzende Landkreise) durchzuführen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen abzugeben:
— Eigenerklärung zur Eignung (siehe Anlage "E" zu den Vergabeunterlagen):
— - Teil A:
1. Angaben zum Bewerber / Bieter
2. Angaben zum / zu den gesetzlichen (Vertreter(n) bzw. vertretungsberechtigten Gesellschafter(n)
(Personengesellschaft, Einzelunternehmen).
3. Form der Teilnahme (Bietergemeinschaft, Unterauftragsvergabe, Eignungsleihe), falls zutreffend
— - Teil B: zwingende und fakultative Ausschlussgründe (z.B. Insolvenzverfahren, schwere Verfehlung, Verurteilung nach StGB) jeweils für den Bieter, evtl. benannte Nachunternehmer und die einzelnen Bietergemeinschaft,
— - Teil E: Zusätzliche Erklärungen/Unterlagen zur Überprüfung der Eignung: Angaben zur Befähigung, Erlaubnis zur Berufsausübung,
— -- Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als drei Monate) oder bei EU-Mitgliedstaat vergleichbarer Nachweis,
— -- Eintragung in das Berufsregister oder ein bei EU-Mitgliedstaaten vergleichbarer Nachweis.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— Eigenerklärung Teil C und E (siehe Anlage "E" zu den Vergabeunterlagen).
Zu Teil C: Umsatz- und Personalzahlen:
Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren muss für die einzelnen Lose mindestens folgende Werte betragen.
Los 1: 1.000.000,00 €.
Los 2: 20.000,00 €.
Soll der Zuschlag für mehrere, gleichzeitig ausführende Lose an einen Bewerber / Bieter erteilt werden müssen die Umsatzzahlen des Bewerbers/Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens der Summe der geforderten Mindestumsätze aus den betreffenden Losen entsprechen.
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Teil E:
Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
Personenschäden: mind. 1.000.000,00 €.
Sachschäden: mind. 1.000.000,00 €.
Vermögensschäden: mind. 500.000,00 €.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— Eigenerklärung Teil D (siehe Anlage "E" zu den Vergabeunterlagen).
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen vorweisen. Leistungen für die Auftraggeberin können auch ohne Angabe als Referenz berücksichtigt werden.
Als vergleichbare Leistung gilt im vorliegenden Fall Personenbeförderungen mit monatlich mindestens
1500 Fahrten für Los 1.
20 Fahrten für Los 2.
Die Anzahl der Fahrten kann auch durch freiwillige Abgabe mehrerer Referenzen addiert nachgewiesen werden.
Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn.
— sie nicht älter als drei Jahre sind.
Und.
— die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde,
— - Formblatt Verzeichnis Unternehmerleistungen (Anlage "U" zu den Vergabeunterlagen),
— - Formblatt Verpflichtungserklärung der Leistungen anderer Unternehmer (Anlage "V" zu den.
Vergabeunterlagen).
— - Erklärung Bietergemeinschaft (Anlage "B" zu den Vergabeunterlagen).

Verfahren
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE212
Kontakt
Kontaktperson: Björn Tripmacher
Internetadresse: www.muenchen.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.muenchen.de/vgst1 🌏
Dokumente URL: www.muenchen.de/vgst1 🌏
URL der Dokumente: www.muenchen.de/vgst1 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Nach gesonderter Aufforderung sind in den Eigenerklärungen genannte Angaben nachzuweisen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich, per E-Mail (abteilung4.vergabestelle1@muenchen.de) oder Fax (089/233-30452) an die Vergabestelle 1 bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zur Leistungsbeschreibung bis 6 Tage vor Ablauf der.
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Angebotsfrist vorgenommen. Diese werden Teil der Vergabeunterlagen und ist diesen zwingend beizulegen. Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Persoen außerhalb der Vergabestelle 1 sind unzulässig.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der.
Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein.
Wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter.
Über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung.
Der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren.
Die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der.
Vergabestelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen.
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar.
Sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/.
Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer.
Anstreben können.
Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/.
Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung des Auftraggeberin ein.
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt.
Quelle: OJS 2018/S 114-259449 (2018-06-14)
Ergänzende Angaben (2018-06-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Durchführung von Fahrten mit Pkw (Einzelfahrten und Sammelfahrten) zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Kindergartenkindern bzw. deren Begleitpersonen von und zum Unterricht bzw. Betreuung für den Schulträger die Landeshauptstadt München (Auftraggeberin). Die Fahrten dienen zur flexiblen Ergänzung des Schulbusangebots. Die im Folgenden benannten Beförderungen sind gemäß schriftlicher Auskunft der hierfür zuständigen Aufsichtsbehörde (Regierung von Oberbayern) vom Personenbeförderungsgesetz freigestellt. Der Auftrag umfasst folgende Positionen: 1) Auftragsannahme, -überwachung, -koordinierung und -weiterleitung an den Fahrdienst durch eine Zentrale („Funkzentrale“) mit festen Ansprechpersonen für die abrufenden Dienststellen; 2) Durchführung der Fahrten vom Wohnort des Schulkindes zur Schule bzw. von der Schule zum Wohnort zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt (Schulbeginn bzw. -schluss); 3*) Erstellung von Protokollen und Sammelrechnungen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 115-262389
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 114-259449
ABl. S-Ausgabe: 115

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1) Auftragsannahme, -überwachung, -koordinierung und -weiterleitung an den Fahrdienst durch eine Zentrale („Funkzentrale“) mit festen Ansprechpersonen für die abrufenden Dienststellen;
2) Durchführung der Fahrten vom Wohnort des Schulkindes zur Schule bzw. von der Schule zum Wohnort zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt (Schulbeginn bzw. -schluss);
3*) Erstellung von Protokollen und Sammelrechnungen.
