Rahmenvereinbarung Lieferung Flugzeugenteisungsmittel

NICE Aircraft Services & Support GmbH

Die N*ICE will ihren Bedarf an Flugzeugenteisungsmittel der Typen I und IV (nach ISO/SAE) für die Jahre 2018 bis maximal 2024 decken und zu diesem Zweck einen Rahmenvereinbarungspartner an sich binden. Geplant ist eine Rahmenvereinbarung mit einer festen Laufzeit von 2 Jahren und 2 anschließenden Verlängerungsoptionen zugunsten der N*ICE von jeweils 2 Jahren.
N*ICE führt Enteisungen von Flugzeugen durch und geht nach den Erfahrungen aus den vergangenen Jahren von ca. folgenden durchschnittlichen Abnahmemengen pro Saison (ca. 1. Oktober bis 31. März) aus:
— Typ I: 1,15 Mio Liter,
— Typ IV: 2 Mio. Liter.
Die N*ICE beabsichtigt die Beschaffung der Gesamtleistung in folgenden Losen:
— Los 1: 750 000 l (Typ I), 1 550 000 l (Typ IV),
— Los 1.1 (Back-up): 750 000 l (Typ I), 1 550 000 l (Typ IV),
— Los 2: 400 000 l (Typ I), 450 000 l (Typ IV),
— Los 2.1 (Back-up): 400 000 l (Typ I), 450 000 l (Typ IV).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-05-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Enteisungsmittel
Kurze Beschreibung:
Die N*ICE will ihren Bedarf an Flugzeugenteisungsmittel der Typen I und IV (nach ISO/SAE) für die Jahre 2018 bis maximal 2024 decken und zu diesem Zweck einen Rahmenvereinbarungspartner an sich binden. Geplant ist eine Rahmenvereinbarung mit einer festen Laufzeit von 2 Jahren und 2 anschließenden Verlängerungsoptionen zugunsten der N*ICE von jeweils 2 Jahren. N*ICE führt Enteisungen von Flugzeugen durch und geht nach den Erfahrungen aus den vergangenen Jahren von ca. folgenden durchschnittlichen Abnahmemengen pro Saison (ca. 1. Oktober bis 31. März) aus: — Typ I: 1,15 Mio Liter, — Typ IV: 2 Mio. Liter. Die N*ICE beabsichtigt die Beschaffung der Gesamtleistung in folgenden Losen: — Los 1: 750 000 l (Typ I), 1 550 000 l (Typ IV), — Los 1.1 (Back-up): 750 000 l (Typ I), 1 550 000 l (Typ IV), — Los 2: 400 000 l (Typ I), 450 000 l (Typ IV), — Los 2.1 (Back-up): 400 000 l (Typ I), 450 000 l (Typ IV).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Enteisungsmittel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Enteisungsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot fĂĽr alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: NICE Aircraft Services & Support GmbH
Postanschrift: Cargo City Süd Gebäude 640
Postleitzahl: 60549
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.nice-services.aero 🌏
E-Mail: stephan.roehrig@nice-services.aero đź“§
URL der Dokumente: http://www.nice-services.aero 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-04 đź“…
Einreichungsfrist: 2018-06-01 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 088-198517
ABl. S-Ausgabe: 88
Zusätzliche Informationen
1) Die N*ICE behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge geeignete Nachweise von den Bietern/ Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 2) Der Teilnahmeantrag soll in 2-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 1 Kopie). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. Ein Exemplar ist als Kopie zu kennzeichnen. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die N*ICE bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden. 4) Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 23.5.2018, 12.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der N*ICE eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail: stephan.roehrig@nice-service.aero) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. 5) Versicherung Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist im Auftragsfall verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 100 Mio. EUR vorzuhalten bzw. abzuschließen, den Abschluss spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachzuweisen und diese Versicherung für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorzuhalten, vgl. Lit. B. Abs. 7 Anlage 3 zu § 8 BADV i. V. m. Ziffer 6.2 Anlage 1 zu § 2 Nr. 4 BADV.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die N*ICE will ihren Bedarf an Flugzeugenteisungsmittel der Typen I und IV (nach ISO/SAE) für die Jahre 2018 bis maximal 2024 decken und zu diesem Zweck einen Rahmenvereinbarungspartner an sich binden. Geplant ist eine Rahmenvereinbarung mit einer festen Laufzeit von 2 Jahren und 2 anschließenden Verlängerungsoptionen zugunsten der N*ICE von jeweils 2 Jahren.
