Rahmenvereinbarung über Reifenservice an Knickgelenkdumpern verschiedener Hersteller und Typen sowie Lieferung von Reifen

Wismut GmbH

Rahmenvereinbarung über Reifenservice an Knickgelenkdumpern verschiedener Hersteller und Typen sowie Lieferung von Reifen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-02 Auftragsbekanntmachung
2018-03-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reifenreparatur, einschließlich Montieren und Auswuchten
Referenznummer: 1815529-U41
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über Reifenservice an Knickgelenkdumpern verschiedener Hersteller und Typen sowie Lieferung von Reifen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reifenreparatur, einschließlich Montieren und Auswuchten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reifenrunderneuerung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Greiz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wismut GmbH
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Postleitzahl: D-09117
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.wismut.de 🌏
E-Mail: beschaffung@wismut.de 📧
Telefon: +49 3718120-431 📞
Fax: +49 3718120-392 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E56788478 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E56788478 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-02 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 002-001652
ABl. S-Ausgabe: 2

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 904 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Zur Zeit sind folgende Geräte im Einsatz: 6 Stück VOLVO A40E und 4 Stück DOOSAN DA40.
Dauer: 10 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung gilt ab Vertragsunterzeichnung bis zum 31.12.2018.
Bei Nichtkündigung durch einen Vertragspartner verlängert sich die Vertragsdauer jeweils um ein weiteres Jahr (maximal 4 Jahre).
Beschreibung der Optionen:
Optional kann es über den Vertragszeitraum zu Mehrungen bzw. Minderungen der aufgeführten Geräte und hieraus resultierend zu Veränderungen des erforderlichen Leistungsumfanges durch Neuanschaffungen, Ersatzinvestitionen aber auch ersatzlose Stilllegungen, typgleicher oder ähnlicher Geräte kommen. Änderungen werden dem Auftragnehmer, jeweils zu Beginn eines Geschäftsjahres, durch den Auftraggeber bekannt gegeben.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In 07580 Ronneburg vor Ort am Standort oder Abstellplatz der Dumper.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zu allgemeinen Angaben des Bieters (Formulare gemäß Vergabeunterlagen),
— Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabeder Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärungen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit nach § 122 GWB,
— Eigenerklärung zum Umsatz.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärungen zu Referenzen,
— Eigenerklärung über den Einsatz von qualifizierten Fachpersonal.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggestzes(BBergG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) einzuhalten. Dabei sind die Vorgaben gemäß Vertragsentwurfes und der Anlage „Tätigkeit von Fremdfirmen in der Wismut GmbH unter BBergG" zubeachten.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Die Wismut GmbH ist ein Unternehmen des Bundes in Sachsen und Thüringen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetrieben.
Kontakt
Kontaktperson: Die Kommunikation zur Ausschreibung findet ausschließlich über das Portal www.subreport.de/E56788478 statt. Die nachstehende E-Mail-Adresse soll für die Kommunikation nicht genutzt werden.
Adresse des Käuferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen 🌏
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E56788478 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289/4990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289 / 499-400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder derKonzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehnKalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 002-001652 (2018-01-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über Reifenservice an Knickgelenkdumpern verschiedener Hersteller und Typen sowie Lieferung von Reifen
Gesamtwert des Auftrags: 904 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 063-140477
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 002-001652
ABl. S-Ausgabe: 63

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In 07580 Ronneburg vor Ort am Standort oder Abstellplatz der Dumper

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-12 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
Einleitung; Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 063-140477 (2018-03-29)