Auftragsbekanntmachung (2018-07-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile
Referenznummer: 30-10-129-EU
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bürodrehstühlen und Besucher- und Besprechungsstühlen” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile📦
Zusätzlicher CPV-Code: Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinfurt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-07-25 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-27 📅
Datum des Beginns: 2018-11-01 📅
Datum des Endes: 2021-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 143-326470
ABl. S-Ausgabe: 143
Zusätzliche Informationen
“Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen”
Quelle: OJS 2018/S 143-326470 (2018-07-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 192787.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare...”
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
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Quelle: OJS 2018/S 218-498809 (2018-11-08)