Die Stadtwerke Greven GmbH beabsichtigt – im Zuge des Glasfaserausbaus - die Erschließung von rund 1 597 Adressen, die rund 1 533 Privathaushalten, 54 Gewerbebetrieben, 6 Schulen und 4 weiteren institutionellen Nachfragern im Ausbaugebiet entsprechen, mit einer NGA-Infrastruktur. Die dazu benötigte Netzlänge wird etwa 200 km Verteil netz inklusive Tiefbau in Form von homes passed erfordern. Hinzu kommen die Hausanschlussleitungen für alle Adressen sowie der Tiefbau und die Errichtung des Hausanschlusses für diejenigen Adressen, die einen Hausanschluss buchen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Tiefbau
1583/18
Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadtwerke Greven GmbH beabsichtigt – im Zuge des Glasfaserausbaus - die Erschließung von rund 1 597 Adressen, die rund 1 533 Privathaushalten, 54...”
Kurze Beschreibung
Die Stadtwerke Greven GmbH beabsichtigt – im Zuge des Glasfaserausbaus - die Erschließung von rund 1 597 Adressen, die rund 1 533 Privathaushalten, 54 Gewerbebetrieben, 6 Schulen und 4 weiteren institutionellen Nachfragern im Ausbaugebiet entsprechen, mit einer NGA-Infrastruktur. Die dazu benötigte Netzlänge wird etwa 200 km Verteil netz inklusive Tiefbau in Form von homes passed erfordern. Hinzu kommen die Hausanschlussleitungen für alle Adressen sowie der Tiefbau und die Errichtung des Hausanschlusses für diejenigen Adressen, die einen Hausanschluss buchen.
1️⃣
Ort der Leistung: Steinfurt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadtwerke Greven GmbH beabsichtigt – im Zuge des Glasfaserausbaus – die Erschließung von rund 1 597 Adressen, die rund 1.533 Privathaushalten, 54...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtwerke Greven GmbH beabsichtigt – im Zuge des Glasfaserausbaus – die Erschließung von rund 1 597 Adressen, die rund 1.533 Privathaushalten, 54 Gewerbebetrieben, 6 Schulen und 4 weiteren institutionellen Nachfragern im Ausbaugebiet entsprechen, mit einer NGA-Infrastruktur. Die dazu benötigte Netzlänge wird etwa 200 km Verteilnetz inklusive Tiefbau in Form von homes passed erfordern. Hinzu kommen die Hausanschlussleitungen für alle Adressen sowie der Tiefbau und die Errichtung des Hausanschlusses für diejenigen Adressen, die einen Hausanschluss buchen. Eine Übersicht des Ausbaugebietes entnehmen Sie bitte dem in der Anlage 5 beigefügten Plan.
Der Auftrag bezieht sich auf die Netzplanung, den Netzbau, die Bauleitung und die Dokumentation für die Sparten Tief- und Straßenbau sowie LWL-Kabelarbeiten (Kabelzug- bzw. Einblasarbeiten, Installation bzw. Montageleistungen wie z. B. Spleiß- und Messarbeiten). Die Netzplanung hat dabei die Anforderungen der GIS-Nebenbestimmungen in der aktuellen Version, derzeit Version 3.1 vom 1.11.2016 vollumfänglich zu erfüllen. Dabei muss der Auftragnehmer die Planungen gemäß Punkt 2.2, 2.3 und 2.4 der GIS-Nebenbestimmungen an den Auftraggeber übergeben. Es sind alle Fristen entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers sowie der Anlagen 3 und 4 einzuhalten.
Das gewählte Ausbaugebiet ist durch folgende Parameter gekennzeichnet:
Zu errichten ist ein Glasfasernetz auf Basis von Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude inkl. eines Abschlusspunkts (APL) und einem Optical Network Termination (ONT).
Die Länge der Bautrasse beträgt rund 200 km. Insgesamt liegen im Erschließungsgebiet etwa 1 600 Hausanschlüsse. Es kommen bei einer Erschließung aller Gebäude mit FTTB (Fibre-to-the-Building) noch die Hausanschlussleitungen und Hausanschlüsse bei den tatsächlichen Kunden hinzu. Vom Auftraggeber beauftragte Adressen werden direkt an das Netz angeschlossen. Kunden, die sich erst nach Beendigung des Gesamtnetzausbaus zu einem Anschluss entschließen, sollen jederzeit an das Netz angeschlossen werden können. Für jedes der etwa 1 600 Gebäude muss daher der Hausanschluss an der Grundstücksgrenze vorbereitet werden, etwa durch Kabelschleifen.
