Der Landkreis Böblingen beabsichtigt, zukünftig die zu beschaffenden handelsüblichen IT Standardkomponenten (PCs, Workstations, Notebooks, Tabletts, Bildschirme, Smartphones und andere IP-fähige Endgeräte) über Leasingverträge zu finanzieren. Mit der Beschaffung von Hardware ist in der Regel auch der Bezug von Software wie beispielsweise Betriebssysteme sowie Dienstleistungskomponenten wie bspw. Lieferung, Installation, Instandhaltung und Wartung verbunden, die zu gleichen Konditionen wie die jeweilige Hardware mittels Leasing finanziert werden sollen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind neben der Finanzdienstleistung Leasing auch Leistungen wie Vertrags- und Assetverwaltung der zu leasenden IT Standardkomponenten, Logistikleistungen und Datenlöschung von Datenträgern sowie weitere damit verbundene Dienstleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-05.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung zum Leasing von Standard IT-Hardware für das Landratsamt Böblingen
04.522”
Produkte/Dienstleistungen: Finanzierungs-Leasing📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Böblingen beabsichtigt, zukünftig die zu beschaffenden handelsüblichen IT Standardkomponenten (PCs, Workstations, Notebooks, Tabletts,...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Böblingen beabsichtigt, zukünftig die zu beschaffenden handelsüblichen IT Standardkomponenten (PCs, Workstations, Notebooks, Tabletts, Bildschirme, Smartphones und andere IP-fähige Endgeräte) über Leasingverträge zu finanzieren. Mit der Beschaffung von Hardware ist in der Regel auch der Bezug von Software wie beispielsweise Betriebssysteme sowie Dienstleistungskomponenten wie bspw. Lieferung, Installation, Instandhaltung und Wartung verbunden, die zu gleichen Konditionen wie die jeweilige Hardware mittels Leasing finanziert werden sollen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind neben der Finanzdienstleistung Leasing auch Leistungen wie Vertrags- und Assetverwaltung der zu leasenden IT Standardkomponenten, Logistikleistungen und Datenlöschung von Datenträgern sowie weitere damit verbundene Dienstleistungen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3 500 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦
Ort der Leistung: Böblingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Böblingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Böblingen beabsichtigt, zukünftig die zu beschaffenden handelsüblichen IT Standardkomponenten (PCs, Workstations, Notebooks, Tabletts,...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Böblingen beabsichtigt, zukünftig die zu beschaffenden handelsüblichen IT Standardkomponenten (PCs, Workstations, Notebooks, Tabletts, Bildschirme, Smartphones und andere IP-fähige Endgeräte) über Leasingverträge zu finanzieren. Mit der Beschaffung von Hardware ist in der Regel auch der Bezug von Software wie beispielsweise Betriebssysteme sowie Dienstleistungskomponenten wie bspw. Lieferung, Installation, Instandhaltung und Wartung verbunden, die zu gleichen Konditionen wie die jeweilige Hardware mittels Leasing finanziert werden sollen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind neben der Finanzdienstleistung Leasing auch Leistungen wie Vertrags- und Assetverwaltung der zu leasenden IT Standardkomponenten, Logistikleistungen und Datenlöschung von Datenträgern sowie weitere damit verbundene Dienstleistungen. Die Beschaffung der IT Standardkomponenten selbst ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Leasingrahmenvertrages über die Grundlaufzeit von 2 Jahren zur Finanzierung handelsüblicher IT Standardkomponenten mit Standardsoftware sowie zugehörigen Dienstleistungen. Es soll ein zuverlässiges, wirtschaftlich leistungsfähiges und fachkundiges Unternehmen für eine langfristige Zusammenarbeit beauftragt werden, welches in der Lage ist, notwendige leasingtypische Prozesse kundenorientiert und aufwandsarm abbilden und Dienstleistungen im Umfeld des Leasings (wie z. B. Bestandsverwaltung, Logistik und Datenlöschung bei Rückgabe) nachweislich professionell und mit großer Kundenzufriedenheit anbieten zu können.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 3 500 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-01-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Rahmenvereinbarung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug),
— Nachweis, dass der Bieter ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassener Finanzdienstleister nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg(LTMG) sind einzuhalten.
Der Bieter/jedes Mitglied einer...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg(LTMG) sind einzuhalten.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Nachunternehmer und jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung (siehe Anlage der Vergabe und Vertragsunterlagen) abgeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-11
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-12
09:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässig ist,soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässig ist,soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 172-390531 (2018-09-05)