Rahmenvereinbarung über die Lieferung von IT-Kleinteilen und IT-Zubehör (C-Teile) und die Bereitstellung eines Webshops

IT.Niedersachsen FG 54 – Zentrale Vergabestelle IT

Lieferung von IT-Kleinteilen und IT-Zubehör (C-Teile) und die Bereitstellung eines Webshops.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-13 Auftragsbekanntmachung
2018-09-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-07-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Referenznummer: 02800 - 697/16
Kurze Beschreibung:
Lieferung von IT-Kleinteilen und IT-Zubehör (C-Teile) und die Bereitstellung eines Webshops.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Computerbezogene Geräte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT.Niedersachsen FG 54 – Zentrale Vergabestelle IT
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Postleitzahl: 30459
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: kai-sven.wingerath@it.niedersachsen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYRY9VL 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYRY9VL 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-13 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 135-307688
ABl. S-Ausgabe: 135
Zusätzliche Informationen
Preisermittlung bei der Angebotsauswertung: Der Bieter hat der Vergabestelle für den Zeitraum vom Ende der Angebotsfrist bis zum Ende der Angebotsbindefrist einen Zugang für seinen Standardwebshop einzurichten. Die Vergabestelle wird sich, an einem nicht näher benannten Stichtag(für alle Bieter das selbe Datum), im 4-Augen-Prinzip an dem Webshop der Bieter anmelden und die Preise für den definierten fiktiven Warenkorb heraussuchen. Die am Stichtag geltenden Preise, werden mit der angegebenen Gewichtung (siehe Preisblatt) multipliziert. Der Gesamtpreis ergibt sich aus der Summe der gewichteten Preise. Sofern ein im Preisblatt benannter Artikel am Stichtag im Webshop nicht vorhanden ist, wird der Durchschnittpreis von drei (3) im Webshop vorhandenen technisch vergleichbaren Artikeln genommen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Vergabestelle eine dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechende Regelung Für alle Bieter treffen. Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRY9VL
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
IT.Niedersachsen (IT.N) ist für die Beschaffung von IT-Kleinteilen und IT-Zubehör zuständig. Für die Beschaffung dieser Produkte soll den IT.N-Kunden ein elektronischer Webshop zur Verfügung gestellt werden, in dem diese die benötigten Produkte beschaffen können.
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Mit dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von IT-Kleinteile und IT-Zubehör (C-Teile) vergeben werden. Im Rahmen der Vertragsdurchführung hat der Auftragnehmer den erforderlichen elektronischen Webshop für IT-Kleinteile und IT-Zubehör (C-Teile) zur Verfügung stellen. Der Anbieter stellt den elektronischen Webshop auf eigenen Servern zur Verfügung. Die IT.N-Kunden können über das Internet auf den
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Elektronischen Webshop zugreifen.
Es ist Aufgabe des Auftragnehmers dafür zu sorgen, dass der Webshop (tages-)aktuell über eine möglichst hohe
Anzahl an Produkten in den vorgegebenen Produktkategorien verfügt, die Bestellungen abzuwickeln und die
Produkte an die IT.N-Kunden auszuliefern und die Gewährleistungs- und Garantiefälle abzuwickeln.
Als Vertragslaufzeit ist zunächst eine Laufzeit von 2 Jahren vorgesehen; die Laufzeit kann zweimal um
Jeweils 12 Monate verlängert werden.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann bis zu zweimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
Die für den Kundenkontakt eingesetzten Mitarbeiter beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Es sind mindestens drei (3) und maximal fünf (5) Referenzprojekte aus den letzten drei (3) Jahren zu nennen, bei denen der Gegenstand der Vergabe hinsichtlich Liefergegenstand und Lieferumfang vergleichbar sind. Bei mehr als drei (3) eingereichten Referenzen werden die drei (3) höchstbewerteten Referenzen gewertet.
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Mindeststandards:
— Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspektrum dar. Es ist anzugeben, welcher Auftragsteil an die Nach-unternehmer vergeben wird. Hier müssen mindestens 5 von 10 möglichen Punkten erreicht werden,
— Die für den Kundenkontakt eingesetzten Mitarbeiter beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift,
— Bei der gesamten Eignungprüfung müssen mindestens 29 von 40 möglichen Punkten erreicht werden,
— Es muss eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB abgegeben werden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYRY9VL 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Preisermittlung bei der Angebotsauswertung:
Der Bieter hat der Vergabestelle für den Zeitraum vom Ende der Angebotsfrist bis zum Ende der Angebotsbindefrist einen Zugang für seinen Standardwebshop einzurichten.
Die Vergabestelle wird sich, an einem nicht näher benannten Stichtag(für alle Bieter das selbe Datum), im 4-Augen-Prinzip an dem Webshop der Bieter anmelden und die Preise für den definierten fiktiven Warenkorb heraussuchen.
Die am Stichtag geltenden Preise, werden mit der angegebenen Gewichtung (siehe Preisblatt) multipliziert. Der Gesamtpreis ergibt sich aus der Summe der gewichteten Preise.
Sofern ein im Preisblatt benannter Artikel am Stichtag im Webshop nicht vorhanden ist, wird der Durchschnittpreis von drei (3) im Webshop vorhandenen technisch vergleichbaren Artikeln genommen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Vergabestelle eine dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechende Regelung
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Für alle Bieter treffen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRY9VL

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für iBieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“.
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Quelle: OJS 2018/S 135-307688 (2018-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 510 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 183-413968
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 135-307688
ABl. S-Ausgabe: 183
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRYFFC

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von IT-Kleinteile und IT-Zubehör (C-Teile) vergeben werden. Im Rahmen der Vertragsdurchführung hat der Auftragnehmer den erforderlichen elektronischen Webshop für IT-Kleinteile und IT-Zubehör (C-Teile) zur Verfügung stellen. Der Anbieter stellt den elektronischen Webshop auf eigenen Servern zur Verfügung. Die IT.N-Kunden können über das Internet auf den Elektronischen Webshop zugreifen.
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Es ist Aufgabe des Auftragnehmers dafür zu sorgen, dass der Webshop (tages-)aktuell über eine möglichst hohe Anzahl an Produkten in den vorgegebenen Produktkategorien verfügt, die Bestellungen abzuwickeln und die Produkte an die IT.N-Kunden auszuliefern und die Gewährleistungs- und Garantiefälle abzuwickeln.
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Als Vertragslaufzeit ist zunächst eine Laufzeit von 2 Jahren vorgesehen; die Laufzeit kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-14 📅
Name: Computacenter AG & co. oHG
Postort: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Region Hannover 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 510 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
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Quelle: OJS 2018/S 183-413968 (2018-09-21)