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N*ICE führt Enteisungen von Flugzeugen durch und geht nach den Erfahrungen aus den vergangenen Jahren von ca. folgenden durchschnittlichen Abnahmemengen pro Saison (ca. 1. Oktober bis 31. März) aus:
— Typ I: 1,15 Mio Liter,
— Typ IV: 2 Mio. Liter.
Die N*ICE beabsichtigt die Beschaffung der Gesamtleistung in folgenden Losen:
— Los 1: 750 000 l (Typ I), 1 550 000 l (Typ IV),
— Los 1.1 (Back-up): 750 000 l (Typ I), 1 550 000 l (Typ IV),
— Los 2: 400 000 l (Typ I), 450 000 l (Typ IV),
— Los 2.1 (Back-up): 400 000 l (Typ I), 450 000 l (Typ IV).
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung „Lieferung Flugzeugenteisungsmittel“ – Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die N*ICE will ihren Bedarf an Flugzeugenteisungsmittel der Typen I und IV (nach ISO/SAE) für die Jahre 2018 bis maximal 2024 decken und zu diesem Zweck einen Rahmenvereinbarungspartner an sich binden. Geplant ist eine Rahmenvereinbarung mit einer festen Laufzeit von zwei Jahren und zwei anschließenden Verlängerungsoptionen zugunsten der N*ICE von jeweils 2 Jahren.
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— Typ I: 1,15 Mio. Liter,
— Los 1: 750 000 l (Typ I), 1 550 000 l (Typ IV).
Die N*ICE beabsichtigt auĂźerdem die Bindung eines Back-up Rahmenvereinbarungspartners, der die Leistung des jeweils anderen Rahmenvereinbarungspartners ĂĽbernehmen kann, fĂĽr den Fall, dass der jeweils andere Rahmenvereinbarungspartner zeitweilig oder dauerhaft an der Leistungserbringung gehindert ist.
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Im Angebotsverfahren sind Angebote auf beide Lose (und beide Back-up Lose) zulässig. Die N*ICE wird jedoch jeweils nur ein Los an einen Bieter vergeben. Gleiches gilt für die Back-up Lose. Der gleichzeitige Zuschlag auf ein Angebot auf (identische) Hauptleistung und Back-up-Los ist nicht zulässig. Liegt ein Bieter mit mehr als einem Angebot auf dem ersten Platz der Gesamtwertung, wird die N*ICE den Zuschlag auf das Angebot mit dem größeren Abstand zu dem zweitplatzierten Angebot erteilen.
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Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen für die Angebotsphase zu entnehmen.
Die für beide Typen angegebenen Mengen beruhen auf Schätzwerten, die erheblich nach oben und nach unten schwanken können. N*ICE ist nicht zur Abnahme einer Mindestmenge (weder von Typ I, noch von Typ IV) verpflichtet.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Rahmenvereinbarung mit einer festen Laufzeit von 2 Jahren und 2 anschließenden Verlängerungsoptionen zugunsten der N*ICE von jeweils 2 Jahren.
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung „Lieferung Flugzeugenteisungsmittel“ – Los 1.1 (Back-up)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: — Los 1.1 (Back-up): 750 000 l (Typ I), 1 550 000 l (Typ IV).
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung „Lieferung Flugzeugenteisungsmittel“ – Los 2
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: — Los 2: 400 000 l (Typ I), 450 000 l (Typ IV).
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung „Lieferung Flugzeugenteisungsmittel“ – Los 2.1 (Back-up)
Losnummer: 4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Frankfurt am Main

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass:
— er/sie alle berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
— über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
— er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der aus-geschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
— er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
— keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
— keine der in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegen,
— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
— insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
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Und dass die dort den genannten Voraussetzungen fĂĽr einen Ausschluss nicht vorliegen.