Weitergehende Informationen zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Grundsätzlich werden die 3 bis max. 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe zugelassen. Haben...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Grundsätzlich werden die 3 bis max. 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe zugelassen. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis 5 Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als 5 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt. Bei Punktgleichheit auch auf dieser letzten Auswahlstufe entscheidet das Los.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 VOB/A);
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“2) Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
2) Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. c) VOB/A);
3) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. a) VOB/A);
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4) Referenzliste von Auftraggebern, bei denen der Bieter vergleichbare Leistungen erbringt oder erbracht hat. Die Referenzen müssen auf die letzten 5 Jahre...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4) Referenzliste von Auftraggebern, bei denen der Bieter vergleichbare Leistungen erbringt oder erbracht hat. Die Referenzen müssen auf die letzten 5 Jahre Bezug nehmen. (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A);
4b. Referenzen für den Bau eines NGA-Netzes mit Einsatz klassischer Tiefbau
4c. Referenzen für den Bau eines NGA-Netzes mit Einsatz alternativer Verlegemethoden (Spühlbohrung u.ä.);
5) Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 3 lit. i) VOB/A);
6) Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 6d EU VOB/A) – falls zutreffend – Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte
7) Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden;
8) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A) – falls zutreffend;
9) Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 6 EU VOB/A) – falls zutreffend
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. (§ 6a Nr. 3 lit. g) VOB/A).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): 4a. mindestens eine Referenz für vergleichbare Bauleistungen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“10)Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB);
12) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend;
13) Erklärung zur...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
10)Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB);
12) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend;
13) Erklärung zur Einhaltung des MiLoG;
14) Auszug aus dem Gewerbezentralregister – falls vorliegend –;
15) Erklärung zur Einhaltung der besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des BVB TVgG (Vorlage nach Aufforderung der Vergabestelle).
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-21
13:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMYZ4H
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich die Vergabekammer für zuständig erklärt, gilt:
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich die Vergabekammer für zuständig erklärt, gilt:
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Quelle: OJS 2018/S 140-319436 (2018-07-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Stadtwerke Greven GmbH beabsichtigt – im Zuge des Glasfaserausbaus – die Erschließung von rund 1.597 Adressen, die rund 1 533 Privathaushalten, 54...”
Kurze Beschreibung
Die Stadtwerke Greven GmbH beabsichtigt – im Zuge des Glasfaserausbaus – die Erschließung von rund 1.597 Adressen, die rund 1 533 Privathaushalten, 54 Gewerbebetrieben, 6 Schulen und 4 weiteren institutionellen Nachfragern im Ausbaugebiet entsprechen, mit einer NGA-Infrastruktur. Die dazu benötigte Netzlänge wird etwa 200 km Verteilnetz inklusive Tiefbau in Form von homes passed erfordern. Hinzu kommen die Hausanschlussleitungen für alle Adressen sowie der Tiefbau und die Errichtung des Hausanschlusses für diejenigen Adressen, die einen Hausanschluss buchen.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadtwerke Greven GmbH beabsichtigt – im Zuge des Glasfaserausbaus – die Erschließung von rund 1.597 Adressen, die rund 1 533 Privathaushalten, 54...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtwerke Greven GmbH beabsichtigt – im Zuge des Glasfaserausbaus – die Erschließung von rund 1.597 Adressen, die rund 1 533 Privathaushalten, 54 Gewerbebetrieben, 6 Schulen und 4 weiteren institutionellen Nachfragern im Ausbaugebiet entsprechen, mit einer NGA-Infrastruktur. Die dazu benötigte Netzlänge wird etwa 200 km Verteilnetz inklusive Tiefbau in Form von homes passed erfordern. Hinzu kommen die Hausanschlussleitungen für alle Adressen sowie der Tiefbau und die Errichtung des Hausanschlusses für diejenigen Adressen, die einen Hausanschluss buchen. Eine Übersicht des Ausbaugebietes entnehmen Sie bitte dem in der Anlage 5 beigefügten Plan.
Der Auftrag bezieht sich auf die Netzplanung, den Netzbau, die Bauleitung und die Dokumentation für die Sparten Tief- und Straßenbau sowie LWL-Kabelarbeiten (Kabelzug- bzw. Einblasarbeiten, Installation bzw. Montageleistungen wie z. B. Spleiß- und Messarbeiten). Die Netzplanung hat dabei die Anforderungen der GIS-Nebenbestimmungen in der aktuellen Version, derzeit Version 3.1 vom 1. November 2016 vollumfänglich zu erfüllen. Dabei muss der Auftragnehmer die Planungen gemäß Punkt 2.2, 2.3 und 2.4 der GIS-Nebenbestimmungen an den Auftraggeber übergeben. Es sind alle Fristen entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers sowie der Anlagen 3 und 4 einzuhalten.
Das gewählte Ausbaugebiet ist durch folgende Parameter gekennzeichnet:
Zu errichten ist ein Glasfasernetz auf Basis von Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude inkl. eines Abschlusspunkts (APL) und einem Optical Network Termination (ONT).
Die Länge der Bautrasse beträgt rund 200 km. Insgesamt liegen im Erschließungsgebiet etwa 1 600 Hausanschlüsse. Es kommen bei einer Erschließung aller Gebäude mit FTTB (Fibre-to-the-Building) noch die Hausanschlussleitungen und Hausanschlüsse bei den tatsächlichen Kunden hinzu. Vom Auftraggeber beauftragte Adressen werden direkt an das Netz ange-schlossen. Kunden, die sich erst nach Beendigung des Gesamtnetzausbaus zu einem Anschluss entschließen, sollen jederzeit an das Netz angeschlossen werden können. Für jedes der etwa 1 600 Gebäude muss daher der Hausanschluss an der Grundstücksgrenze vorbereitet werden, etwa durch Kabelschleifen.
Weitergehende Informationen zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 140-319436
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rahmenvereinbarung Tiefbau
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Josef Beermann GmbH & Co. KG
Postort: Hörstel-Riesenbeck
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Münster🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMYQF7
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich die Vergabekammer für zuständig erklärt, gilt:
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich die Vergabekammer für zuständig erklärt, gilt:
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 023-049356 (2019-01-29)