Beschreibung der Beschaffung
Die DFS betreibt zur Überwachung ihrer Flugsicherungs-IT-Systeme verschiedene Steuerungs- und Überwachungssysteme (SÜS) auf der Basis der Systemplattform Open Master von Evidian.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vereinbarung von Rahmenbedingungen für Aufträge, welche im Rahmen des Life-Cycle-Managements der bei der DFS auf der Basis Open Master implementierten SÜS benötigt werden. Es ist vorgesehen, mit dem wirtschaftlichsten Bieter einen Rahmenvertrag mit fest vereinbarten Verrechnungssätzen und Vertragsbedingungen abzuschließen, auf deren Basis während der Vertragslaufzeit Abrufe in Form von eigenständigen Verträgen erfolgen.
Beschreibung der Leistungen:
Der Anbieter übernimmt im Auftrag der DFS auf Abruf Integrationsarbeiten der Open Master und InWay Softwareplattformen für Hardware- und Betriebssystem-Erneuerungsprojekte, und allgemeine Software-Entwicklungstätigkeiten zur funktionalen Weiterentwicklung der auf der Open Master Plattform basierenden Anwendungssysteme im Bereich Systemüberwachung und Systemsteuerung. Diese sind heute:
— Systemüberwachung und Steuerung im Bereich Center,
— Systemüberwachung und Steuerung im Bereich Tower,
— Systemüberwachung und Steuerung im Bereich Ortung,
— Systemüberwachung für Klima und Stromversorgung,
— Systemüberwachung für Einbruch- und Brandmeldeanlagen.
Entwicklungsleistungen für neue Systeme auf Basis der o. g. Plattform sind derzeit nicht geplant, sind jedoch Bestandteil des Rahmenvertrages (Verrechnungssätze).
Die DFS setzt als Betriebssysteme in diesem Segment SLES 11 oder neuer sowie RedHat 6/7 oder neuer ein.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen unter anderem Softwareentwicklung, Softwarekonfiguration, Tests, Wartung, Adhoc-Support sowie Dokumentation.
Rahmenbedingungen:
Grundsätzlich müssen bei der Leistungserbringung folgende Rahmenbedingungen beachtet werden:
— Die Softwareentwicklung innerhalb der DFS ist angelehnt an das V-Model, worin die Forderungen aus der DIN EN ISO 9001 umgesetzt werden,
— Die Leistungen werden in sicherheitsrelevanten Bereichen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH erbracht. Eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung in Form einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ist notwendig.