Das Integrationsamt Berlin kommt mit der Vergabe der Rahmenvereinbarung seiner gesetzlichen Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3 nach. Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) beteiligt werden können. Die Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX im Auftrag anderer Kostenträger auch für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen sowie für schwerbehinderte Schulabgänger nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX tätig werden. Aufgaben sind die Beratung und die Unterstützung schwerbehinderter Menschen und deren Vermittlung auf geeignete Arbeitsplätze sowie die Information und Beratung der Arbeitgeber. Die Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich Berlin durchgeführt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-22.
Auftragsbekanntmachung (2018-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Berufliche Wiedereingliederung
Kurze Beschreibung:
Das Integrationsamt Berlin kommt mit der Vergabe der Rahmenvereinbarung seiner gesetzlichen Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3 nach. Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) beteiligt werden können. Die Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX im Auftrag anderer Kostenträger auch für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen sowie für schwerbehinderte Schulabgänger nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX tätig werden. Aufgaben sind die Beratung und die Unterstützung schwerbehinderter Menschen und deren Vermittlung auf geeignete Arbeitsplätze sowie die Information und Beratung der Arbeitgeber. Die Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich Berlin durchgeführt werden.
Das Integrationsamt Berlin kommt mit der Vergabe der Rahmenvereinbarung seiner gesetzlichen Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3 nach. Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) beteiligt werden können. Die Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX im Auftrag anderer Kostenträger auch für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen sowie für schwerbehinderte Schulabgänger nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX tätig werden. Aufgaben sind die Beratung und die Unterstützung schwerbehinderter Menschen und deren Vermittlung auf geeignete Arbeitsplätze sowie die Information und Beratung der Arbeitgeber. Die Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich Berlin durchgeführt werden.
1) Teilnahmeantrag
Es sind die unter http://www.lup-dataroom.com/IFD2019 abrufbaren Vordrucke zu verwenden. Die Teilnahmebedingungen sind in den Hinweisen zum Teilnahmeantrag konkretisiert. Der vollständige Teilnahmeantrag ist schriftlich, in deutscher Sprache und rechtsverbindlich unterschrieben mit den geforderten Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB in Papierform sowie in einfacher elektronischer Kopie auf einem Datenträger einzureichen;
2) Weitere Unterlagen
Weitere einzureichende Unterlagen (Erklärungen/Nachweise) sind mit der vorangestellten Nummer (z.B. III.1.1 (2)) zu kennzeichnen und in der vorgegebenen Reihenfolge dem Teilnahmeantrag als Anlage beizulegen;
3) Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen
Die Vergabestelle behält sich vor, nach eigenem Ermessen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären (§ 56 Abs. 2 VgV);
4) Eignungsleihe
Wird auf andere Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen.:
— hat der Bewerber die anderen Unternehmen in seinem Teilnahmeantrag zu benennen,
— die unter III.1.1 aufgeführten Unterlagen jeweils auch für diese benannten Dritten im Angebot beizubringen,
— die unter III.1.2 und III.1.3 bezeichneten Unterlagen für diese anderen Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten dieser Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft,
— Nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen, etwa durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen. Erfüllt der jeweils vorgesehene Nachunternehmer die auf diesen zutreffenden Eignungskriterien nicht oder besteht ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB zu Lasten dieses Nachunternehmers, so hat der Bewerber diesen Nachunternehmer zu ersetzen,
5) Bewerber-/Bietergemeinschaft
Bei Eingehung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft:
— ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft benannt und die gesamtschuldnerische Haftung erklärt wird,
— sind alle unter III.1.1 aufgeführten Erklärungen/Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen,
— sind die unter III.1.2 und III.1.3 bezeichneten Unterlagen für jedes Mitglied in dem Umfang, in dem die Bewerber-/Bietergemeinschaft sich auf die Fähigkeiten des Mitglieds zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft, vorzulegen,
6) Unterauftragnehmer
Wird beabsichtigt, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen – ohne sich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, sind die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile erst im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle der/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen gem. III.1.1 zum Nachweis der Eignung für diese/n sowie die entsprechenden Verpflichtungserklärungen vorzulegen;
7) Mindestanforderungen/Bewertung
Eignungskriterium: Wird ein Eignungskriterium nicht erfüllt, wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen;
8) Bewerberfragen
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1 angegebene E-Mail-Adresse bis spätestens 11.06.2018, 14.00 Uhr zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später eingehen, nicht zu beantworten,
9) Kosten
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt nicht.
