Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung des LZN). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notfallsets und Taschen für Notfallsets in insgesamt 2 Losen aus. Weitere Einzelheiten zur losweisen Vergabe sind der Ziffer 1.9 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Details zu Art und Umfang der Produkte sind der Leis-tungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Referenznummer: 0038-RV-WUE/2017-03.32
Kurze Beschreibung:
Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung des LZN).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notfallsets und Taschen für Notfallsets in insgesamt 2 Losen aus. Weitere Einzelheiten zur losweisen Vergabe sind der Ziffer 1.9 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Details zu Art und Umfang der Produkte sind der Leis-tungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung des LZN).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notfallsets und Taschen für Notfallsets in insgesamt 2 Losen aus. Weitere Einzelheiten zur losweisen Vergabe sind der Ziffer 1.9 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Details zu Art und Umfang der Produkte sind der Leis-tungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) - ab einem geschätzten Auftragswert von
10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYE8U.
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) - ab einem geschätzten Auftragswert von
10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYE8U.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung des LZN).
Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung des LZN).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notfallsets und Taschen für Notfallsets in insgesamt 2 Losen aus. Weitere Einzelheiten zur losweisen Vergabe sind der Ziffer 1.9 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Details zu Art und Umfang der Produkte sind der Leis-tungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notfallsets und Taschen für Notfallsets in insgesamt 2 Losen aus. Weitere Einzelheiten zur losweisen Vergabe sind der Ziffer 1.9 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Details zu Art und Umfang der Produkte sind der Leis-tungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Geschätzter Gesamtwert: 600 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Notfallsets
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notfallsets und Taschen für Notfallsets in insgesamt 2 Losen aus. Weitere Einzelheiten zur losweisen Vergabe sind der Ziffer 1.9 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Details zu Art und Umfang der Produkte sind der Leis-tungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notfallsets und Taschen für Notfallsets in insgesamt 2 Losen aus. Weitere Einzelheiten zur losweisen Vergabe sind der Ziffer 1.9 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Details zu Art und Umfang der Produkte sind der Leis-tungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 400 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht eine Preisbindung von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird, und endet spätestens am 30. Juni 2022.
Es besteht eine Preisbindung von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird, und endet spätestens am 30. Juni 2022.
Bezeichnung des Loses: Taschen für Notfallsets
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notfallsets und Taschen für Notfallsets in insgesamt 2 Losen aus. Weitere Einzelheiten zur losweisen Vergabe sind der Ziffer 1.9 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Details zu Art und Umfang der Produkte sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notfallsets und Taschen für Notfallsets in insgesamt 2 Losen aus. Weitere Einzelheiten zur losweisen Vergabe sind der Ziffer 1.9 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Details zu Art und Umfang der Produkte sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 200 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht eine Preisbindung von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich still-schweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird, und endet spätestens am 30. Juni 2022.
Es besteht eine Preisbindung von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich still-schweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird, und endet spätestens am 30. Juni 2022.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsorte sind die in den Bestellungen genannten Standorte der unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen. Gerichtsstand ist Hann. Münden als Sitz des LZN.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
A) Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B) Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von…
… Subunternehmen,
… eignungsrelevanten Dritten. -.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung der Lieferkontinuität gem. Ziffer 1.14 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A),
— Muster zu dem angebotenen Produkt / angebotenen Produkten der Lose 1 und 2,
— Datenblätter zu den jeweils angebotenen Produkten der Lose 1 und 2 aus denen hervorgeht, dass die Anforderungen der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) erfüllt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil"),
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) - ab einem geschätzten Auftragswert von
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) - ab einem geschätzten Auftragswert von
10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 039-084669 (2018-02-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung des LZN).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notfallsets und Taschen für Notfallsets in insgesamt 2 Losen aus. Weitere Einzelheiten zur losweisen Vergabe sind der Ziffer 1.9 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Details zu Art und Umfang der Produkte sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung des LZN).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notfallsets und Taschen für Notfallsets in insgesamt 2 Losen aus. Weitere Einzelheiten zur losweisen Vergabe sind der Ziffer 1.9 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Details zu Art und Umfang der Produkte sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 600 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz , NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die Umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY02D.
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz , NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die Umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY02D.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notfallsets und Taschen für Notfallsets in insgesamt 2 Losen aus. Weitere Einzelheiten zur losweisen Vergabe sind der Ziffer 1.9…
… dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Details zu Art und Umfang der Produkte sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
… der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Details zu Art und Umfang der Produkte sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsorte sind die in den Bestellungen genannten Standorte der unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen. Gerichtsstand ist Hann. Münden als Sitz des LZN
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-08 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz , NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die Umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz , NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die Umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.