Die N*ICE behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch N*ICE nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der N*ICE geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bewerber/Bewerbergemeinschaften gelten als wirtschaftlich hinreichend leistungsfähig, wenn sie in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Mindestumsatz von 2 Mio. EUR (netto) mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.1.4) der Bekanntmachung) erwirtschaftet haben.
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Mindeststandards:
Bewerber/Bewerbergemeinschaften gelten als wirtschaftlich hinreichend leistungsfähig, wenn sie in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Mindestumsatz von 2 Mio. EUR (netto) mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.1.4) der Bekanntmachung) erwirtschaftet haben.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bewerber/Bewerbergemeinschaften gelten als hinreichend leistungsfähig, wenn sie in den letzten 3 Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.4) der Bekanntmachung) eingesetzt haben.
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Die Angaben zu den Unterkriterien Ziffer 4.3 dieses Teilnahmeantrages werden bewertet, wie dort beschrieben. Von den Unternehmen, die einen insb. vollständigen und auch im Übrigen wertungsfähigen Teilnahmeantrag (vgl. insb. Ziffer III.1.2) dieser Bekanntmachung) abgegeben haben, wird die N*ICE die drei bestplatzierten und geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern.
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Erzielt ein Bewerber bei der EignungsprĂĽfung nicht mind. 51 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Festlegung, dass die vorgegebenen Mindestpunktzahlen erreicht werden mĂĽssen, damit die Eignung positiv festgestellt wird und damit die Prognose der notwendigen qualitativ hochwertigen Leistungserbringung erfolgen kann, basiert auf den Erfahrungen der N*ICE mit der AusfĂĽhrung vergleichbarer Leistungen aus den vergangenen Jahren.
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Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt außerdem nur dann als geeignet, wenn er/sie mind. 2 wertungsfähige unternehmensspezifische Referenzleistungen mit dem Teilnahmeantrag benennt. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
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Als „vergleichbare Leistung“ im Sinne dieser Regelung akzeptiert die N*ICE – neben Fluid zur Flugzeugenteisung – insb. auf Glykol basierende Fluide.
Bei der Bewertung der Referenzen (Ziffer 4.3.2.1 des Formblatts „Teilnahmeantrag“ können 100 Punkte erreicht werden.
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen ĂĽberprĂĽft.
Benennung von mindestens 2 Referenzleistungen, die mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar sind, vgl. Ziffer II.1.4) der Bekanntmachung.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal 5 Projektreferenzen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.
Um der N*ICE die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der N*ICE sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
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Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die N*ICE Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
— 10 Punkte = Wertungsfähige Referenz,
— 10 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika).
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— Belieferung von Flughäfen mit Enteisungsmittel (entsprechend den Anforderungen unter Ziffer 2 dieses Formblattes „Teilnahmeantrag“),
— Projektvolumen mindestens 200 000 Liter Enteisungsmittel pro Saison (beide Typen addiert – vom 1. Oktober bis 31. März),
— Lieferung Typen I und IV nach ISO/SAE,
— Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG,
— Abschluss der Leistung nicht vor 2015.
Zusätzliche Spezifika:
Gesamtvolumen pro Saison > 0,5 Mio. Liter Enteisungsmittel (2 Punkt);
Gesamtvolumen pro Saison > 1 Mio. Liter Enteisungsmittel (4 Punkte);
Gesamtvolumen pro Saison > 2 Mio. Liter Enteisungsmittel (6 Punkte);
Gesamtvolumen pro Saison > 3 Mio. Liter Enteisungsmittel (10 Punkte).
Mindeststandards:
Bewerber/Bewerbergemeinschaften gelten als hinreichend leistungsfähig, wenn sie in den letzten 3 Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.4) der Bekanntmachung) eingesetzt haben.
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Die Angaben zu den Unterkriterien Ziffer 4.3 dieses Teilnahmeantrages werden bewertet, wie dort beschrieben. Von den Unternehmen, die einen insb. vollständigen und auch im Übrigen wertungsfähigen Teilnahmeantrag (vgl. insb. Ziffer III.1.2) dieser Bekanntmachung) abgegeben haben, wird die N*ICE die drei bestplatzierten und geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern.