Es sind die unter http://www.lup-dataroom.com/IFD2019 abrufbaren Vordrucke zu verwenden. Die Teilnahmebedingungen sind in den Hinweisen zum Teilnahmeantrag konkretisiert. Der vollständige Teilnahmeantrag ist schriftlich, in deutscher Sprache und rechtsverbindlich unterschrieben mit den geforderten Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB in Papierform sowie in einfacher elektronischer Kopie auf einem Datenträger einzureichen;
2) Weitere Unterlagen
Weitere einzureichende Unterlagen (Erklärungen/Nachweise) sind mit der vorangestellten Nummer (z.B. III.1.1 (2)) zu kennzeichnen und in der vorgegebenen Reihenfolge dem Teilnahmeantrag als Anlage beizulegen;
3) Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen
Die Vergabestelle behält sich vor, nach eigenem Ermessen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären (§ 56 Abs. 2 VgV);
4) Eignungsleihe
Wird auf andere Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen.:
— hat der Bewerber die anderen Unternehmen in seinem Teilnahmeantrag zu benennen,
— die unter III.1.1 aufgeführten Unterlagen jeweils auch für diese benannten Dritten im Angebot beizubringen,
— die unter III.1.2 und III.1.3 bezeichneten Unterlagen für diese anderen Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten dieser Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft,
— Nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen, etwa durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen. Erfüllt der jeweils vorgesehene Nachunternehmer die auf diesen zutreffenden Eignungskriterien nicht oder besteht ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB zu Lasten dieses Nachunternehmers, so hat der Bewerber diesen Nachunternehmer zu ersetzen,
5) Bewerber-/Bietergemeinschaft
Bei Eingehung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft:
— ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft benannt und die gesamtschuldnerische Haftung erklärt wird,
— sind alle unter III.1.1 aufgeführten Erklärungen/Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen,
— sind die unter III.1.2 und III.1.3 bezeichneten Unterlagen für jedes Mitglied in dem Umfang, in dem die Bewerber-/Bietergemeinschaft sich auf die Fähigkeiten des Mitglieds zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft, vorzulegen,
6) Unterauftragnehmer
Wird beabsichtigt, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen – ohne sich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, sind die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile erst im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle der/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen gem. III.1.1 zum Nachweis der Eignung für diese/n sowie die entsprechenden Verpflichtungserklärungen vorzulegen;
7) Mindestanforderungen/Bewertung
Eignungskriterium: Wird ein Eignungskriterium nicht erfüllt, wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen;
8) Bewerberfragen
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1 angegebene E-Mail-Adresse bis spätestens 11.06.2018, 14.00 Uhr zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später eingehen, nicht zu beantworten,
9) Kosten
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt nicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose:
Es kann maximal ein Fachlos mit einem Regionallos beauftragt werden (Zuschlagsbegrenzung).
Bezeichnung des Loses: IFD Berlin Mitte
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffung des Loses 1 betrifft die Zielgruppe der schwerbehinderten Menschen, bei denen mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt wurde oder Personen mit einem GdB von 30 oder 40, die von der Agentur für Arbeit den Schwerbehinderten gleichgestellt wurden und aufgrund ihrer Behinderung besonderen Unterstützungsbedarf haben und nicht den Zielgruppen der Lose 4 bis 7 unterfallen. Diese müssen sozialversicherungspflichtig mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden beschäftigt sein. Beamte/ Beamtinnen sind unter den o. g. Voraussetzungen ebenfalls förderfähig.
Die Beschaffung des Loses 1 betrifft die Zielgruppe der schwerbehinderten Menschen, bei denen mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt wurde oder Personen mit einem GdB von 30 oder 40, die von der Agentur für Arbeit den Schwerbehinderten gleichgestellt wurden und aufgrund ihrer Behinderung besonderen Unterstützungsbedarf haben und nicht den Zielgruppen der Lose 4 bis 7 unterfallen. Diese müssen sozialversicherungspflichtig mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden beschäftigt sein. Beamte/ Beamtinnen sind unter den o. g. Voraussetzungen ebenfalls förderfähig.
Es sind nur solche Personen betroffen, deren Arbeitgeber seine Hauptniederlassung im Zuständigkeitsbereich der Arbeitsagentur Berlin Mitte hat.
Aufgaben und Leistungsangebot des IFD sind hinsichtlich der Zielsetzung und Zielgruppe im Kapitel 7 des SGB IX, insbesondere in § 193 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) formuliert. Insgesamt erstreckt sich die Tätigkeit des IFD auf die Phasen Vermittlung, Vorbereitung, Einarbeitung, Stabilisierung und Sicherung des Arbeitsverhältnisses.
Aufgaben und Leistungsangebot des IFD sind hinsichtlich der Zielsetzung und Zielgruppe im Kapitel 7 des SGB IX, insbesondere in § 193 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) formuliert. Insgesamt erstreckt sich die Tätigkeit des IFD auf die Phasen Vermittlung, Vorbereitung, Einarbeitung, Stabilisierung und Sicherung des Arbeitsverhältnisses.
