Rahmenvereinbarung über die Anmietung von 22 Personenkraftwagen (optional bis zu 4 weitere) für erwerbsfähige Hilfebedürftige im SGB II Bezug gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 44 SGB III.
Laufzeit des Vertrages 24 Monate.
Die Fahrzeuge müssen an einem Standort im Stadtgebiet Hamm zur Abholung bereitgestellt werden (Einzelheiten s. Vergabeunterlagen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Anmietung von 22 Personenkraftwagen für erwerbsfähige Hilfebedürftige im SGB II Bezug
VgV/EU/18/007”
Produkte/Dienstleistungen: Personenkraftwagen📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Anmietung von 22 Personenkraftwagen (optional bis zu 4 weitere) für erwerbsfähige Hilfebedürftige im SGB II Bezug gemäß § 16...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Anmietung von 22 Personenkraftwagen (optional bis zu 4 weitere) für erwerbsfähige Hilfebedürftige im SGB II Bezug gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 44 SGB III.
Laufzeit des Vertrages 24 Monate.
Die Fahrzeuge werden an einem Standort im Stadtgebiet Hamm zur Abholung bereitgestellt.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 378705.60 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Hamm, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort im Stadtgebiet Hamm
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Anmietung von 22 Personenkraftwagen (Minis oder Kleinwagen) (optional bis zu 4 weitere PKW) für erwerbsfähige Hilfebedürftige im...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über die Anmietung von 22 Personenkraftwagen (Minis oder Kleinwagen) (optional bis zu 4 weitere PKW) für erwerbsfähige Hilfebedürftige im SGB II Bezug gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 44 SGB III.
Laufzeit des Vertrages 24 Monate. Die Mietdauer der einzelnen PKW beträgt jeweils 3-6 Monate;
Die Fahrzeuge werden an einem Standort im Stadtgebiet Hamm zur Abholung bereitgestellt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 90
Kostenkriterium (Name): Umweltbetriebskosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Aufstockung der PKW-Anzahl von 22 auf bis zu 24
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 080-178647
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Anmietung von 22 Personenkraftwagen für erwerbsfähige Hilfebedürftige im SGB II Bezug”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AVIS Automobile Tom Kersting
Postanschrift: Georgskommende 10-13
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 378705.60 💰
“Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrages. Es können keine...”
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrages. Es können keine Vergabeunterlagen angefordert werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDYS2R
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.