Fragen und Hinweise sind so rechtzeitig zu stellen, so dass für den AG innerhalb eines angemessenen Zeitraumes und vor Ablauf der Angebotsfrist eine Beantwortung möglich ist. Beachten Sie bitte, dass auf Grund des Jahreswechsels in der Zeit vom 21.12.2018 – 4.1.2019 keine Bieterfragen beantwortet werden (diese Zeit wurde bei der Terminierung der Angebotsfrist beachtet). Fragen, die später als eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist, d. h. nach dem 9.1.2019 bei dem AG eingehen, können unter Umständen nicht mehr beantwortet werden.