Für die Phasen Vorbereitung und Vermittlung in Arbeitsverhältnisse kann der Integrationsfachdienst nur von anderen Kostenträgern auf deren Rechnung genutzt werden.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird der Dienst im Auftrag des Integrationsamtes tätig, wenn die Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse auf Schwierigkeiten stößt und mit einem besonderen Unterstützungsbedarf verbunden ist. Die wesentlichen Elemente zur Erfüllung der Arbeit des Integrationsfachdienstes für das Integrationsamt lassen sich in die Bereiche Beratungen, Berufsbegleitungen, fachliche Stellungnahmen im Kündigungsschutzverfahren und Schulungsveranstaltungen unterteilen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird der Dienst im Auftrag des Integrationsamtes tätig, wenn die Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse auf Schwierigkeiten stößt und mit einem besonderen Unterstützungsbedarf verbunden ist. Die wesentlichen Elemente zur Erfüllung der Arbeit des Integrationsfachdienstes für das Integrationsamt lassen sich in die Bereiche Beratungen, Berufsbegleitungen, fachliche Stellungnahmen im Kündigungsschutzverfahren und Schulungsveranstaltungen unterteilen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Vgl. Option
Beschreibung der Optionen:
Einseitiges Verlängerungsrecht des Auftraggebers für weitere 12 Monate (zusätzlicher Vertragszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2022). Die Mitteilung über das Ziehen der Option muss bis 30.9.2021 schriftlich dem Auftragnehmer zugegangen sein.
Bezeichnung des Loses: IFD Berlin Nord
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffung des Loses 2 betrifft die Zielgruppe der schwerbehinderten Menschen, bei denen mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt wurde oder Personen mit einem GdB von 30 oder 40, die von der Agentur für Arbeit den Schwerbehinderten gleichgestellt wurden, und aufgrund ihrer Behinderung besonderen Unterstützungsbedarf haben und nicht den Zielgruppen der Lose 4 bis 7 unterfallen. Diese müssen sozialversicherungspflichtig mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden beschäftigt sein. Beamte/ Beamtinnen sind unter den o. g. Voraussetzungen ebenfalls förderfähig.
Die Beschaffung des Loses 2 betrifft die Zielgruppe der schwerbehinderten Menschen, bei denen mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt wurde oder Personen mit einem GdB von 30 oder 40, die von der Agentur für Arbeit den Schwerbehinderten gleichgestellt wurden, und aufgrund ihrer Behinderung besonderen Unterstützungsbedarf haben und nicht den Zielgruppen der Lose 4 bis 7 unterfallen. Diese müssen sozialversicherungspflichtig mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden beschäftigt sein. Beamte/ Beamtinnen sind unter den o. g. Voraussetzungen ebenfalls förderfähig.
Es sind nur solche Personen betroffen, deren Arbeitgeber seine Hauptniederlassung im Zuständigkeitsbereich der Arbeitsagentur Berlin Nord hat.
Bezeichnung des Loses: IFD Berlin Süd
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffung des Loses 3 betrifft die Zielgruppe der schwerbehinderten Menschen, bei denen mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt wurde oder Personen mit einem GdB von 30 oder 40, die von der Agentur für Arbeit den Schwerbehinderten gleichgestellt wurden, und aufgrund ihrer Behinderung besonderen Unterstützungsbedarf haben und nicht den Zielgruppen der Lose 4 bis 7 unterfallen. Diese müssen sozialversicherungspflichtig mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden beschäftigt sein. Beamte/ Beamtinnen sind unter den o. g. Voraussetzungen ebenfalls förderfähig.
Die Beschaffung des Loses 3 betrifft die Zielgruppe der schwerbehinderten Menschen, bei denen mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt wurde oder Personen mit einem GdB von 30 oder 40, die von der Agentur für Arbeit den Schwerbehinderten gleichgestellt wurden, und aufgrund ihrer Behinderung besonderen Unterstützungsbedarf haben und nicht den Zielgruppen der Lose 4 bis 7 unterfallen. Diese müssen sozialversicherungspflichtig mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden beschäftigt sein. Beamte/ Beamtinnen sind unter den o. g. Voraussetzungen ebenfalls förderfähig.
Es sind nur solche Personen betroffen, deren Arbeitgeber seine Hauptniederlassung im Zuständigkeitsbereich der Arbeitsagentur Berlin Süd hat.
