Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Instandhaltung Wasseraufbereitungsanlagen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Wartung und Instandsetzung von Wasseraufbereitungsanlagen auf den Liegenschaften im Stadtgebiet von Berlin”
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Wartung und Instandsetzung von Wasseraufbereitungsanlagen auf den Liegenschaften im Stadtgebiet von Berlin.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-02-28 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1);
2) ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1);
3) Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1);
2) ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1);
3) Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2);
4) Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4);
5) Nachweis Eintragung Handwerksrolle, IHK oder glw.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eigenerklärung oder Nachweis zum Vorliegen der in den Vertragsbedingungen (Teil B) geforderten Versicherungen in der geforderten Höhe bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung oder Nachweis zum Vorliegen der in den Vertragsbedingungen (Teil B) geforderten Versicherungen in der geforderten Höhe bzw. Bereitschaftserklärung zur Anpassung des Deckungsumfangs nach Maßgabe der Vertragsbedingungen im Auftragsfall (Teil A, Anlage A5).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Ansprechpartners, des Leistungszeitraums und –inhalts und der Auftragssumme über den Leistungszeitraum (Teil A, Anlage A3), davon
—— mindestens eine Referenz über die Installation von Wasseraufbereitungen für Waschhallen,
Sowie
—— mindestens eine Referenz über die Wartung von Wasseraufbereitungen für Waschhallen.
2) Nachweis zur Fachkunde nach §62 AwSV
Sofern die Gültigkeit des geforderten Fachkundenachweises bis zum geplanten Vertragsbeginn abläuft, sind die Anmeldungen zur jeweiligen Nachprüfung dem Nachweis beizufügen;
3) Nachweis ausreichender Leistungskapazität – mindestens 3 Facharbeiter;
4) Nachweis Rufbereitschaft mit einer Reaktionszeit bis Eintreffen vor Ort (Mo-Fr):
—— taggleich bei Meldung der Störung bis 12.00 Uhr,
—— am nächsten Tag bei Meldung der Störung nach 12.00 Uhr.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-16
10:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Herbst 2022
Zusätzliche Informationen
“Sämtliche Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung sind im Lieferantenportal der BSR unter www.bsr.de/8248.html hinterlegt. Das vollständige Angebot (mit...”
Sämtliche Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung sind im Lieferantenportal der BSR unter www.bsr.de/8248.html hinterlegt. Das vollständige Angebot (mit allen Anlagen) muss in Textform elektronisch bis spätestens 16.1.2019; 10.00 Uhr (MEZ) auf dem Lieferantenportal der BSR eingegangen sein. Individuelle Fristverlängerungen werden nicht gewährt. In Textform (nach § 126b BGB) bedeutet, dass es sich um eine abgeschlossene, lesbare Erklärung handelt, in der der Bieter und dessen Rechtsform sowie die Person des Erklärenden, der das Angebot für den Bieter abgibt, genannt wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 230-525845 (2018-11-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Wartung und Instandsetzung von Wasseraufbereitungsanlagen auf den Liegenschaften im Stadtgebiet von Berlin.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 230-525845
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rahmenvereinbarung Instandhaltung Wasseraufbereitungsanlagen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TAW Tankanlagen GmbH
Postanschrift: Michael-Brückner-Str. 25
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12439
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 047-108186 (2019-03-04)