Quelle: OJS 2018/S 115-262389 (2018-06-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Durchführung von Fahrten mit Pkw (Einzelfahrten und Sammelfahrten) zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Kindergartenkindern bzw. deren Begleitpersonen von und zum Unterricht bzw. Betreuung für den Schulträger die Landeshauptstadt München (Auftraggeberin). Die Fahrten dienen zur flexiblen Ergänzung des Schulbusangebots. Die im Folgenden benannten Beförderungen sind gemäß schriftlicher Auskunft der hierfür zuständigen Aufsichtsbehörde (Regierung von Oberbayern) vom Personenbeförderungsgesetz freigestellt. Der Auftrag umfasst folgende Positionen: 1) Auftragsannahme, -überwachung, -koordinierung und -weiterleitung an den Fahrdienst durch eine Zentrale („Funkzentrale“) mit festen Ansprechpersonen für die abrufenden Dienststellen; 2) Durchführung der Fahrten vom Wohnort des Schulkindes zur Schule bzw. von der Schule zum Wohnort zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt (Schulbeginn bzw. -schluss); 3) Erstellung von Protokollen und Sammelrechnungen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 189-427765
ABl. S-Ausgabe: 189
Zusätzliche Informationen
Nach gesonderter Aufforderung sind in den Eigenerklärungen genannte Angaben nachzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich, per E-Mail (abteilung4.vergabestelle1@muenchen.de) oder Fax (089/233-30452) an die Vergabestelle 1 bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zur Leistungsbeschreibung bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist vorgenommen. Diese werden Teil der Vergabeunterlagen und ist diesen zwingend beizulegen. Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind unzulässig.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
3) Erstellung von Protokollen und Sammelrechnungen.
— die Fahrten finden vor allem im Zeitraum von ca. 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr etwa zeitgleich statt, so dass die entsprechenden Kapazitäten an Personal und Fahrzeugen gebündelt zur Verfügung stehen müssen,
— Beförderung auf kurzfristigen Abruf (vorab telefonisch) z. B. bei Krankheit o. ä,
— Zusammenfassen von unterschiedlichen (z. B. abweichende Schlusszeiten) und unregelmäßigen (nicht täglichen) Fahrten von bzw. zur Kindertageseinrichtung.

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich, per E-Mail (abteilung4.vergabestelle1@muenchen.de) oder Fax (089/233-30452) an die Vergabestelle 1 bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zur Leistungsbeschreibung bis 6 Tage vor Ablauf der
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Angebotsfrist vorgenommen. Diese werden Teil der Vergabeunterlagen und ist diesen zwingend beizulegen. Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind unzulässig.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
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Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
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Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung des Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 189-427765 (2018-09-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Durchführung von Fahrten mit Pkw (Einzelfahrten und Sammelfahrten) zur Beförderung von: Los 1: bis zu maximal 6 Schülerinnen und Schülern (teilweise mit Behinderung) bzw. deren Begleitpersonen von und zum Unterricht für den Schulträger die Landeshauptstadt München (Auftraggeberin). Die Fahrten dienen zur flexiblen Ergänzung des Schulbusangebots. Los 2: bis zu maximal acht Kindergartenkindern und deren Begeleitpersonal von zu Hause zu den Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt München und zurück. Die Aufträge umfassen folgende Positionen: 1) Auftragsannahme, -überwachung, -koordinierung und -weiterleitung an den Fahrdienst durch eine Zentrale („Funkzentrale“) mit festen Ansprechpersonen für die abrufenden Dienststellen; 2) Durchführung der Fahrten vom Wohnort des Kindes zur Bildungseinrichtung bzw. von der Bildungseinrichtung zum Wohnort zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt (z. B. Schulbeginn bzw. -schluss); 3) Erstellung von Protokollen und Sammelrechnungen.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 189-427766
Zusätzliche Informationen
Die Eintragung „0,01 EUR“ als Gesamtwert der Beschaffung sowie als Wert des Auftrags entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da da dieses Feld derzeit aufgrund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Durchführung von Fahrten mit Pkw (Einzelfahrten und Sammelfahrten) zur Beförderung von:
Los 1: bis zu maximal 6 Schülerinnen und Schülern (teilweise mit Behinderung) bzw. deren Begleitpersonen von und zum Unterricht für den Schulträger die Landeshauptstadt München (Auftraggeberin). Die Fahrten dienen zur flexiblen Ergänzung des Schulbusangebots.
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Los 2: bis zu maximal acht Kindergartenkindern und deren Begeleitpersonal von zu Hause zu den Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt München und zurück.