Bezeichnung des Loses: IFD für hörbehinderte Menschen
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Berlinweite Zuständigkeit für höreingeschränkte schwerbehinderte und taube Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 allein wegen der Hörbehinderung, die aufgrund ihrer Behinderung besonderen Unterstützungsbedarf haben. Aufgaben und Leistungsangebot des IFD sind hinsichtlich der Zielsetzung und Zielgruppe umfassend im Kapitel 7 des SGB IX, insbesondere in § 193 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) formuliert. Insgesamt erstreckt sich die Tätigkeit des IFD auf die Phasen Vermittlung, Vorbereitung, Einarbeitung, Stabilisierung und Sicherung des Arbeitsverhältnisses.
Berlinweite Zuständigkeit für höreingeschränkte schwerbehinderte und taube Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 allein wegen der Hörbehinderung, die aufgrund ihrer Behinderung besonderen Unterstützungsbedarf haben. Aufgaben und Leistungsangebot des IFD sind hinsichtlich der Zielsetzung und Zielgruppe umfassend im Kapitel 7 des SGB IX, insbesondere in § 193 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) formuliert. Insgesamt erstreckt sich die Tätigkeit des IFD auf die Phasen Vermittlung, Vorbereitung, Einarbeitung, Stabilisierung und Sicherung des Arbeitsverhältnisses.
Für die Phasen Vorbereitung und Vermittlung in Arbeitsverhältnisse kann der Integrationsfachdienst nur von anderen Kostenträgern, auf deren Rechnung genutzt werden. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird der Dienst im Auftrag des Integrationsamtes tätig, wenn die Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse auf Schwierigkeiten stößt und mit einem besonderen Unterstützungsbedarf verbunden ist.
Für die Phasen Vorbereitung und Vermittlung in Arbeitsverhältnisse kann der Integrationsfachdienst nur von anderen Kostenträgern, auf deren Rechnung genutzt werden. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird der Dienst im Auftrag des Integrationsamtes tätig, wenn die Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse auf Schwierigkeiten stößt und mit einem besonderen Unterstützungsbedarf verbunden ist.
Die wesentlichen Elemente zur Erfüllung der Arbeit des Integrationsfachdienstes für das Integrationsamt lassen sich in die Bereiche Beratungen, Berufsbegleitungen, Fachliche Stellungnahmen im Kündigungsschutzverfahren und Schulungsveranstaltungen unterteilen.
Die wesentlichen Elemente zur Erfüllung der Arbeit des Integrationsfachdienstes für das Integrationsamt lassen sich in die Bereiche Beratungen, Berufsbegleitungen, Fachliche Stellungnahmen im Kündigungsschutzverfahren und Schulungsveranstaltungen unterteilen.
Bezeichnung des Loses: IFD für Selbstständige
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Zur Zielgruppe gehören schwerbehinderte Menschen, bei denen mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt wurde oder Personen mit einem GdB von 30 oder 40, die von der Agentur für Arbeit den Schwerbehinderten gleichgestellt wurden, und aufgrund ihrer Behinderung besonderen Unterstützungsbedarf haben.
Zur Zielgruppe gehören schwerbehinderte Menschen, bei denen mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt wurde oder Personen mit einem GdB von 30 oder 40, die von der Agentur für Arbeit den Schwerbehinderten gleichgestellt wurden, und aufgrund ihrer Behinderung besonderen Unterstützungsbedarf haben.
Die Zielgruppe bringt eine eigene Geschäftsidee zur Gründung einer beruflichen Selbstständigkeit mit, verfügt über die notwendigen Qualifikationen und beruflichen Vorerfahrungen. Personen der Zielgruppe müssen ihren Gründungsort in Berlin haben bzw. die Gründung in Berlin beabsichtigen. Dieses Los betrifft die Gründungsberatung und Unterstützung der individuellen Arbeit am Gründungsvorhaben. Der Schwerpunkt der Beratung liegt in der individuellen Einzelberatung und bedarf ein hohes Maß an gründungsrelevantem Wissen (Marketing, Finanzierung, Gründungsformalitäten, Buchhaltung), behinderungsspezifischem Wissen zu Arten der Behinderung, Auswirkungen und Umgang mit diesen sowie sozialrechtlichen Aspekten und dem Wissen zu den im Kontext der Selbstständigkeit relevanten gesetzlichen Grundlagen, insbesondere SGB II, SGB III, SGB IX, und SchwbAV. Die wesentlichen Elemente zur Erfüllung der Arbeit des Integrationsfachdienstes für das Integrationsamt lassen sich in die Bereiche Beratungen, Gründungsbegleitungen und Tragfähigkeitsgutachten unterteilen.
