Rahmenvereinbarung über die Lieferung von EDV-Verbrauchsmaterial und -Zubehör an die Standorte der Wismut GmbH

Wismut GmbH

Lieferung von EDV-Verbrauchsmaterial und -Zubehör nach Prioritätsliste, welche das Kernsortiment darstellt, und nach Katalog an die Standorte der Wismut GmbH

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-13 Auftragsbekanntmachung
2019-02-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Computerbedarf
Referenznummer: 1816276-U22
Kurze Beschreibung:
Lieferung von EDV-Verbrauchsmaterial und -Zubehör nach Prioritätsliste, welche das Kernsortiment darstellt, und nach Katalog an die Standorte der Wismut GmbH
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computerbedarf 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Tonerpatronen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wismut GmbH
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Postleitzahl: D-09117
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.wismut.de 🌏
E-Mail: beschaffung@wismut.de 📧
Telefon: +49 3718120-431 📞
Fax: +49 3718120-392 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E57533611 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E57533611 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-13 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-15 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 242-552517
ABl. S-Ausgabe: 242

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 380 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Lieferung von EDV-Verbrauchsmaterial und -Zubehör nach Prioritätsliste, welche das Kernsortiment darstellt, und nach Katalog an die Standorte der Wismut GmbH.
Die Prioritätsliste beinhaltet etwa 80 % des Bedarfs an EDV-Verbrauchsmaterial und -Zubehör im Jahr.
Den Schwerpunkt der Prioritätsliste des EDV-Verbrauchsmaterial und -Zubehör bildet Originalware der Marke Hewlett Packard:
Toner und Tintenpatronen verschiedener Typen für ca. 240 HP-Laserdrucker, ca. 80 HP-Tintenstrahldrucker und ca. 10 HP-Plotter, Speichermedien wie Datensicherungsbänder und CD- bzw. DVD-Rohlinge sowie EDV-Spezialpapier für Drucker der Marke Hewlett Packard.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und wird bis zum 31.12.2019 geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf mittels eingeschriebenem Brief gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer beträgt 4 Jahre.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
09117 Chemnitz
08118 Hartenstein
07580 Ronneburg
01824 Königstein

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß den Vergabeunterlagen sind durch den Bieter Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Die vollständigen Unterlagen sind in dem Formblatt „VOL 4.17 – Abschließende Liste“ aufgeführt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gemäß den Vergabeunterlagen sind durch den Bieter Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Die vollständigen Unterlagen sind in dem Formblatt „VOL 4.17 – Abschließende Liste“ aufgeführt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gemäß den Vergabeunterlagen sind durch den Bieter Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Die vollständigen Unterlagen sind in dem Formblatt „VOL 4.17 – Abschließende Liste“ aufgeführt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-02-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:31

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Die Wismut GmbH ist ein Unternehmen des Bundes in Sachsen und Thüringen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetrieben.
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen 🌏
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E57533611 🌏
Kontaktperson: Die Kommunikation zur Ausschreibung findet ausschließlich über das Portal www.subreport.de/E57533611 statt. Die nachstehende E-Mail-Adresse soll für die Kommunikation nicht genutzt werden.
Land: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.subreport.de/E57533611 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289/4990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289 / 499-400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 242-552517 (2018-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 380 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postleitzahl: 09117

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 031-069387
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 242-552517
ABl. S-Ausgabe: 31

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-05 📅
Name: HORN GmbH
Postanschrift: Brunnenstraße 37
Postort: Raden
Postleitzahl: 01609
Land: Deutschland 🇩🇪
Meißen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 380 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postleitzahl: 53123
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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Quelle: OJS 2019/S 031-069387 (2019-02-11)