Auftragsbekanntmachung (2018-11-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Wismut GmbH
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3718120-431📞
E-Mail: beschaffung@wismut.de📧
Fax: +49 3718120-392 📠
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.wismut.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen🌏 Kommunikation
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E52712475🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: Wismut GmbH
Postort: Chemnitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Die Kommunikation zur Ausschreibung findet ausschließlich über das Portal www.subreport.de/E52712475 statt. Die nachstehende E-Mail-Adresse soll für die...”
Kontaktperson
Die Kommunikation zur Ausschreibung findet ausschließlich über das Portal www.subreport.de/E52712475 statt. Die nachstehende E-Mail-Adresse soll für die Kommunikation nicht genutzt werden.
Die Wismut GmbH ist ein Unternehmen des Bundes in Sachsen und Thüringen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetrieben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Instandhaltung von Heizungsanlagen (Los 1) sowie Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen (Los 2)
1816247-U02”
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Instandhaltung von Heizungsanlagen (Los 1) sowie Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen (Los 2)”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 270 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Instandhaltung von Heizungsanlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Heizanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Zentralheizungen📦
Ort der Leistung: Greiz🏙️
Ort der Leistung: Zwickau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 07580 Ronneburg und Seelingstädt
07980 Berga
08058 Zwickau
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Instandhaltung von 9 Stück Öl-Heizungsanlagen und 3 Stück Erdgas-Heizungsanlagen” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 180 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung gilt vom 1.2.2019 bis 31.12.2019. Bei Nichtkündigung durch einen Vertragspartner verlängert sich die Vertragsdauer...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung gilt vom 1.2.2019 bis 31.12.2019. Bei Nichtkündigung durch einen Vertragspartner verlängert sich die Vertragsdauer jeweils um ein weiteres Jahr (maximal 4 Jahre).
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional kann es über den Vertragszeitraum zu Mehrungen bzw. Minderungen der aufgeführten Anlagen durch Neuanschaffungen, Ersatzinvestitionen aber auch...”
Beschreibung der Optionen
Optional kann es über den Vertragszeitraum zu Mehrungen bzw. Minderungen der aufgeführten Anlagen durch Neuanschaffungen, Ersatzinvestitionen aber auch ersatzlose Stilllegungen, typgleicher oder ähnlicher Anlagen kommen und hieraus resultierend zu Veränderungen des erforderlichen Leistungsumfanges. Änderungen werden dem Auftragnehmer, jeweils zum Beginn eines Geschäftsjahres, durch den Auftraggeber bekannt gegeben.
Rahmenvereinbarung über die Instandhaltung von 2 Lüftungsanlagen, 2 Staubabscheideranlagen, 1 Rauch- und Wärmeabzugsanlage, 1 Späneabsaugung, 1 Zu- und Abluftanlage, 31 Klimaanlagen, 2 Kältemaschinen und 30 mobile Raumklimageräte
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 90 000 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Gemäß den Vergabeunterlagen sind durch den Bieter Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Die vollständigen Unterlagen sind in dem Formblatt „VOL 4.17...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Gemäß den Vergabeunterlagen sind durch den Bieter Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Die vollständigen Unterlagen sind in dem Formblatt „VOL 4.17 – Abschließende Liste“ aufgeführt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Die Wismut GmbH hat strahlenschutzrechtliche Anforderungen zu erfüllen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-17
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-17
10:01 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289/4990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289 / 499-400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 217-495734 (2018-11-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postleitzahl: D-09117
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 270 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Instandhaltung von 9 St. Öl-Heizungsanlagen und 3 St. Erdgas-Heizungsanlagen”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 217-495734
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 402743
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Rahmenvereinbarung über die Instandhaltung von Heizungsanlagen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PLECHER & HERDEN GmbH
Postanschrift: Paitzdorfer Straße 4
Postort: Rückersdorf
Postleitzahl: 07580
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 366025190/0📞
E-Mail: info@plecher-herden.de📧
Fax: +49 366025190/29 📠
Region: Greiz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 180 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 180 000 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Instandhaltung von Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 90 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 90 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 007-012540 (2019-01-09)