Die Zielgruppe bringt eine eigene Geschäftsidee zur Gründung einer beruflichen Selbstständigkeit mit, verfügt über die notwendigen Qualifikationen und beruflichen Vorerfahrungen. Personen der Zielgruppe müssen ihren Gründungsort in Berlin haben bzw. die Gründung in Berlin beabsichtigen. Dieses Los betrifft die Gründungsberatung und Unterstützung der individuellen Arbeit am Gründungsvorhaben. Der Schwerpunkt der Beratung liegt in der individuellen Einzelberatung und bedarf ein hohes Maß an gründungsrelevantem Wissen (Marketing, Finanzierung, Gründungsformalitäten, Buchhaltung), behinderungsspezifischem Wissen zu Arten der Behinderung, Auswirkungen und Umgang mit diesen sowie sozialrechtlichen Aspekten und dem Wissen zu den im Kontext der Selbstständigkeit relevanten gesetzlichen Grundlagen, insbesondere SGB II, SGB III, SGB IX, und SchwbAV. Die wesentlichen Elemente zur Erfüllung der Arbeit des Integrationsfachdienstes für das Integrationsamt lassen sich in die Bereiche Beratungen, Gründungsbegleitungen und Tragfähigkeitsgutachten unterteilen.
Bezeichnung des Loses: IFD Übergang Werkstatt/allgemeiner Arbeitsmarkt
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Dieses Los betrifft die berlinweite Zuständigkeit für Werkstattabgänger in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Zur Zielgruppe gehören schwerbehinderte Menschen, die nach zielgerichteter Vorbereitung durch die Werkstatt für behinderte Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt teilhaben bzw. die Teilhabe konkret in Aussicht steht oder durch einen Träger der Eingliederungshilfe im Rahmen der Finanzierung eines Budget für Arbeit zugewiesen wurden und dabei auf aufwendige, personalintensive, individuelle arbeitsbegleitende Hilfen angewiesen sind und bei denen mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt wurde oder Personen mit einem GdB von 30 oder 40, die von der Agentur für Arbeit den Schwerbehinderten gleichgestellt wurden, und aufgrund ihrer Behinderung besonderen Unterstützungsbedarf haben. Diese müssen sozialversicherungspflichtig mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden beschäftigt sein.
Dieses Los betrifft die berlinweite Zuständigkeit für Werkstattabgänger in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Zur Zielgruppe gehören schwerbehinderte Menschen, die nach zielgerichteter Vorbereitung durch die Werkstatt für behinderte Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt teilhaben bzw. die Teilhabe konkret in Aussicht steht oder durch einen Träger der Eingliederungshilfe im Rahmen der Finanzierung eines Budget für Arbeit zugewiesen wurden und dabei auf aufwendige, personalintensive, individuelle arbeitsbegleitende Hilfen angewiesen sind und bei denen mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt wurde oder Personen mit einem GdB von 30 oder 40, die von der Agentur für Arbeit den Schwerbehinderten gleichgestellt wurden, und aufgrund ihrer Behinderung besonderen Unterstützungsbedarf haben. Diese müssen sozialversicherungspflichtig mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden beschäftigt sein.
Aufgaben und Leistungsangebot des IFD sind hinsichtlich der Zielsetzung und Zielgruppe umfassend im § 193 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) formuliert. Insgesamt erstreckt sich die Tätigkeit des IFD auf die Phasen Vermittlung, Vorbereitung, Einarbeitung, Stabilisierung und Sicherung des Arbeitsverhältnisses. Für die Phasen Vorbereitung und Vermittlung in Arbeitsverhältnisse kann der Integrationsfachdienst nur von anderen Kostenträgern, auf deren Rechnung genutzt werden. Personen der Zielgruppe müssen ihren Arbeitsplatz in Berlin haben.
Aufgaben und Leistungsangebot des IFD sind hinsichtlich der Zielsetzung und Zielgruppe umfassend im § 193 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) formuliert. Insgesamt erstreckt sich die Tätigkeit des IFD auf die Phasen Vermittlung, Vorbereitung, Einarbeitung, Stabilisierung und Sicherung des Arbeitsverhältnisses. Für die Phasen Vorbereitung und Vermittlung in Arbeitsverhältnisse kann der Integrationsfachdienst nur von anderen Kostenträgern, auf deren Rechnung genutzt werden. Personen der Zielgruppe müssen ihren Arbeitsplatz in Berlin haben.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird der Dienst im Auftrag des Integrationsamtes tätig, wenn die Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse, insbesondere für schwerbehinderte Menschen gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX, auf Schwierigkeiten stößt und mit einem besonderen Unterstützungsbedarf verbunden ist. Die wesentlichen Elemente zur Erfüllung der Arbeit sich in die Bereiche Beratungen, Berufsbegleitungen, Fachliche Stellungnahmen im Kündigungsschutzverfahren unterteilen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird der Dienst im Auftrag des Integrationsamtes tätig, wenn die Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse, insbesondere für schwerbehinderte Menschen gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX, auf Schwierigkeiten stößt und mit einem besonderen Unterstützungsbedarf verbunden ist. Die wesentlichen Elemente zur Erfüllung der Arbeit sich in die Bereiche Beratungen, Berufsbegleitungen, Fachliche Stellungnahmen im Kündigungsschutzverfahren unterteilen.
