Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung und den Aufbau von elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen mit Zubehörteilen
LKOS 2018 - 180”
Produkte/Dienstleistungen: Schreibtische und Tische📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung und den Aufbau von elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen mit Zubehörteilen”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büromöbel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büroregale📦
Ort der Leistung: Osnabrück, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Osnabrück, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Kreishaus Osnabrück Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück, Logistikzentrum Nord Bramscher Straße 70 49593 Bersenbrück, Marktzentrum Bersenbrück Am Markt 7 49593...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Kreishaus Osnabrück Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück, Logistikzentrum Nord Bramscher Straße 70 49593 Bersenbrück, Marktzentrum Bersenbrück Am Markt 7 49593 Bersenbrück, FD Jugend – Sozialraum 7 Wal...
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Landkreis Osnabrück und einem Unternehmen über die Lieferung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Landkreis Osnabrück und einem Unternehmen über die Lieferung und den Aufbau von elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen mit Zubehörteilen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate. Beginn der Laufzeit ist der 1.1.2019; Ende der Laufzeit ist der 31.12.2021. Der Vertrag kann um maximal 12 Monate verlängert werden.
Es wird von einer Mindestbestellmenge von ca. 550 elektrisch höhenverstellbaren Tischen plus Zubehör ausgegangen.
Im ersten Schritt sind ca. 40 Büros in der neuen Bürocontaineranlage (hinter dem Kreishaus Osnabrück - Nähe Zoo) auszustatten (Januar 2019). Zusätzlich werden in dem Zeitraum noch ca. 15-20 Büroarbeitsplätze im Kreishaus mit neuen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen auszustatten sein.
Folgende Tätigkeiten sind vom Auftragnehmer bei den auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträgen durchzuführen:
— Anlieferung an den jeweiligen Arbeitsplatz,
— Montage der Tische und der mitgelieferten Zubehörteile,
— Anschluss der Tische an das Stromnetz,
— Funktionsprüfung der Tische,
— Einweisung in die Bedienung und (De-)Montage,
— unmittelbare Entsorgung des Verpackungsmaterials.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann durch den Auftraggeber einmalig um maximal 12 Monate verlängert werden. Der Landkreis Osnabrück muss die...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann durch den Auftraggeber einmalig um maximal 12 Monate verlängert werden. Der Landkreis Osnabrück muss die Verlängerung dem Auftragnehmer gegenüber spätestens bis zum 30.6.2021 schriftlich erklären.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB);
2) Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB);
2) Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Geeignete Referenzen (mit dem Angebot vorzulegen): Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Geeignete Referenzen (mit dem Angebot vorzulegen): Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe:
–– der Art der Leistung,
–– des Auftragswerts,
–– des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts,
–– der Bezeichnung des öffentlichen oder privaten Auftraggebers vorzulegen.
— Produktbeschreibungen (mit dem Angebot vorzulegen): Für die angebotenen Produkte sind mit Angebotsabgabe technische Datenblätter bzw. Prospektmaterial (Produktbeschreibungen) vorzulegen, aus dem die Erfüllung der beschriebenen Anforderungen hervorgeht und die optische Ausführung ausreichend ersichtlich ist,
— Bescheinigungen über das Entsprechen von Normen / technischen Anforderungen (mit dem Angebot vorzulegen): Mit dem Angebot sind alle Nachweise über die beim jeweiligen Produkt vorhandenen Zertifikate, Siegel und DIN-Normen mitzuliefern,
— Qualitätssicherung / Umweltmanagementmaßnahmen (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweise/Zertifikate zur Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) und zu Umweltmanagementmaßnahmen nach DIN EN ISO 14001 (oder gleichwertig), die der Auftragnehmer / der Hersteller während der Auftragsausführung anwendet,
— Zertifizierung der verwendeten Holzwerkstoffe (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Die Zertifizierung der verwendeten Holzwerkstoffe durch das Zertifikat „Blauer Engel" (RAL-UZ 38) oder gleichwertig ist nachzuweisen,
— Ausbildungsnachweis geprüfte/r Arbeitsplatzexperte/in (mit dem Angebot vorzulegen): Nachweise über die Ausbildung eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin als geprüfte(r) Arbeitsplatzexperte / Arbeitsplatzexpertin oder gleichwertig,
— Beabsichtigter Einsatz von Unterauftragnehmern (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-19
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-19
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kreishaus Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.”
“Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor...”
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Bieterfragen sind bis spätestens 8.10.2018 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabe@lkos.de) zu richten.
Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot unbedingt das den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsschreiben ein, da Ihr Angebot sonst ausgeschlossen werden muss.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zulässig!
Auf dem Postweg oder direkt eingereichte Angebote werden nach Öffnung von der Vergabestelle eingescannt. Daher nehmen Sie bitte davon Abstand, die Angebotsunterlagen zu heften.
Bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes finden die „Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYYEV
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Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1151), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 178-402726 (2018-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Kreishaus Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Logistikzentrum Nord
Bramscher Straße 70
49593 Bersenbrück
Marktzentrum Bersenbrück
Am Markt 7
49593...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Kreishaus Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Logistikzentrum Nord
Bramscher Straße 70
49593 Bersenbrück
Marktzentrum Bersenbrück
Am Markt 7
49593 Bersenbrück
FD Jugend – Sozialraum 7 Wal…
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Landkreis Osnabrück und einem Unternehmen über die Lieferung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Landkreis Osnabrück und einem Unternehmen über die Lieferung und den Aufbau von elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen mit Zubehörteilen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate. Beginn der Laufzeit ist der 1.1.2019; Ende der Laufzeit ist der 31.12.2021. Der Vertrag kann um maximal 12 Monate verlängert werden.
Es wird von einer Mindestbestellmenge von ca. 550 elektrisch höhenverstellbaren Tischen plus Zubehör ausgegangen.
Im ersten Schritt sind ca. 40 Büros in der neuen Bürocontaineranlage (hinter dem Kreishaus Osnabrück – Nähe Zoo) auszustatten (Januar 2019). Zusätzlich werden in dem Zeitraum noch ca. 15-20 Büroarbeitsplätze im Kreishaus mit neuen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen auszustatten sein.
Folgende Tätigkeiten sind vom Auftragnehmer bei den auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträgen durchzuführen:
— Anlieferung an den jeweiligen Arbeitsplatz,
— Montage der Tische und der mitgelieferten Zubehörteile,
— Anschluss der Tische an das Stromnetz,
— Funktionsprüfung der Tische,
— Einweisung in die Bedienung und (De-) Montage,
— unmittelbare Entsorgung des Verpackungsmaterials.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Funktionalität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Design und Ästhetik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 178-402726
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Spiegelburg Interieur GmbH
Postort: Osnabrück
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Osnabrück, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor...”
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Bieterfragen sind bis spätestens 8.10.2018 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen“ (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabe@lkos.de) zu richten.
Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot unbedingt das den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsschreiben ein, da Ihr Angebot sonst ausgeschlossen werden muss.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zulässig!
Auf dem Postweg oder direkt eingereichte Angebote werden nach Öffnung von der Vergabestelle eingescannt. Daher nehmen Sie bitte davon Abstand, die Angebotsunterlagen zu heften.
Bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes finden die „Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYNYNVD
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 12.7.2018 (BGBl. I S. 1151), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
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Quelle: OJS 2019/S 030-066845 (2019-02-08)