Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach §§ 192 ff SGB IX

Land Berlin, vertreten durch Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, vertreten durch das Landesamt für Gesundheit

Das Integrationsamt Berlin kommt mit der Vergabe der Rahmenvereinbarung seiner gesetzlichen Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3 nach. Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) beteiligt werden können. Die Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX im Auftrag anderer Kostenträger auch für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen sowie für schwerbehinderte Schulabgänger nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX tätig werden. Aufgaben sind die Beratung und die Unterstützung schwerbehinderter Menschen und deren Vermittlung auf geeignete Arbeitsplätze sowie die Information und Beratung der Arbeitgeber. Die Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich Berlin durchgeführt werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-22.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-22 Auftragsbekanntmachung