Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST) – organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg – beabsichtigt im Auftrag der Polizei Hamburg den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von VERSO®CLIQ-Schließzylindern und VERSO®CLIQ-Schlüsseln für die Jahre 2019 – 2023.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von VERSO®CLIQ Schließzylindern und Schlüsseln
2018212792”
Produkte/Dienstleistungen: Elektronisches Sicherheitsschloss📦
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST) – organisatorisch angebunden bei...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST) – organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg – beabsichtigt im Auftrag der Polizei Hamburg den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von VERSO®CLIQ-Schließzylindern und VERSO®CLIQ-Schlüsseln für die Jahre 2019 – 2023.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektronisches Sicherheitsschloss📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlüssel📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Erklärung zum Eintrag in ein Handelsregister/ Gewerberegister
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eigenerklärung zur Eignung
Erklärung zur Verschwiegenheit
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Nachweis, dass es sich beim Bieter um einen zertifizierten ASSA ABLOY CLIQ Partner handelt”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-09
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-09
14:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 232-529737 (2018-11-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Behörde für Inneres und Sport – Polizei
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 232-529737
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von VERSO®CLIQ Schließzylindern und Schlüsseln”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Loesch Tronic GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: 00 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 030-066869 (2019-02-08)