Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen mit einem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung für Enterprise Agreements für den Bezug von Software Assurance (mit oder ohne Lizenzanteil) für Software-Produkte des Unternehmens Microsoft abzuschließen. Dafür wurden standardisierte Software-Pakete definiert. Auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Microsoft-Produkten, die in der Microsoft-Preisliste definiert sind, über einen Konzernvertrag (Enterprise Agreement) möglich. Dafür sind durch die abrufberechtigten Behörden und Einrichtungen Konzernbeitritte zum Konzernvertrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, ggf. inkl. Zusatzvereinbarung hinsichtlich der Konzerndefinition zu erklären.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Softwarepaket
Referenznummer: SID 2018-15 DR / 14-0454/2
Kurze Beschreibung:
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen mit einem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung für Enterprise Agreements für den Bezug von Software Assurance (mit oder ohne Lizenzanteil) für Software-Produkte des Unternehmens Microsoft abzuschließen. Dafür wurden standardisierte Software-Pakete definiert.
Auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Microsoft-Produkten, die in der Microsoft-Preisliste definiert sind, über einen Konzernvertrag (Enterprise Agreement) möglich. Dafür sind durch die abrufberechtigten Behörden und Einrichtungen Konzernbeitritte zum Konzernvertrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, ggf. inkl. Zusatzvereinbarung hinsichtlich der Konzerndefinition zu erklären.
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen mit einem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung für Enterprise Agreements für den Bezug von Software Assurance (mit oder ohne Lizenzanteil) für Software-Produkte des Unternehmens Microsoft abzuschließen. Dafür wurden standardisierte Software-Pakete definiert.
Auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Microsoft-Produkten, die in der Microsoft-Preisliste definiert sind, über einen Konzernvertrag (Enterprise Agreement) möglich. Dafür sind durch die abrufberechtigten Behörden und Einrichtungen Konzernbeitritte zum Konzernvertrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, ggf. inkl. Zusatzvereinbarung hinsichtlich der Konzerndefinition zu erklären.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Softwarepaket📦
Zusätzlicher CPV-Code: IT-Softwarepaket📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Riesaer Straße 7
Postleitzahl: 01129
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.sid.sachsen.de🌏
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
Telefon: +49 35132645101📞
Fax: +49 35132649909 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Weitere Angaben/ Erklärungen für die Eignungsprüfung:
— Es wird vorausgesetzt, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt, um zu gewährleisten, dass ein Besteller alle geforderten Nutzungsrechte an den Software-Produkten des Lizenzgebers Microsoft tatsächlich erhält (unter Beachtung der Lizenzkette). Weisen Sie zweifelsfrei nach, wie Ihr Unternehmen (unter Beachtung der Lizenzkette) gewährleistet, dass ein Besteller alle geforderten Nutzungsrechte an den Software-Produkten des Lizenzgebers Microsoft tatsächlich erhält. Der Nachweis kann durch eine entsprechende Microsoft- Autorisierung oder auch durch einen anderen gleichwertigen Nachweis, insbesondere durch eine ununterbrochene Lizenzkette, geführt werden. Wird der Nachweis nicht über eine Microsoft-Autorisierung geführt, obliegt der Nachweis der Gleichwertigkeit ebenfalls dem Bieter. Aus dem Nachweis muss insbesondere hervorgehen, dass Sie seitens des Lizenzgebers berechtigt sind, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsgegenstand zu erbringen. Eigenerklärungen des Bieters gelten weder als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen noch als Nachweis der Gleichwertigkeit einer anderen Nachweisform,
— Es wird vorausgesetzt, dass die Mitarbeiter Ihres Unternehmens in den Technologien der Firma Microsoft qualifiziert sind, insbesondere über aktuelle Kenntnisse der Lizenzmodelle verfügen, und diese Qualifikation nachweisen können.
Bitte bestätigen Sie dieses.
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss eine Bieter ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Weitere Angaben/ Erklärungen für die Eignungsprüfung:
— Es wird vorausgesetzt, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt, um zu gewährleisten, dass ein Besteller alle geforderten Nutzungsrechte an den Software-Produkten des Lizenzgebers Microsoft tatsächlich erhält (unter Beachtung der Lizenzkette). Weisen Sie zweifelsfrei nach, wie Ihr Unternehmen (unter Beachtung der Lizenzkette) gewährleistet, dass ein Besteller alle geforderten Nutzungsrechte an den Software-Produkten des Lizenzgebers Microsoft tatsächlich erhält. Der Nachweis kann durch eine entsprechende Microsoft- Autorisierung oder auch durch einen anderen gleichwertigen Nachweis, insbesondere durch eine ununterbrochene Lizenzkette, geführt werden. Wird der Nachweis nicht über eine Microsoft-Autorisierung geführt, obliegt der Nachweis der Gleichwertigkeit ebenfalls dem Bieter. Aus dem Nachweis muss insbesondere hervorgehen, dass Sie seitens des Lizenzgebers berechtigt sind, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsgegenstand zu erbringen. Eigenerklärungen des Bieters gelten weder als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen noch als Nachweis der Gleichwertigkeit einer anderen Nachweisform,
— Es wird vorausgesetzt, dass die Mitarbeiter Ihres Unternehmens in den Technologien der Firma Microsoft qualifiziert sind, insbesondere über aktuelle Kenntnisse der Lizenzmodelle verfügen, und diese Qualifikation nachweisen können.