Die Aufträge umfassen folgende Positionen:
2) Durchführung der Fahrten vom Wohnort des Kindes zur Bildungseinrichtung bzw. von der Bildungseinrichtung zum Wohnort zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt (z. B. Schulbeginn bzw. -schluss);
Der Auftragnehmer übernimmt die Durchführung von Fahrten mit Pkw (Einzelfahrten und Sammelfahrten) zur Beförderung von bis zu maximal 6 Schülerinnen und Schüler bzw. deren Begleitpersonen von und zum Unterricht für den Schulträger die Landeshauptstadt München (Auftraggeberin).
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— Erstellung von Protokollen und Sammelrechnungen über die durchgeführten Aufträge durch die Funkzentrale. Pro Schultag sind im Normalfall je eine Hin- und Rückfahrt pro Schüler/-in durchzuführen und insgesamt ca. 490 Personen pro Richtung zu befördern. Die Angaben sind Erfahrungswerte und nicht verbindlich.
Mehr anzeigen
Die Fahrten finden vor allem morgens etwa zeitgleich statt, sodass die entsprechenden Kapazitäten an Personal und Fahrzeugen gebündelt zur Verfügung stehen müssen.
Die Fahrten sind überwiegend im Zeitraum von ca. 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr (bei Ganztagesklassen) durchzuführen. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen sowie während der Schulferien in Bayern sind keine Fahrten durchzuführen.
— Beförderung auf kurzfristigen Abruf während des Schultages (vorab telefonisch) z. B. bei Unterrichtsausfällen o. ä,
— Zusammenfassen von unterschiedlichen (z. B. abweichende Schulschlusszeiten) und unregelmäßigen (nicht täglichen) Fahrten von bzw. zur Unterrichtsstätte.
— Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf
(sprachlich, im Lernbereich) der Jahrgangsstufen 1 bis 4 (Alter 6 bis 10 Jahre),
(geistige Entwicklung) der Jahrgangsstufen 1 bis 12 (Alter 6 bis 20 Jahre),
— Schülerinnen und Schüler (auch von weiterführenden Schulen) mit einer dauernden oder vorübergehenden (z. B. Gehbehinderung mit Gehhilfen nach Operation) körperlichen Behinderung oder Beeinträchtigung,
— Schülerinnen und Schüler die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind (entweder nur sitzend im Rollstuhl oder mit klappbaren Rollstuhl zu befördern),
— Schülerinnen und Schüler mit einer Erblindung, Gehörschädigung oder anderen (z. B. MS, Asthma, Epilepsie, Autismus) körperlichen Gebrechen,
— soweit erforderlich: Begleitpersonen.
Bezeichnung des Loses: Kindergartenkinderbeförderung
Kurze Beschreibung:
Das Begleitpersonal ist auf Anforderung zuerst vom Wohnort abzuholen und danach die Kinder an Ihrem Wohnort. Im Normalfall verbleibt das Begleitpersonal dann bei der Kindertageseinrichtung. Bei der Rückbeförderung ist das Begleitpersonal nach Abstimmung am Wohnort abzusetzen nachdem die Kinder an Ihren Wohnort gebracht wurden.
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— Erstellung von Protokollen und Sammelrechnungen über die durchgeführten Aufträge durch die FunkzentraleAnzahl der Beförderungsfälle:
Im Normalfall sind je Kind eine Hin- und Rückfahrt pro Tag durchzuführen und insgesamt ca. 120 Personen inkBegleitpersonal pro Jahr zu befördern. Es können je Kind Fahrten nur einmalig an einem Tag oder mehrere Fahrten über mehrere Wochen stattfinden. Die Angaben sind Erfahrungswerte und nicht verbindlich.
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— Die Fahrten finden vor allem im Zeitraum von ca. 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr etwa zeitgleich statt, sodass die entsprechenden Kapazitäten an Personal und Fahrzeugen gebündelt zur Verfügung stehen müssen,
— an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen sowie nach Abstimmung mit den Kindertageseinrichtungen sind keine Fahrten durchzuführen (bspw. Brückentage, Kindergartenferien).
Bei Sammelfahrten ab 5 Personen und einer im Umkreis der Wohnorte günstigen Fahrt-strecke ist der Einsatz eines Großraumfahrzeugs eigenständig zu koordinieren und auf einen günstigst möglichen Fahrpreis der Leistung für die abrufende Dienststelle zu achten. Dies ist mit der verantwortlichen Stelle vorab abzustimmen.
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Die maximale Fahrzeit einer Sammelfahrt darf 45 Minuten nicht überschreiten.
— Beförderung auf kurzfristigen Abruf (vorab telefonisch) z. B. bei Krankheit o. ä.,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Fahrtstrecken sind im erweiterten Stadtgebiet München (Stadtgebiet und in Einzelfällen an angrenzende Landkreise) durchzuführen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-07 📅
Name: Taxi-München e.G.
Postanschrift: Engelhardstraße 6
Postort: München
Postleitzahl: 81369
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
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Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
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Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/ Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung des Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Quelle: OJS 2018/S 189-427766 (2018-09-28)