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Erzielt ein Bewerber bei der EignungsprĂĽfung nicht mind. 51 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Festlegung, dass die vorgegebenen Mindestpunktzahlen erreicht werden mĂĽssen, da-mit die Eignung positiv festgestellt wird und damit die Prognose der notwendigen qualitativ hochwertigen Leistungserbringung erfolgen kann, basiert auf den Erfahrungen der N*ICE mit der AusfĂĽhrung vergleichbarer Leistungen aus den vergangenen Jahren.
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Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt außerdem nur dann als geeignet, wenn er/sie mind. 2 wertungsfähige unternehmensspezifische Referenzleistungen mit dem Teilnahmeantrag benennt. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
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Als „vergleichbare Leistung“ im Sinne dieser Regelung akzeptiert die N*ICE – neben Fluid zur Flugzeugenteisung – insb. auf Glykol basierende Fluide.
Bei der Bewertung der Referenzen (Ziffer 4.3.2.1 des Formblatts „Teilnahmeantrag“ können 100 Punkte erreicht werden.
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen ĂĽberprĂĽft.
Benennung von mindestens 2 Referenzleistungen, die mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar sind, vgl. Ziffer II.1.4) der Bekanntmachung.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal 5 Projektreferenzen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.
Um der N*ICE die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der N*ICE sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
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Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die N*ICE Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
— 10 Punkte = Wertungsfähige Referenz,
— 10 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika).
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— Belieferung von Flughäfen mit Enteisungsmittel (entsprechend den Anforderungen unter Ziffer 2 dieses Formblattes „Teilnahmeantrag“),
— Projektvolumen mindestens 200 000 Liter Enteisungsmittel pro Saison (beide Typen addiert – vom 1. Oktober bis 31. März),
— Lieferung Typen I und IV nach ISO/SAE,
— Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG,
— Abschluss der Leistung nicht vor 2015.
Zusätzliche Spezifika:
Gesamtvolumen pro Saison > 0,5 Mio. Liter Enteisungsmittel (2 Punkt);
Gesamtvolumen pro Saison > 1 Mio. Liter Enteisungsmittel (4 Punkte);
Gesamtvolumen pro Saison > 2 Mio. Liter Enteisungsmittel (6 Punkte);
Gesamtvolumen pro Saison > 3 Mio. Liter Enteisungsmittel (10 Punkte).
AuftragsausfĂĽhrung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist im Auftragsfall verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 100 Mio. EUR vorzuhalten bzw. abzuschließen, den Abschluss spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachzuweisen und diese Versicherung für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorzuhalten, vgl. Lit. B. Abs. 7 Anlage 3 zu § 8 BADV i. V. m. Ziffer 6.2 Anlage 1 zu § 2 Nr. 4 BADV.
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Die präzise Ausgestaltung der Haftpflichtversicherung wird Gegenstand der Angebotsphase sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen),
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— dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und.
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen GrĂĽnden die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
Bedingungen fĂĽr die VertragserfĂĽllung:
Beide Typen mĂĽssen jederzeit SAE AMS 1424, 1424/1 bzw. 1428 und 1428/1 in der jeweils zu Beginn der Saison gĂĽltigen Fassung entsprechen sowie:
— für die Aufnahme auf die Liste der bei der FAA (Federal Aviation Administration) zugelassenen, flüssigen Enteisungsmittel und Frostschutzmittel (de-/antiicing fluids) qualifiziert sein,
— über eine Zulassung durch das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Behörde verfügen,
— über eine Zulassung durch Fraport AG verfügen.
Die entsprechenden Nachweise sind erstmals mit dem finalen Angebot zu fĂĽhren.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die N*ICE wird die Angaben der Bewerber/der Bewerbergemeinschaften in dieser Ziffer 4 bewerten und eine Rangfolge erstellen. Die Angaben zu den Unterkriterien Ziffer 4.3 dieses Teilnahmeantrages werden bewertet, wie dort beschrieben. Von den Unternehmen, die einen insb. vollständigen und auch im Übrigen wertungsfähigen Teilnahmeantrag (vgl. insb. Ziffer III.1.2) dieser Bekanntmachung) abgegeben haben, wird die N*ICE die drei bestplatzierten und geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern.