Bitte bestätigen Sie dieses.
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss eine Bieter ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen mit einem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung für Enterprise Agreements für den Bezug von Software Assurance (mit oder ohne Lizenzanteil) für Software-Produkte des Unternehmens Microsoft abzuschließen. Dafür wurden standardisierte Software-Pakete definiert.
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen mit einem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung für Enterprise Agreements für den Bezug von Software Assurance (mit oder ohne Lizenzanteil) für Software-Produkte des Unternehmens Microsoft abzuschließen. Dafür wurden standardisierte Software-Pakete definiert.
Auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Microsoft-Produkten, die in der Microsoft-Preisliste definiert sind, über einen Konzernvertrag (Enterprise Agreement) möglich. Dafür sind durch die abrufberechtigten Behörden und Einrichtungen Konzernbeitritte zum Konzernvertrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, ggf. inkl. Zusatzvereinbarung hinsichtlich der Konzerndefinition zu erklären.
Auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Microsoft-Produkten, die in der Microsoft-Preisliste definiert sind, über einen Konzernvertrag (Enterprise Agreement) möglich. Dafür sind durch die abrufberechtigten Behörden und Einrichtungen Konzernbeitritte zum Konzernvertrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, ggf. inkl. Zusatzvereinbarung hinsichtlich der Konzerndefinition zu erklären.
Gegenstand der Enterprise Agreements sollen Verträge zur Softwarenutzung (Lizenzen) und Softwarepflege des Lizenzgebers Microsoft einschließlich der erforderlichen beratenden und unterstützenden Dienstleistungen sein. Insbesondere beinhalten die Enterprise Agreements:
Gegenstand der Enterprise Agreements sollen Verträge zur Softwarenutzung (Lizenzen) und Softwarepflege des Lizenzgebers Microsoft einschließlich der erforderlichen beratenden und unterstützenden Dienstleistungen sein. Insbesondere beinhalten die Enterprise Agreements:
— Software-Lizenzen entsprechend den Lizenzmodellen des Lizenzgebers Microsoft inkl. Software Assurance,
— Softwarepflege (Software Assurance),
— Mehrwertleistungen des Lizenzgebers,
— Lizenzberatung und Lizenzdokumentation unabhängig vom Lizenzgeber.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 10 300 000 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Einmalige Verlängerung um weitere 12 Monate.
Über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption entscheidet der Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung. Die Entscheidung wird dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sachsen
DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017,
— Erklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Verträge zur Softwarenutzung (Lizenzen) und Softwarepflege des Lizenzgebers Microsoft), bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017,
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 1 000 000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 1 000 000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein.
Im Falle der Einbindung von Subunternehmen oder der Bildung einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
Mindeststandards:
— Der Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart beträgt im Jahr 2017 mindestens 1 000 000 EUR. Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft.
— Der Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart beträgt im Jahr 2017 mindestens 1 000 000 EUR. Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— Mindestens drei Referenzprojekte Ihres Unternehmens in den letzten 3 Jahren (Projektende darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen, bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe) mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Zielsetzung.
Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte mit folgenden Inhalten:
—— Detaillierte Bezeichnung des Auftragsgegenstandes,
—— Lieferzeitraum,
—— Auftraggeber mit vollständiger Anschrift inkl. Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
—— Leistungsort,
—— Auftragswert oder Auftragsvolumen.
Bei der Verwendung der EEE ist für die Darstellung der Referenzen das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt C) zu nutzen. Für nicht in der EEE eintragbare Angaben ist ein zusätzliches Dokument zu verwenden.
— Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Mindeststandards:
Die Referenzprojekte müssen Enterprise Agreements sein, deren Inhalt hinsichtlich Liefergegenstand und Lieferumfang mit dieser Ausschreibung vergleichbar ist. Der Vertragsabschluss dieser EA‘s muss mindestens 1 Jahr zurück liegen (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe).
