Rahmenvereinbarung über Reifenservice an Erdbaumaschinen und sonstiger mobiler Technik verschiedener Hersteller und Typen sowie Lieferung von Reifen

Wismut GmbH

Rahmenvereinbarung über Reifenservice an Erdbaumaschinen und sonstiger mobiler Technik verschiedener Hersteller und Typen sowie Lieferung von Reifen

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-09.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-09 Auftragsbekanntmachung
2018-03-12 Ergänzende Angaben
2018-04-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Angaben (2018-03-12)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Wismut GmbH
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3718120-431 📞
E-Mail: beschaffung@wismut.de 📧
Fax: +49 3718120-392 📠
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: http://www.wismut.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über Reifenservice an Erdbaumaschinen und sonstiger mobiler Technik verschiedener Hersteller und Typen sowie Lieferung von Reifen 1815971-U41”    Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Reifenreparatur, einschließlich Montieren und Auswuchten 📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über Reifenservice an Erdbaumaschinen und sonstiger mobiler Technik verschiedener Hersteller und Typen sowie Lieferung von Reifen”

Ergänzende Informationen
Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 029-063231

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 051-113652 (2018-03-12)