Abschluss einer sparten- und losübergreifenden Mehrpartner- Rahmenvereinbarung über Investitions- und Unterhaltungsleistungen, Tiefbauleistungen für Gasrohr-, Wasserrohr-, Kabelverlegung sowie Fernwärme, ggf. inkl. Rufbereitschaft.
Die Lose 1 bis 3 betreffen inhaltlich – mit Ausnahme der bei Los 1 zusätzlich verstandorten Rufbereitschaft – die gleichen Leistungen in den Sparten Strom/Gas/Wasser. Lediglich der Umfang (prozentuales Gewicht) unterscheidet sich je nach betroffenem Los. Für die Lose 1 bis 3 soll der Vertrag jeweils mit unterschiedlichen Auftragnehmern geschlossen werden. Sämtliche Auftragnehmer der jeweiligen anderen Lose sollen jedoch zur Sicherstellung der erforderlichen Leistungsverfügbarkeit nach Maßgabe eines losübergreifenden Auswahlprinzips (Kaskadenprinzip) die Möglichkeit haben, (Teil)Leistungen eines anderen Auftragnehmers zu übernehmen, wenn dieser die Leistungserbringung im Einzelfall aus berechtigtem Grund ablehnt. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Los 4 betrifft demgegenüber die Sparte Fernwärme (inkl. Rufbereitschaft). Der Rahmenvertrag soll nur mit einem Auftragnehmer geschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-14.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH
Postanschrift: Uerdinger Str. 31
Postort: Moers
Postleitzahl: 47441
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Denissen
Telefon: +49 2841104-173📞
E-Mail: adenissen@enni.de📧
Fax: +49 2841104-269 📠
Region: Wesel🏙️
URL: www.enni.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Tiefbau
ENNI 1-2018
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss einer sparten- und losübergreifenden Mehrpartner- Rahmenvereinbarung über Investitions- und Unterhaltungsleistungen, Tiefbauleistungen für...”
Kurze Beschreibung
Abschluss einer sparten- und losübergreifenden Mehrpartner- Rahmenvereinbarung über Investitions- und Unterhaltungsleistungen, Tiefbauleistungen für Gasrohr-, Wasserrohr-, Kabelverlegung sowie Fernwärme, ggf. inkl. Rufbereitschaft.
Die Lose 1 bis 3 betreffen inhaltlich – mit Ausnahme der bei Los 1 zusätzlich verstandorten Rufbereitschaft – die gleichen Leistungen in den Sparten Strom/Gas/Wasser. Lediglich der Umfang (prozentuales Gewicht) unterscheidet sich je nach betroffenem Los. Für die Lose 1 bis 3 soll der Vertrag jeweils mit unterschiedlichen Auftragnehmern geschlossen werden. Sämtliche Auftragnehmer der jeweiligen anderen Lose sollen jedoch zur Sicherstellung der erforderlichen Leistungsverfügbarkeit nach Maßgabe eines losübergreifenden Auswahlprinzips (Kaskadenprinzip) die Möglichkeit haben, (Teil)Leistungen eines anderen Auftragnehmers zu übernehmen, wenn dieser die Leistungserbringung im Einzelfall aus berechtigtem Grund ablehnt. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
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Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Siehe Vergabeunterlagen – Leistungsbeschreibung
Die Lose 1 bis 3 betreffen inhaltlich – mit Ausnahme der bei Los 1 zusätzlich verstandorteten Rufbereitschaft – die gleichen Leistungen in den Sparten Strom/Gas/Wasser. Allerdings unterscheiden sich die Lose im Hinblick auf ihren jeweiligen Umfang (Los 1 = rund 60 Prozent des jährlichen Gesamtauftragsvolumens, Los 2 und 3 jeweils = rund 20 Prozent des jährlichen Gesamtauftragsvolumens). Das jährliche Gesamtauftragsvolumen wird vom Auftraggeber auf der Grundlage der geschätzten Auftragswerte der jeweils anfallenden Einzelleistungen in Anlehnung an § 2 SektVO ermittelt.
