Der Auftrag umfasst die Gestaltung von solchen Printprodukten des StMGP, die nicht strategisch auf das Image des StMGP ausgerichtet sind und somit nicht innerhalb von komplexeren Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und produziert werden. Zu diesen Printprodukten, die nicht in den Bereich strategischer Kommunikation fallen, gehören beispielsweise Fachberichte, Informationsflyer und Ähnliches (siehe weiter unten). Dagegen sind Kampagnen wie z. B. „Sonnen mit Verstand“ oder die Jahreskampagne Kindergesundheit als strategische Kommunikationsmaßnahmen anzusehen und fallen nicht unter die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung. Es ist das Ziel des Auftrags, gemeinsam mit dem zu beauftragenden Auftragnehmer diese Printprodukte in den kommenden Jahren zu gestalten bzw. bestehende Produkte im Falle eines Nachdrucks – soweit erforderlich – zu aktualisieren. Die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung gilt für das StMGP für die beiden Dienstsitze in München und Nürnberg, für das Landesamt für Pflege (LfP) in Amberg sowie für den Gesundheitsbereich der Regierungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Grafik-Design
Referenznummer: 2018000169
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Gestaltung von solchen Printprodukten des StMGP, die nicht strategisch auf das Image des StMGP ausgerichtet sind und somit nicht innerhalb von komplexeren Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und produziert werden. Zu diesen Printprodukten, die nicht in den Bereich strategischer Kommunikation fallen, gehören beispielsweise Fachberichte, Informationsflyer und Ähnliches (siehe weiter unten). Dagegen sind Kampagnen wie z. B. „Sonnen mit Verstand“ oder die Jahreskampagne Kindergesundheit als strategische Kommunikationsmaßnahmen anzusehen und fallen nicht unter die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung.
Es ist das Ziel des Auftrags, gemeinsam mit dem zu beauftragenden Auftragnehmer diese Printprodukte in den kommenden Jahren zu gestalten bzw. bestehende Produkte im Falle eines Nachdrucks – soweit erforderlich – zu aktualisieren.
Die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung gilt für das StMGP für die beiden Dienstsitze in München und Nürnberg, für das Landesamt für Pflege (LfP) in Amberg sowie für den
Gesundheitsbereich der Regierungen.
Der Auftrag umfasst die Gestaltung von solchen Printprodukten des StMGP, die nicht strategisch auf das Image des StMGP ausgerichtet sind und somit nicht innerhalb von komplexeren Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und produziert werden. Zu diesen Printprodukten, die nicht in den Bereich strategischer Kommunikation fallen, gehören beispielsweise Fachberichte, Informationsflyer und Ähnliches (siehe weiter unten). Dagegen sind Kampagnen wie z. B. „Sonnen mit Verstand“ oder die Jahreskampagne Kindergesundheit als strategische Kommunikationsmaßnahmen anzusehen und fallen nicht unter die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung.
Es ist das Ziel des Auftrags, gemeinsam mit dem zu beauftragenden Auftragnehmer diese Printprodukte in den kommenden Jahren zu gestalten bzw. bestehende Produkte im Falle eines Nachdrucks – soweit erforderlich – zu aktualisieren.
Die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung gilt für das StMGP für die beiden Dienstsitze in München und Nürnberg, für das Landesamt für Pflege (LfP) in Amberg sowie für den
Gesundheitsbereich der Regierungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Grafik-Design📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Grafik-Design📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-08-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-24 📅
Datum des Beginns: 2018-12-01 📅
Datum des Endes: 2019-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 162-370637
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
Bieter oder Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Gestaltung von solchen Printprodukten des StMGP, die nicht strategisch auf das Image des StMGP ausgerichtet sind und somit nicht innerhalb von komplexeren Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und produziert werden. Zu diesen Printprodukten, die nicht in den Bereich strategischer Kommunikation fallen, gehören beispielsweise Fachberichte, Informationsflyer und Ähnliches (siehe weiter unten). Dagegen sind Kampagnen wie z. B. „Sonnen mit Verstand“ oder die Jahreskampagne Kindergesundheit als strategische Kommunikationsmaßnahmen anzusehen und fallen nicht unter die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung.
