Lieferung von EDV-Verbrauchsmaterial und -Zubehör nach Prioritätsliste, welche das Kernsortiment darstellt, und nach Katalog an die Standorte der Wismut GmbH
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-12-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Wismut GmbH
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3718120-431📞
E-Mail: beschaffung@wismut.de📧
Fax: +49 3718120-392 📠
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.wismut.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen🌏 Kommunikation
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E57533611🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: Wismut GmbH
Postort: Chemnitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Die Kommunikation zur Ausschreibung findet ausschließlich über das Portal www.subreport.de/E57533611 statt. Die nachstehende E-Mail-Adresse soll für die...”
Kontaktperson
Die Kommunikation zur Ausschreibung findet ausschließlich über das Portal www.subreport.de/E57533611 statt. Die nachstehende E-Mail-Adresse soll für die Kommunikation nicht genutzt werden.
Die Wismut GmbH ist ein Unternehmen des Bundes in Sachsen und Thüringen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetrieben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von EDV-Verbrauchsmaterial und -Zubehör an die Standorte der Wismut GmbH
1816276-U22”
Produkte/Dienstleistungen: Computerbedarf📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von EDV-Verbrauchsmaterial und -Zubehör nach Prioritätsliste, welche das Kernsortiment darstellt, und nach Katalog an die Standorte der Wismut GmbH”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 380 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tonerpatronen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Speichermedien📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computerzubehör📦
Ort der Leistung: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis🏙️
Ort der Leistung: Greiz🏙️
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09117 Chemnitz
08118 Hartenstein
07580 Ronneburg
01824 Königstein
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von EDV-Verbrauchsmaterial und -Zubehör nach Prioritätsliste, welche das Kernsortiment darstellt, und nach Katalog an die Standorte der Wismut...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von EDV-Verbrauchsmaterial und -Zubehör nach Prioritätsliste, welche das Kernsortiment darstellt, und nach Katalog an die Standorte der Wismut GmbH.
Die Prioritätsliste beinhaltet etwa 80 % des Bedarfs an EDV-Verbrauchsmaterial und -Zubehör im Jahr.
Den Schwerpunkt der Prioritätsliste des EDV-Verbrauchsmaterial und -Zubehör bildet Originalware der Marke Hewlett Packard:
Toner und Tintenpatronen verschiedener Typen für ca. 240 HP-Laserdrucker, ca. 80 HP-Tintenstrahldrucker und ca. 10 HP-Plotter, Speichermedien wie Datensicherungsbänder und CD- bzw. DVD-Rohlinge sowie EDV-Spezialpapier für Drucker der Marke Hewlett Packard.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und wird bis zum 31.12.2019 geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht 3...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und wird bis zum 31.12.2019 geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf mittels eingeschriebenem Brief gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer beträgt 4 Jahre.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Gemäß den Vergabeunterlagen sind durch den Bieter Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Die vollständigen Unterlagen sind in dem Formblatt „VOL 4.17...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Gemäß den Vergabeunterlagen sind durch den Bieter Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Die vollständigen Unterlagen sind in dem Formblatt „VOL 4.17 – Abschließende Liste“ aufgeführt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gemäß den Vergabeunterlagen sind durch den Bieter Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Die vollständigen Unterlagen sind in dem Formblatt „VOL 4.17...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gemäß den Vergabeunterlagen sind durch den Bieter Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Die vollständigen Unterlagen sind in dem Formblatt „VOL 4.17 – Abschließende Liste“ aufgeführt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gemäß den Vergabeunterlagen sind durch den Bieter Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Die vollständigen Unterlagen sind in dem Formblatt „VOL 4.17...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gemäß den Vergabeunterlagen sind durch den Bieter Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Die vollständigen Unterlagen sind in dem Formblatt „VOL 4.17 – Abschließende Liste“ aufgeführt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-24
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-24
10:31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289/4990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289 / 499-400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 242-552517 (2018-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postleitzahl: 09117
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von EDV-Verbrauchsmaterial und -Zubehör nach Prioritätsliste, welche das Kernsortiment darstellt, und nach Katalog an die Standorte der Wismut GmbH.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 380 000 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 242-552517
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 402749
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von EDV-Verbrauchsmaterial und -Zubehör an die Standorte der Wismut GmbH”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: HORN GmbH
Postanschrift: Brunnenstraße 37
Postort: Raden
Postleitzahl: 01609
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Meißen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 380 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 380 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: 53123
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 031-069387 (2019-02-11)