Beschreibung der Verlängerungen: Vgl. Option.
Bezeichnung des Loses: IFD für fachdienstliche Stellungnahmen
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Zur Zielgruppe gehören schwerbehinderte Menschen, bei denen mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt wurde oder Personen mit einem GdB von 30 oder 40, die von der Agentur für Arbeit den Schwerbehinderten gleichgestellt wurden, und aufgrund ihrer Behinderung besonderen Unterstützungsbedarf haben. Diese müssen sozialversicherungspflichtig mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden beschäftigt sein. Beamte/ Beamtinnen und Selbständige sind unter den o.g. Voraussetzungen ebenfalls förderfähig. Personen der Zielgruppe müssen einen Arbeitsplatz in Berlin haben.
Zur Zielgruppe gehören schwerbehinderte Menschen, bei denen mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt wurde oder Personen mit einem GdB von 30 oder 40, die von der Agentur für Arbeit den Schwerbehinderten gleichgestellt wurden, und aufgrund ihrer Behinderung besonderen Unterstützungsbedarf haben. Diese müssen sozialversicherungspflichtig mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden beschäftigt sein. Beamte/ Beamtinnen und Selbständige sind unter den o.g. Voraussetzungen ebenfalls förderfähig. Personen der Zielgruppe müssen einen Arbeitsplatz in Berlin haben.
Ein besonderer Bedarf an arbeits- und berufsbegleitender Betreuung ist insbesondere gegeben bei schwerbehinderten Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oder mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung, die sich im Arbeitsleben besonders nachteilig auswirkt und allein oder zusammen mit weiteren Umständen (Alter, unzureichende Qualifikation, Leistungsverringerung) die Teilhabe am Arbeitsleben auf dem all-gemeinen Arbeitsmarkt erschwert.
Ein besonderer Bedarf an arbeits- und berufsbegleitender Betreuung ist insbesondere gegeben bei schwerbehinderten Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oder mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung, die sich im Arbeitsleben besonders nachteilig auswirkt und allein oder zusammen mit weiteren Umständen (Alter, unzureichende Qualifikation, Leistungsverringerung) die Teilhabe am Arbeitsleben auf dem all-gemeinen Arbeitsmarkt erschwert.
Neben den schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen sind bei Bedarf insbesondere Mitarbeiter der Personalabteilung, Vorgesetzte, Arbeitskollegen, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen sowie Angehörige oder besondere Personen des Vertrauens der schwerbehinderten Menschen Gesprächspartner des IFD.
Neben den schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen sind bei Bedarf insbesondere Mitarbeiter der Personalabteilung, Vorgesetzte, Arbeitskollegen, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen sowie Angehörige oder besondere Personen des Vertrauens der schwerbehinderten Menschen Gesprächspartner des IFD.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird der IFD im Auftrag des Integrationsamt tätig, wenn ein Arbeitgeber aufgrund einer erheblichen Leistungsverringerung seines schwerbehinderten Arbeitnehmers Leistungen gemäß § 27 SchwbAV beim Integrationsamt beantragt bzw. ein schwerbehinderter Menschen gemäß § 17 (1a) SchwbAV die Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz beantragt. Der IFD wird vom Integrationsamt beauftragt festzustellen, ob und in welchem Umfang ein Leistungsanspruch vorliegt.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird der IFD im Auftrag des Integrationsamt tätig, wenn ein Arbeitgeber aufgrund einer erheblichen Leistungsverringerung seines schwerbehinderten Arbeitnehmers Leistungen gemäß § 27 SchwbAV beim Integrationsamt beantragt bzw. ein schwerbehinderter Menschen gemäß § 17 (1a) SchwbAV die Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz beantragt. Der IFD wird vom Integrationsamt beauftragt festzustellen, ob und in welchem Umfang ein Leistungsanspruch vorliegt.
