Das Landratsamt Böblingen plant, eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Standard IT- Hardware über die Bereitstellung eines IT-Warenkorbs für die Grundlaufzeit von 24 Monaten mit einer 2-maligen Verlängerungsoption um jeweils weiter 12 Monate abzuschließen. Es soll damit erreicht werden, dass die Bedarfe der Mitarbeiter flexibel und mit möglichst geringem administrativen Aufwand jederzeit in Einzelabrufen gedeckt werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-29.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von IT-Hardware über die Bereitstellung eines Warenkorbs für das Landratsamt Böblingen
048.642”
Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦
Kurze Beschreibung:
“Das Landratsamt Böblingen plant, eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Standard IT- Hardware über die Bereitstellung eines IT-Warenkorbs für die...”
Kurze Beschreibung
Das Landratsamt Böblingen plant, eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Standard IT- Hardware über die Bereitstellung eines IT-Warenkorbs für die Grundlaufzeit von 24 Monaten mit einer 2-maligen Verlängerungsoption um jeweils weiter 12 Monate abzuschließen. Es soll damit erreicht werden, dass die Bedarfe der Mitarbeiter flexibel und mit möglichst geringem administrativen Aufwand jederzeit in Einzelabrufen gedeckt werden kann.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 4 100 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personalcomputer📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tragbare Computer📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Arbeitsplätze📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Flachbildschirme📦
Ort der Leistung: Böblingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Böblingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Landratsamt Böblingen plant, eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Standard IT- Hardware über die Bereitstellung eines IT-Warenkorbs für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Landratsamt Böblingen plant, eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Standard IT- Hardware über die Bereitstellung eines IT-Warenkorbs für die Grundlaufzeit von 24 Monaten mit einer 2-maligen Verlängerungsoption um jeweils weiter 12 Monate abzuschließen. Es soll damit erreicht werden, dass die Bedarfe der Mitarbeiter flexibel und mit möglichst geringem administrativen Aufwand jederzeit in Einzelabrufen gedeckt werden kann. Es ist beabsichtigt, den Großteil der Geräte, die aus dem IT-Warenkorb abgerufen werden, sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen wie Rollout-, Garantie- und Serviceleistungen mittels Leasing über einen noch zu bestimmenden Leasinggeber zu finanzieren. Die im Warenkorb aufgeführten Kleinteile und Zubehörstücke wie beispielsweise Notebooktaschen, Netzwerkkabel, USB-Sticks etc., sowie ein Teil der Appleprodukte, werden nicht ins Leasing überführt. Die Finanzierung über einen Leasinggeber ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 4 100 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Rahmenvereinbarung kann 2 mal jeweils 12 Monate verlängert werden.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Ergänzende Ausstattungsvarianten bei der Hardware
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug) nicht älter als ein Jahr.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind einzuhalten.
Der Bieter/jedes Mitglied...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind einzuhalten.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Nachunternehmer und jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung (siehe Anlage 7 - Verpflichtungserklärung zum LTMG) abgeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-04
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-05
09:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor derzuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor derzuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 166-378186 (2018-08-29)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 166-378186
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-09-04 📅
Zeit: 23:59
Neuer Wert
Datum: 2018-10-04 📅
Zeit: 23:59
Quelle: OJS 2018/S 168-382532 (2018-08-30)