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Erzielt ein Bewerber bei der EignungsprĂĽfung nicht mind. 51 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Festlegung, dass die vorgegebenen Mindestpunktzahlen erreicht werden mĂĽssen, damit die Eignung positiv festgestellt wird und damit die Prognose der notwendigen qualitativ hochwertigen Leistungserbringung erfolgen kann, basiert auf den Erfahrungen der N*ICE mit der AusfĂĽhrung vergleichbarer Leistungen aus den vergangenen Jahren.
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Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt außerdem nur dann als geeignet, wenn er/sie mind. 2 wertungsfähige unternehmensspezifische Referenzleistungen mit dem Teilnahmeantrag benennt. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
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Als „vergleichbare Leistung“ im Sinne dieser Regelung akzeptiert die N*ICE – neben Fluid zur Flugzeugenteisung – insb. auf Glykol basierende Fluide.
Bei der Bewertung der Referenzen (Ziffer 4.3.2.1 des Formblatts „Teilnahmeantrag“ können 100 Punkte erreicht werden.
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen ĂĽberprĂĽft.
Benennung von mindestens 2 Referenzleistungen, die mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar sind, vgl. Ziffer II.1.4) der Bekanntmachung.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal 5 Projektreferenzen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.
Um der N*ICE die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der N*ICE sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
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Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die N*ICE Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
— 10 Punkte = Wertungsfähige Referenz,
— 10 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika).
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Min-destbedingungen erfüllt:
— Belieferung von Flughäfen mit Enteisungsmittel (entsprechend den Anforderungen unter Ziffer 2 dieses Formblattes „Teilnahmeantrag“).
— Projektvolumen mindestens 200 000 Liter Enteisungsmittel pro Saison (beide Typen addiert – vom 1. Oktober bis 31. März).
— Lieferung Typen I und IV nach ISO/SAE.
— Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG,
— Abschluss der Leistung nicht vor 2015.
Zusätzliche Spezifika:
Gesamtvolumen pro Saison > 0,5 Mio. Liter Enteisungsmittel (2 Punkt);
Gesamtvolumen pro Saison > 1 Mio. Liter Enteisungsmittel (4 Punkte);
Gesamtvolumen pro Saison > 2 Mio. Liter Enteisungsmittel (6 Punkte);
Gesamtvolumen pro Saison > 3 Mio. Liter Enteisungsmittel (10 Punkte).
— Belieferung von Flughäfen mit Enteisungsmittel (entsprechend den Anforderungen unter Ziffer 2 dieses Formblattes „Teilnahmeantrag“),
— Projektvolumen mindestens 200 000 Liter Enteisungsmittel pro Saison (beide Typen addiert – vom 1. Oktober bis 31. März),
— Lieferung Typen I und IV nach ISO/SAE,
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfah-rung der Unternehmen ĂĽberprĂĽft.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: http://www.nice-services.aero 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2024
1) Die N*ICE behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge geeignete Nachweise von den Bietern/ Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2) Der Teilnahmeantrag soll in 2-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 1 Kopie). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. Ein Exemplar ist als Kopie zu kennzeichnen.
Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die N*ICE bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
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4) Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 23.5.2018, 12.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der N*ICE eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail: stephan.roehrig@nice-service.aero) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
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5) Versicherung
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist im Auftragsfall verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 100 Mio. EUR vorzuhalten bzw. abzuschließen, den Abschluss spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachzuweisen und diese Versicherung für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorzuhalten, vgl. Lit. B. Abs. 7 Anlage 3 zu § 8 BADV i. V. m. Ziffer 6.2 Anlage 1 zu § 2 Nr. 4 BADV.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Hessen 1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: WilhelminenstraĂźe 1-3 (Wilhelminenhaus)
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
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Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflichtmissachtet (§ 134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 088-198517 (2018-05-04)