Die Aufteilung der Einzelprojekte/Einzelabrufe aus dem Gesamtportfolio erfolgt turnusmäßig am Anfang des Jahres. Dabei wird den jeweiligen Auftragnehmern der Los 1 bis 3 ihr jeweiliges Leistungsportfolio vom Auftraggeber nach vorgenanntem Schlüssel zugewiesen. Die Auftragnehmer haben das Recht, (Teil-)Leistungen/Projekte aus dem zugewiesenen Leistungsportfolio aus berechtigtem Grund (Kapazitäten) anzulehnen.
Aus berechtigtem Grund abgelehnte (Teil-) Leistungen werden nach folgender Reihenfolge (Los 1 – Los 2 – Los 3; Los 2 – Los 3 – Los 1; Los 3 – Los 1 – Los 2) (losübergreifendes Kaskadenprinzip) dem jeweiligen Auftragnehmer des anderen Loses angeboten. Lehnen alle Auftragnehmer der Lose die (Teil-)Leistungen ab, so werden diese an einen Dritten (unter Ausschluss der Auftragnehmer) vergeben.
Eine Mindestabnahmemengen wird nicht garantiert. Der Auftraggeber wird sich um einen verhältnismäßigen Ausgleich etwaiger Unschärfen über die gesamte Vertragslaufzeit bemühen. Ebenso werden unwesentliche Abweichungen hiervon werden von den Auftragnehmern hingenommen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der AN erbringt nach Maßgabe der vertraglichen Bedingungen (losübergreifendes Kaskadenprinzip) ggf. auch Leistungen, die dem Los 2 und/oder 3 zugewiesen...”
Beschreibung der Optionen
Der AN erbringt nach Maßgabe der vertraglichen Bedingungen (losübergreifendes Kaskadenprinzip) ggf. auch Leistungen, die dem Los 2 und/oder 3 zugewiesen sind. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Investitions- und Unterhaltungsleistungen, Tiefbauleistungen Gasrohr-, Wasserrohr-, Kabelverlegung (20 Prozent)” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Siehe Vergabeunterlagen – Leistungsbeschreibung
Die Lose 1 bis 3 betreffen inhaltlich - mit Ausnahme der bei Los 1 zusätzlich verstandorteten...”
Beschreibung der Beschaffung
Siehe Vergabeunterlagen – Leistungsbeschreibung
Die Lose 1 bis 3 betreffen inhaltlich - mit Ausnahme der bei Los 1 zusätzlich verstandorteten Rufbereitschaft – die gleichen Leistungen in den Sparten Strom/Gas/Wasser. Allerdings unterscheiden sich die Lose im Hinblick auf ihren jeweiligen Umfang (Los 1 = rund 60 Prozent des jährlichen Gesamtauftragsvolumens, Los 2 und 3 jeweils = rund 20 Prozent des jährlichen Gesamtauftragsvolumens). Das jährliche Gesamtauftragsvolumen wird vom Auftraggeber auf der Grundlage der geschätzten Auftragswerte der jeweils anfallenden Einzelleistungen in Anlehnung an § 2 SektVO ermittelt.
Die Aufteilung der Einzelprojekte/Einzelabrufe aus dem Gesamtportfolio erfolgt turnusmäßig am Anfang des Jahres. Dabei wird den jeweiligen Auftragnehmern der Los 1 bis 3 ihr jeweiliges Leistungsportfolio vom Auftraggeber nach vorgenanntem Schlüssel zugewiesen. Die Auftragnehmer haben das Recht, (Teil-)Leistungen/Projekte aus dem zugewiesenen Leistungsportfolio aus berechtigtem Grund (Kapazitäten) anzulehnen.
Aus berechtigtem Grund abgelehnte (Teil-) Leistungen werden nach folgender Reihenfolge (Los 1 – Los 2 – Los 3; Los 2 – Los 3 – Los 1; Los 3 – Los 1– Los 2) (losübergreifendes Kaskadenprinzip) dem jeweiligen Auftragnehmer des anderen Loses angeboten. Lehnen alle Auftragnehmer der Lose die (Teil-)Leistungen ab, so werden diese an einen Dritten (unter Ausschluss der Auftragnehmer) vergeben.
