Rahmenvereinbarung zur Ausstattung der im Außendienst tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV) sowie des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) mit qualitativ hochwertiger Warn- und Wetterschutzkleidung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
Referenznummer: 2018RBE000005
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung zur Ausstattung der im Außendienst tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung zur Ausstattung der im Außendienst tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV) sowie des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) mit qualitativ hochwertiger Warn- und Wetterschutzkleidung
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.”
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
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Quelle: OJS 2018/S 117-265208 (2018-06-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Angabe des genauen Auftragswerts unterbleibt, da dieser Teil des Geschäftsgeheimnisses ist und dies die Angebotslage weiterer Vergabeverfahren...”
Die Angabe des genauen Auftragswerts unterbleibt, da dieser Teil des Geschäftsgeheimnisses ist und dies die Angebotslage weiterer Vergabeverfahren beeinträchtigen könnte.
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Quelle: OJS 2018/S 214-490226 (2018-11-06)