Die Angebote des IFD richten sich an betriebliche Entscheidungsträger (Geschäftsführer, Personalleiter), Vorgesetzte, Fachanleiter, Kollegen, betriebliche Interessenvertreter (SbV, BR, PR, MAV) sowie an andere für das Beschäftigungsverhältnis von schwerbehinderten Arbeitnehmern relevante betriebliche Gruppen. Das Angebot beinhaltet insbesondere Beratungsleistungen zu der Beschäftigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern ohne Fallbezug zu bestehenden Begleitungen durch andere IFD (Einzelfall unabhängig). Das übergeordnete Ziel ist es, den Inklusionsgedanken bei Arbeitgebern zu verfestigen und Hürden bei der Weiterbeschäftigung schwerbehinderter Menschen abzubauen.
Die Angebote des IFD richten sich an betriebliche Entscheidungsträger (Geschäftsführer, Personalleiter), Vorgesetzte, Fachanleiter, Kollegen, betriebliche Interessenvertreter (SbV, BR, PR, MAV) sowie an andere für das Beschäftigungsverhältnis von schwerbehinderten Arbeitnehmern relevante betriebliche Gruppen. Das Angebot beinhaltet insbesondere Beratungsleistungen zu der Beschäftigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern ohne Fallbezug zu bestehenden Begleitungen durch andere IFD (Einzelfall unabhängig). Das übergeordnete Ziel ist es, den Inklusionsgedanken bei Arbeitgebern zu verfestigen und Hürden bei der Weiterbeschäftigung schwerbehinderter Menschen abzubauen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
a) Eigenerklärung zu § 123 GWB;
b) Eigenerklärung zu § 124 GWB;
c) Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes;
2) Eigenerklärung zur Eintragung in das Handelsregister gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Es ist die Erklärung über die Eintragung in das Handelsregister (bei Bewerbung einer Kapitalgesellschaft) abzugeben. Mit dem Antrag auf Teilnahme ist eine aktuelle Kopie (nicht älter als 12 Monate) des Auszugs aus dem Handelsregister vorzulegen. Nachweis der Eintragung in das Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in welchem das Unternehmen ansässig ist;
Es ist die Erklärung über die Eintragung in das Handelsregister (bei Bewerbung einer Kapitalgesellschaft) abzugeben. Mit dem Antrag auf Teilnahme ist eine aktuelle Kopie (nicht älter als 12 Monate) des Auszugs aus dem Handelsregister vorzulegen. Nachweis der Eintragung in das Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in welchem das Unternehmen ansässig ist;
3) Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß gesonderten Formblatt;
4) Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß gesondertem Formblatt;
5) Erklärung zur Frauenförderung gemäß gesondertem Formblatt.
Wenn die Eigenerklärungen zu 1. lit. a) und b) nicht uneingeschränkt vorgelegt werden können, ist der Grund hierfür im Einzelnen in Form einer vom Bewerber eigenständig zu erstellenden Eigenerklärung näher darzulegen.
Es erfolgt in diesem Fall kein Ausschluss von der Teilnahme am Verfahren, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB abgelaufen ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB wird über einen Ausschluss nach pflichtgemäßen Ermessen entschieden.
Es erfolgt in diesem Fall kein Ausschluss von der Teilnahme am Verfahren, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB abgelaufen ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB wird über einen Ausschluss nach pflichtgemäßen Ermessen entschieden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Unternehmensdarstellung;
2) Es ist für den Auftragsfall das Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen, welche über den Zeitraum der Vertragsausführung uneingeschränkt bestehen bleiben müssen, zu erklären:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Es ist für den Auftragsfall das Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen, welche über den Zeitraum der Vertragsausführung uneingeschränkt bestehen bleiben müssen, zu erklären:
— 1 000 000 EUR pauschal für Personenschäden bei einer 2-fachen Jahresmaximierung und,
— 1 000 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einer 2-fachen Jahresmaximierung,
3) Eigenerklärung zur Umsatzstruktur, § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV
Anzugeben ist der Gesamtjahresumsatz des Bewerbers (in EUR) bezogen auf die jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
Zu 1) Mindestanforderung erfüllt, wenn Unternehmensdarstellung wie gefordert eingereicht;
Zu 2) Mindestanforderung erfüllt, wenn Erklärung/Nachweis wie gefordert eingereicht;
Zu 3) Mindestanforderung erfüllt, wenn Erklärung/Nachweis wie gefordert eingereicht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Erklärung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren hervorgeht;
2) Angaben zu Referenzen, § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Zum Beleg der Erfahrungen des Bewerbers werden Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge gefordert. Es sind Referenzleistungen zugelassen, die in den letzten 3 Jahren erbracht wurden. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Zum Beleg der Erfahrungen des Bewerbers werden Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge gefordert. Es sind Referenzleistungen zugelassen, die in den letzten 3 Jahren erbracht wurden. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Mindeststandards:
Zu 1) Mindestanforderung erfüllt, wenn Erklärung/Nachweis wie gefordert eingereicht;