Eine Mindestabnahmemengen wird nicht garantiert. Der Auftraggeber wird sich um einen verhältnismäßigen Ausgleich etwaiger Unschärfen über die gesamte Vertragslaufzeit bemühen. Ebenso werden unwesentliche Abweichungen hiervon werden von den Auftragnehmern hingenommen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
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Beschreibung der Optionen:
“Der AN erbringt nach Maßgabe der vertraglichen Bedingungen (losübergreifendes Kaskadenprinzip) ggf. auch Leistungen, die dem Los 1 und/oder 3 zugewiesen...”
Beschreibung der Optionen
Der AN erbringt nach Maßgabe der vertraglichen Bedingungen (losübergreifendes Kaskadenprinzip) ggf. auch Leistungen, die dem Los 1 und/oder 3 zugewiesen sind. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Siehe Vergabeunterlagen – Leistungsbeschreibung
Die Lose 1 bis 3 betreffen inhaltlich – mit Ausnahme der bei Los 1 zusätzlich verstandorteten...”
Beschreibung der Beschaffung
Siehe Vergabeunterlagen – Leistungsbeschreibung
Die Lose 1 bis 3 betreffen inhaltlich – mit Ausnahme der bei Los 1 zusätzlich verstandorteten Rufbereitschaft – die gleichen Leistungen in den Sparten Strom/Gas/Wasser. Allerdings unterscheiden sich die Lose im Hinblick auf ihren jeweiligen Umfang (Los 1 = rund 60 Prozent des jährlichen Gesamtauftragsvolumens, Los 2 und 3 jeweils = rund 20 Prozent des jährlichen Gesamtauftragsvolumens). Das jährliche Gesamtauftragsvolumen wird vom Auftraggeber auf der Grundlage der geschätzten Auftragswerte der jeweils anfallenden Einzelleistungen in Anlehnung an § 2 SektVO ermittelt.
Die Aufteilung der Einzelprojekte/Einzelabrufe aus dem Gesamtportfolio erfolgt turnusmäßig am Anfang des Jahres. Dabei wird den jeweiligen Auftragnehmern der Los 1 bis 3 ihr jeweiliges Leistungsportfolio vom Auftraggeber nach vorgenanntem Schlüssel zugewiesen. Die Auftragnehmer haben das Recht, (Teil-)Leistungen/Projekte aus dem zugewiesenen Leistungsportfolio aus berechtigtem Grund (Kapazitäten) anzulehnen.
Aus berechtigtem Grund abgelehnte (Teil-) Leistungen werden nach folgender Reihenfolge (Los 1– Los 2 – Los 3; Los 2 - Los 3 – Los 1; Los 3 – Los 1 – Los 2) (losübergreifendes Kaskadenprinzip) dem jeweiligen Auftragnehmer des anderen Loses angeboten. Lehnen alle Auftragnehmer der Lose die (Teil-)Leistungen ab, so werden diese an einen Dritten (unter Ausschluss der Auftragnehmer) vergeben.
Eine Mindestabnahmemengen wird nicht garantiert. Der Auftraggeber wird sich um einen verhältnismäßigen Ausgleich etwaiger Unschärfen über die gesamte Vertragslaufzeit bemühen. Ebenso werden unwesentliche Abweichungen hiervon werden von den Auftragnehmern hingenommen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
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Beschreibung der Optionen:
“Der AN erbringt nach Maßgabe der vertraglichen Bedingungen (losübergreifendes Kaskadenprinzip) ggf. auch Leistungen, die dem Los 1 und/oder 2 zugewiesen sind.”
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Investitions- und Unterhaltungsarbeiten – Fernwärme und Rufbereitschaft
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Fernheizleitungsnetzen📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Investitions- und Unterhaltungsarbeiten – Fernwärme und Rufbereitschaft
Siehe Vergabeunterlagen – Leistungsbeschreibung”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 114-260126
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Investitions- und Unterhaltungsleistungen, Tiefbauleistungen Gasrohr-, Wasserrohr-, Kabelverlegung (60 Prozent) inkl. Rufbereitschaft”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-16 📅
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Investitions- und Unterhaltungsarbeiten – Fernwärme und Rufbereitschaft
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD4YXFS
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3055📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2891 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabebestimmungen im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB.
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Quelle: OJS 2018/S 230-526508 (2018-11-26)