Rahmenvereinbarung zur Ausstattung der im Außendienst tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV) sowie des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) mit qualitativ hochwertiger Warn- und Wetterschutzkleidung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern – Zentrale Vergabestelle”
Postanschrift: Sophienstr. 6
Postort: München
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Behr, Ralph
E-Mail: ausschreibung@lfst.bayern.de📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.auftraege.bayern.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über Warn- und Wetterschutzjacken für die Bayerischen Vermessungsämter
2018RBE000005”
Produkte/Dienstleistungen: Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung zur Ausstattung der im Außendienst tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung zur Ausstattung der im Außendienst tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV) sowie des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) mit qualitativ hochwertiger Warn- und Wetterschutzkleidung
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Rahmenvereinbarung zur Ausstattung der im Außendienst tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV) sowie des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) mit qualitativ hochwertiger Warn- und Wetterschutzkleidung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 117-265208
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Rahmenvereinbarung über Warn- und Wetterschutzjacken für die Bayerischen Vermessungsämter”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gustav Wahler KG
Postort: Deggendorf
Postleitzahl: 94491
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deggendorf🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Die Angabe des genauen Auftragswerts unterbleibt, da dieser Teil des Geschäftsgeheimnisses ist und dies die Angebotslage weiterer Vergabeverfahren...”
Die Angabe des genauen Auftragswerts unterbleibt, da dieser Teil des Geschäftsgeheimnisses ist und dies die Angebotslage weiterer Vergabeverfahren beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 214-490226 (2018-11-06)