Die Referenzprojekte müssen Enterprise Agreements sein, deren Inhalt hinsichtlich Liefergegenstand und Lieferumfang mit dieser Ausschreibung vergleichbar ist. Der Vertragsabschluss dieser EA‘s muss mindestens 1 Jahr zurück liegen (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Weitere Angaben/ Erklärungen für die Eignungsprüfung:
— Es wird vorausgesetzt, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt, um zu gewährleisten, dass ein Besteller alle geforderten Nutzungsrechte an den Software-Produkten des Lizenzgebers Microsoft tatsächlich erhält (unter Beachtung der Lizenzkette). Weisen Sie zweifelsfrei nach, wie Ihr Unternehmen (unter Beachtung der Lizenzkette) gewährleistet, dass ein Besteller alle geforderten Nutzungsrechte an den Software-Produkten des Lizenzgebers Microsoft tatsächlich erhält. Der Nachweis kann durch eine entsprechende Microsoft- Autorisierung oder auch durch einen anderen gleichwertigen Nachweis, insbesondere durch eine ununterbrochene Lizenzkette, geführt werden. Wird der Nachweis nicht über eine Microsoft-Autorisierung geführt, obliegt der Nachweis der Gleichwertigkeit ebenfalls dem Bieter. Aus dem Nachweis muss insbesondere hervorgehen, dass Sie seitens des Lizenzgebers berechtigt sind, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsgegenstand zu erbringen. Eigenerklärungen des Bieters gelten weder als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen noch als Nachweis der Gleichwertigkeit einer anderen Nachweisform,
— Es wird vorausgesetzt, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt, um zu gewährleisten, dass ein Besteller alle geforderten Nutzungsrechte an den Software-Produkten des Lizenzgebers Microsoft tatsächlich erhält (unter Beachtung der Lizenzkette). Weisen Sie zweifelsfrei nach, wie Ihr Unternehmen (unter Beachtung der Lizenzkette) gewährleistet, dass ein Besteller alle geforderten Nutzungsrechte an den Software-Produkten des Lizenzgebers Microsoft tatsächlich erhält. Der Nachweis kann durch eine entsprechende Microsoft- Autorisierung oder auch durch einen anderen gleichwertigen Nachweis, insbesondere durch eine ununterbrochene Lizenzkette, geführt werden. Wird der Nachweis nicht über eine Microsoft-Autorisierung geführt, obliegt der Nachweis der Gleichwertigkeit ebenfalls dem Bieter. Aus dem Nachweis muss insbesondere hervorgehen, dass Sie seitens des Lizenzgebers berechtigt sind, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsgegenstand zu erbringen. Eigenerklärungen des Bieters gelten weder als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen noch als Nachweis der Gleichwertigkeit einer anderen Nachweisform,
— Es wird vorausgesetzt, dass die Mitarbeiter Ihres Unternehmens in den Technologien der Firma Microsoft qualifiziert sind, insbesondere über aktuelle Kenntnisse der Lizenzmodelle verfügen, und diese Qualifikation nachweisen können.
Bitte bestätigen Sie dieses.
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss eine Bieter ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss eine Bieter ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Riesaer Str. 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Telefon: +49 35132645101📞
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
Fax: +49 35132649909 📠
Internetadresse: www.sid.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 110-250072 (2018-06-11)
Ergänzende Angaben (2018-07-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen mit einem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung für Enterprise Agreements für den Bezug von Software Assurance (mit oder ohne Lizenzanteil) für Software-Produkte des Unternehmens Microsoft abzuschließen. Dafür wurden standardisierte Software-Pakete definiert.
Auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Microsoft-Produkten, die in der Microsoft-Preisliste definiert sind, über einen Konzernvertrag (Enterprise Agreement) möglich.Dafür sind durch die abrufberechtigten Behörden und Einrichtungen Konzernbeitritte zum Konzernvertrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, ggf. inkl. Zusatzvereinbarunghinsichtlich der Konzerndefinition zu erklären.
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen mit einem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung für Enterprise Agreements für den Bezug von Software Assurance (mit oder ohne Lizenzanteil) für Software-Produkte des Unternehmens Microsoft abzuschließen. Dafür wurden standardisierte Software-Pakete definiert.
Auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Microsoft-Produkten, die in der Microsoft-Preisliste definiert sind, über einen Konzernvertrag (Enterprise Agreement) möglich.Dafür sind durch die abrufberechtigten Behörden und Einrichtungen Konzernbeitritte zum Konzernvertrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, ggf. inkl. Zusatzvereinbarunghinsichtlich der Konzerndefinition zu erklären.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Riesaer Str. 7
Kontakt
Telefon: +49 3513264-5101📞
Fax: +49 3513264-9909 📠
Auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Microsoft-Produkten, die in der Microsoft-Preisliste definiert sind, über einen Konzernvertrag (Enterprise Agreement) möglich.Dafür sind durch die abrufberechtigten Behörden und Einrichtungen Konzernbeitritte zum Konzernvertrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, ggf. inkl. Zusatzvereinbarunghinsichtlich der Konzerndefinition zu erklären.
Auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Microsoft-Produkten, die in der Microsoft-Preisliste definiert sind, über einen Konzernvertrag (Enterprise Agreement) möglich.Dafür sind durch die abrufberechtigten Behörden und Einrichtungen Konzernbeitritte zum Konzernvertrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, ggf. inkl. Zusatzvereinbarunghinsichtlich der Konzerndefinition zu erklären.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Preis (Gewichtung): 100
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-07 📅
Name: CANCOM GmbH
Postort: Jettingen-Scheppach
Land: Deutschland 🇩🇪 Schwaben🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3