Der Auftrag umfasst die Gestaltung von solchen Printprodukten des StMGP, die nicht strategisch auf das Image des StMGP ausgerichtet sind und somit nicht innerhalb von komplexeren Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und produziert werden. Zu diesen Printprodukten, die nicht in den Bereich strategischer Kommunikation fallen, gehören beispielsweise Fachberichte, Informationsflyer und Ähnliches (siehe weiter unten). Dagegen sind Kampagnen wie z. B. „Sonnen mit Verstand“ oder die Jahreskampagne Kindergesundheit als strategische Kommunikationsmaßnahmen anzusehen und fallen nicht unter die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung.
Es ist das Ziel des Auftrags, gemeinsam mit dem zu beauftragenden Auftragnehmer diese Printprodukte in den kommenden Jahren zu gestalten bzw. bestehende Produkte im Falle eines Nachdrucks – soweit erforderlich – zu aktualisieren.
Die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung gilt für das StMGP für die beiden Dienstsitze in München und Nürnberg, für das Landesamt für Pflege (LfP) in Amberg sowie für den
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Gestaltung von Printprodukten (Broschüren, Flyer, Plakaten, Postkarten, Mappen, Urkunden, Grafiken etc.) für die Öffentlichkeitsarbeit des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) für die beiden Dienstsitze in München und Nürnberg, für das Landesamt für Pflege (LfP) in Amberg sowie für den Gesundheitsbereich der Regierungen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Gestaltung von Printprodukten (Broschüren, Flyer, Plakaten, Postkarten, Mappen, Urkunden, Grafiken etc.) für die Öffentlichkeitsarbeit des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) für die beiden Dienstsitze in München und Nürnberg, für das Landesamt für Pflege (LfP) in Amberg sowie für den Gesundheitsbereich der Regierungen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 336 134 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Dreimalige Verlängerungsoption des Auftraggebers um jeweils 1 Jahr. maximale Laufzeit damit vier Jahre.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe von drei geeigneten Referenzen, bezogen auf vergleichbare Leistungen – Nachweis einer ungekündigten Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung - Nachweis der Beschäftigung mindestens eines schwerbehinderten odergleichgestellten Menschen bei der Auftragsdurchführung (Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid) - im Übrigen werden nur Eigenerklärungen gefordert (Eigenerklärung im Sinne von § 48 VgV; zur Bieterstruktur,Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Erklärung zu Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft; Geheimhaltungsvereinbarung; Datenschutzvereinbarung; Datenschutzbestimmungen; Verpflichtungserklärung Mitarbeiter; Vertraulichkeitserklärung; Gewerbezentralregister; Scientology-Schutzerklärung). Sofern das sich bewerbende Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe von drei geeigneten Referenzen, bezogen auf vergleichbare Leistungen – Nachweis einer ungekündigten Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung - Nachweis der Beschäftigung mindestens eines schwerbehinderten odergleichgestellten Menschen bei der Auftragsdurchführung (Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid) - im Übrigen werden nur Eigenerklärungen gefordert (Eigenerklärung im Sinne von § 48 VgV; zur Bieterstruktur,Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Erklärung zu Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft; Geheimhaltungsvereinbarung; Datenschutzvereinbarung; Datenschutzbestimmungen; Verpflichtungserklärung Mitarbeiter; Vertraulichkeitserklärung; Gewerbezentralregister; Scientology-Schutzerklärung). Sofern das sich bewerbende Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Bieter oder Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gestaltung eines Musterprojekts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 60 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fragen zu Rechtsbehelfen bitte an das E-Mail-Postfach vergabestelle@stmgp.bayern.de richten. Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fragen zu Rechtsbehelfen bitte an das E-Mail-Postfach vergabestelle@stmgp.bayern.de richten. Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege – Referat Z4, Vergabestelle –
Postanschrift: Haidenauplatz 1
Postleitzahl: 81667
Telefon: +49 89540233-680📞
E-Mail: vergabestelle@stmgp.bayern.de📧
Fax: +49 8954023390-681 📠
Internetadresse: http://stmgp.bayern.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 162-370637 (2018-08-23)
Ergänzende Angaben (2018-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Gestaltung von solchen Printprodukten des StMGP, die nicht strategisch auf das Image des StMGP ausgerichtet sind und somit nicht innerhalb von komplexeren Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und produziert werden. Zu diesen Printprodukten, die nicht in den Bereich strategischer Kommunikation fallen, gehören beispielsweise Fachberichte, Informationsflyer und Ähnliches.
