Lieferung von klimaneutralem Erdgas für die SWR-Standorte Baden-Baden, Freiburg, Tübingen, Landau, Biberach/Riß, Waldshut, Friedrichshafen und Bad-Kreuznach.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-14.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung zur Belieferung des SWR mit klimaneutralem Erdgas.
2018-95-BAU-EU”
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von klimaneutralem Erdgas für die SWR-Standorte Baden-Baden, Freiburg, Tübingen, Landau, Biberach/Riß, Waldshut, Friedrichshafen und Bad-Kreuznach.”
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Ort der Leistung: Rheinland-Pfalz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“SWR-Standorte Baden-Baden, Freiburg, Tübingen, Landau, Biberach/Riß, Waldshut, Friedrichshafen und Bad-Kreuznach.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Belieferung von RLM-Abnahmestellen mit klimaneutralem Erdgas
Verbrauch 2020 ca. 10 650 000 kWh
Verbrauch 2021 ca. 10 650 000 kWh
Verbrauch 2022 ca. 10 650...”
Beschreibung der Beschaffung
Belieferung von RLM-Abnahmestellen mit klimaneutralem Erdgas
Verbrauch 2020 ca. 10 650 000 kWh
Verbrauch 2021 ca. 10 650 000 kWh
Verbrauch 2022 ca. 10 650 000 kWh
Die regelmäßige Bereitstellung von Lastgangdaten, sowohl im Online-Portal, als auch im MSCONS-Format ist zu gewährleisten
Belieferung von SLP-Abnahmestellen mit klimaneutralem Erdgas
Verbrauch 2020 ca. 2 035 000 kWh
Verbrauch 2021 ca. 2 035 000 kWh
Verbrauch 2022 ca. 2 035 000 kWh
Die Klimaneutralität ist mit von unabhängigen Stellen bestätigten CO2-Zertifikaten nachzuweisen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-01-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 1 Jahr (1.1.2023 6.00 Uhr bis 1.1.2024 6.00 Uhr)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB.
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB.
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatzentwicklung in den letzten 3 Jahren und Umsatzentwicklung von vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren.
Vorlage Bonitätsnachweis über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umsatzentwicklung in den letzten 3 Jahren und Umsatzentwicklung von vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren.
Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, Bürgel, o. ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 3 Monate). Mindestens gute Bonität. Der Nachweis einer Bank reicht nicht aus!
Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: Versicherungssummen: 2 000 000,00 EUR pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden.
Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 4 000 000,00 EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Dauer der Tätigkeit im Bereich der Erdgaslieferung länger als fünf Jahre
Jährlicher Umsatz mit Erdgaslieferungen höher als 4,0 Mio. EUR netto
Jährliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Dauer der Tätigkeit im Bereich der Erdgaslieferung länger als fünf Jahre
Jährlicher Umsatz mit Erdgaslieferungen höher als 4,0 Mio. EUR netto
Jährliche Liefermenge insgesamt höher als 200 GWh
Zertifizierung nach ISO 9001/2008 oder vergleichbares Zertifikat
Bereitstellung von Lastgangdaten im MSCONS-Format für RLM
3 Referenzobjekte vergleichbarer Lieferleistungen (Zeitraum 2013-2018).
Online Portal
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Rechnungslegung hat nach den Vorgaben des SWR zu erfolgen.
Für die RLM Lieferstellen (Los 1) erfolgt die Abrechnung monatlich auf Basis der gemessenen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Rechnungslegung hat nach den Vorgaben des SWR zu erfolgen.
Für die RLM Lieferstellen (Los 1) erfolgt die Abrechnung monatlich auf Basis der gemessenen tatsächlichen Monatsverbräuche.
Für die SLP Lieferstellen (Los 2) erfolgt die Abrechnung in Form von Abschlagsbeträgen auf Basis der ausgeschriebenen Verbrauchswerte.
Für die ausgeschriebene Leistung gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen netto. Des Weiteren gelten folgende Bedingungen für die Rechnungsstellung:
– Erteilte Gutschriften müssen getrennt von den Rechnungen erteilt werden, bilden aber die gleichen Inhalte ab wie Rechnungen und werden parallel zu diesen versendet,
– in den Rechnungen müssen die Abnahmestellen separat ausgewiesen werden (durch Kennung der Abnahmestelle aus Verbrauchsdatenübersicht),
– die Rechnung muss die spezifischen Netznutzungsentgelte, die Energiesteuer, die Bilanzierungsumlage und die Konzessionsabgabe (sofern diese anfällt) je Abnahmestelle ausweisen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 077-136315
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-23
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-23
23:59 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stuttgart/Baden-Baden
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Zusätzliche Informationen
“Fragen zur Ausschreibung können bis spätestens Donnerstag 17.1.2019 um 12.00 Uhr an einkauf-bau@swr.de gerichtet werden.
Die Beantwortung wird, sofern für...”
Fragen zur Ausschreibung können bis spätestens Donnerstag 17.1.2019 um 12.00 Uhr an einkauf-bau@swr.de gerichtet werden.
Die Beantwortung wird, sofern für alle Bieter interessant, unter: www.swr.de/ausschreibungen veröffentlicht. Jeder Bieter ist verpflichtet sich selbstständig zu informieren.
Es sind nur digitale Angebote zugelassen. Diese sind unter Verwendung des unter 1.3) genannten Links elektronisch einzureichen.
Bitte beachten Sie die Anlage „Anleitung elektronische Angebotsabgabe" in den Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Vorgaben für die einzureichenden Angebote:
Die in Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen und geforderten Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Datei „Angebotsunterlagen zurück an den SWR") präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: IHK Karlsruhe
Postort: 76133 Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Quelle: OJS 2018/S 244-557805 (2018-12-14)