Zu 2) Es ist mindestens 1 Projekt über vergleichbare Leistungen einzureichen. Die Referenzprojekte haben mindestens die nachfolgenden Angaben zu umfassen:
(1) Referenzname;
(2) Name, Branche und Standort des Auftraggebers;
(3) Ansprechpartner mit Name, Telefon und E-Mailadresse;
(4) Auftragsjahr und Vertragslaufzeit;
(5) Beschreibung des Projektes (Zielgruppe und Inhalte)
Bei Bewerbern, die das Land Berlin als Auftraggeber in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Kontakt
Kontaktperson: Leinemann&Partner mbB, Friedrichstraße 185-190, 10117 Berlin
Dokumente URL: http://lup-dataroom.com/IFD2019🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Teilnahmeantrag
Es sind die unter http://www.lup-dataroom.com/IFD2019 abrufbaren Vordrucke zu verwenden. Die Teilnahmebedingungen sind in den Hinweisen zum Teilnahmeantrag konkretisiert. Der vollständige Teilnahmeantrag ist schriftlich, in deutscher Sprache und rechtsverbindlich unterschrieben mit den geforderten Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB in Papierform sowie in einfacher elektronischer Kopie auf einem Datenträger einzureichen;
Es sind die unter http://www.lup-dataroom.com/IFD2019 abrufbaren Vordrucke zu verwenden. Die Teilnahmebedingungen sind in den Hinweisen zum Teilnahmeantrag konkretisiert. Der vollständige Teilnahmeantrag ist schriftlich, in deutscher Sprache und rechtsverbindlich unterschrieben mit den geforderten Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB in Papierform sowie in einfacher elektronischer Kopie auf einem Datenträger einzureichen;
2) Weitere Unterlagen
Weitere einzureichende Unterlagen (Erklärungen/Nachweise) sind mit der vorangestellten Nummer (z.B. III.1.1 (2)) zu kennzeichnen und in der vorgegebenen Reihenfolge dem Teilnahmeantrag als Anlage beizulegen;
3) Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen
Die Vergabestelle behält sich vor, nach eigenem Ermessen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären (§ 56 Abs. 2 VgV);
4) Eignungsleihe
Wird auf andere Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen.:
— hat der Bewerber die anderen Unternehmen in seinem Teilnahmeantrag zu benennen,
— die unter III.1.1 aufgeführten Unterlagen jeweils auch für diese benannten Dritten im Angebot beizubringen,
— die unter III.1.2 und III.1.3 bezeichneten Unterlagen für diese anderen Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten dieser Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft,
— Nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen, etwa durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen. Erfüllt der jeweils vorgesehene Nachunternehmer die auf diesen zutreffenden Eignungskriterien nicht oder besteht ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB zu Lasten dieses Nachunternehmers, so hat der Bewerber diesen Nachunternehmer zu ersetzen,
— Nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen, etwa durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen. Erfüllt der jeweils vorgesehene Nachunternehmer die auf diesen zutreffenden Eignungskriterien nicht oder besteht ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB zu Lasten dieses Nachunternehmers, so hat der Bewerber diesen Nachunternehmer zu ersetzen,
5) Bewerber-/Bietergemeinschaft
Bei Eingehung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft:
— ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft benannt und die gesamtschuldnerische Haftung erklärt wird,
— sind alle unter III.1.1 aufgeführten Erklärungen/Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen,
— sind die unter III.1.2 und III.1.3 bezeichneten Unterlagen für jedes Mitglied in dem Umfang, in dem die Bewerber-/Bietergemeinschaft sich auf die Fähigkeiten des Mitglieds zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft, vorzulegen,
6) Unterauftragnehmer
Wird beabsichtigt, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen – ohne sich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, sind die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile erst im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle der/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen gem. III.1.1 zum Nachweis der Eignung für diese/n sowie die entsprechenden Verpflichtungserklärungen vorzulegen;
Wird beabsichtigt, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen – ohne sich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, sind die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile erst im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle der/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen gem. III.1.1 zum Nachweis der Eignung für diese/n sowie die entsprechenden Verpflichtungserklärungen vorzulegen;
7) Mindestanforderungen/Bewertung
Eignungskriterium: Wird ein Eignungskriterium nicht erfüllt, wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen;
8) Bewerberfragen
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1 angegebene E-Mail-Adresse bis spätestens 11.06.2018, 14.00 Uhr zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später eingehen, nicht zu beantworten,
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1 angegebene E-Mail-Adresse bis spätestens 11.06.2018, 14.00 Uhr zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später eingehen, nicht zu beantworten,
9) Kosten
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt nicht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.