Es ist das Ziel des Auftrags, gemeinsam mit dem zu beauftragenden Auftragnehmer diese Printprodukte in den kommenden Jahren zu gestalten bzw. bestehende Produkte im Falle eines Nachdrucks – soweit erforderlich – zu aktualisieren.
Der Auftrag umfasst die Gestaltung von solchen Printprodukten des StMGP, die nicht strategisch auf das Image des StMGP ausgerichtet sind und somit nicht innerhalb von komplexeren Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und produziert werden. Zu diesen Printprodukten, die nicht in den Bereich strategischer Kommunikation fallen, gehören beispielsweise Fachberichte, Informationsflyer und Ähnliches.
Es ist das Ziel des Auftrags, gemeinsam mit dem zu beauftragenden Auftragnehmer diese Printprodukte in den kommenden Jahren zu gestalten bzw. bestehende Produkte im Falle eines Nachdrucks – soweit erforderlich – zu aktualisieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Der Auftrag umfasst die Gestaltung von solchen Printprodukten des StMGP, die nicht strategisch auf das Image des StMGP ausgerichtet sind und somit nicht innerhalb von komplexeren Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und produziert werden. Zu diesen Printprodukten, die nicht in den Bereich strategischer Kommunikation fallen, gehören beispielsweise Fachberichte, Informationsflyer und Ähnliches.
Der Auftrag umfasst die Gestaltung von solchen Printprodukten des StMGP, die nicht strategisch auf das Image des StMGP ausgerichtet sind und somit nicht innerhalb von komplexeren Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und produziert werden. Zu diesen Printprodukten, die nicht in den Bereich strategischer Kommunikation fallen, gehören beispielsweise Fachberichte, Informationsflyer und Ähnliches.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 336 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-05 📅
Name: CMS – Cross Media Solutions GmbH
Postanschrift: Frankfurter Straße 87
Postort: Würzburg
Postleitzahl: 97082
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 9317809110📞
E-Mail: info@crossmediasolutions.de📧
Land: Würzburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Internetadresse: https://www.crossmediasolutions.de/🌏
Gesamtwert des Auftrags: 336 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege – Referat Z4, Vergabestelle
Quelle: OJS 2018/S 214-490714 (2018-11-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 18-501847-001
Gesamtwert des Auftrags: 336 134 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Kontakt
Telefon: +49 89540233680📞
Fax: +49 8954023390681 📠
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-22 📅
Datum des Endes: 2022-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 226-595889
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 214-490714
ABl. S-Ausgabe: 226
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Gestaltung von Printprodukten (Broschüren, Flyer, Plakaten, Postkarten, Mappen, Urkunden, Grafiken etc.) für die Öffentlichkeitsarbeit des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) für die beiden Dienstsitze in München und Nürnberg, für das Landesamt für Pflege (LfP) in Amberg sowie für den Gesundheitsbereich der Regierungen.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Gestaltung von Printprodukten (Broschüren, Flyer, Plakaten, Postkarten, Mappen, Urkunden, Grafiken etc.) für die Öffentlichkeitsarbeit des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) für die beiden Dienstsitze in München und Nürnberg, für das Landesamt für Pflege (LfP) in Amberg sowie für den Gesundheitsbereich der Regierungen.
Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 336 134 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungs von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fragen zu Rechtsbehelfen bitte an das E-Mail-Postfach vergabestelle@stmgp.bayern.de richten. Auf § 135Abs. 2 GWB i. V. m. § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
§ 135 GWB:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege - Referat Z4, Vergabestelle
Telefon: +49 89540233680📞
Fax: +49 8954023390681 📠
Quelle: OJS 2021/S 226-595889 (2021-11-17)