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Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.
Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der höchsten erzielten Punktzahl. Es können insgesamt 1 000 Punkte erreicht werden. Die Summe der insgesamt drei Bewertungskriterien
1) Bewertung im Rahmen der Leistungsbeschreibung;
2) Fragebogen;
3) Angebotspreis.
Ergibt den Gesamtwert des Angebotes.
Die Punktvergabe erfolgt im Einzelnen nach Maßgabe der folgenden Grundsätze:
— Bewertung im Rahmen der Leistungsbeschreibung (15 % = 150 Punkte),
— Fragebogen (45 % = 450 Punkte),
— Angebotspreis (40 % = 400 Punkte).
Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.