Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
1) Ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung des Angebots nicht älter als sechs Monate).
Bei einer Bietergemeinschaft ist der vorgenannte aktuelle Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
2) Eine Eigenerklärung des Bieters, dass der Bieter zahlungsfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, dass der Bieter sich nicht in Liquidation befindet und dass der Bieter seine Tätigkeit nicht eingestellt hat, dass keine Umstände vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters infrage stellen, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters von dem Vergabeverfahren gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters von dem Vergabeverfahren gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen und dass der Bieter die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot einreicht, gelten die vorgenannten Erklärungen durch das zur Abgabe des Angebots bevollmächtigte Unternehmen als für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abgegeben. Soweit die vorgenannten Erklärungen nicht für alle Unternehmen abgegeben werden können, ist dies ggf. in einer gesonderten Anlage zu dem Angebot darzustellen.
3) Eine Eigenerklärung des Bieters, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen einer der nachstehend genannten Straftaten bzw. wegen vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten und dass gegen das Unternehmen des Bieters keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der nachstehend genannten Straftaten bzw. wegen vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten: § 129 StGB, § 129a StGB, § 129b StGB, § 89c StGB oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen, § 261 StGB, § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 StGB, § 108e StGB, §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB, Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, §§ 232 und 233 StGB oder § 233a StGB.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot einreicht, gelten die vorgenannten Erklärungen durch das zur Abgabe des Angebots bevollmächtigte Unternehmen als für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abgegeben. Soweit die vorgenannten Erklärungen nicht für alle Unternehmen abgegeben werden können, ist dies ggf. in einer gesonderten Anlage zu dem Angebot darzustellen.
Wegen der Details siehe Vergabeunterlagen.