Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzliste von Auftraggebern, bei denen der Bieter vergleichbare Leistungen (Untersuchungen von Blut- und/oder Urinproben unter den angegebenen Standards) in einer vergleichbaren Größenordnung (ca. 1 900 Aufträge pro Jahr) erbringt oder erbracht hat, vorzugsweise von Polizei und/oder Justizbehörden. Die Referenzen müssen auf die letzten 3 Jahre Bezug nehmen (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV),
— Erklärung zum Unterauftragnehmer,
— Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer gem. § 36 Abs. 1 VgV – falls zutreffend,
— Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV) – falls zutreffend,
— Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft,
— Laborleiter: Erklärung zur forensisch-toxikologischen Erfahrung,
— Laborleiter: Zeugnis über ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder medizinisches Hochschulstudium,
— Wissenschaftliches Personal: Erklärung zur forensisch-toxikologischen Erfahrung,
— Wissenschaftliches Personal: Zeugnis über ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder medizinisches Hochschulstudium,
— Personal, das die Polizeiaufträge ausführt: Erklärung zur fachbezogenen Fortbildung,
— Technisches Personal: Nachweis über eine qualifizierte Berufsausbildung auf dem Gebiet der Labortätigkeit,
— Erklärung zur Laborausstattung und Qualitätssicherung,
— Erklärung zur Einbruchsicherung,
— Nachweis über die regelmäßig erfolgreiche Teilnahme an mindestens 2 einschlägigen Ringversuchen in den letzten 2 Jahren,
— Nachweis der Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025.