Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromöbeln und Stühlen

Südwestrundfunk

Beschaffung von Büromöbeln und Stühlen. Bei der Belieferung mit Büromöbeln und Stühlen handelt es sich dabei i. d. R. um Ersatzbeschaffungen, Ausstattung mit weiteren Arbeitsplätzen, Schränken und Ersatzteile in den Bestandsflächen. Teilwiese handelt es sich auch um die Neubestückung eines gesamten Gebäudes nach einer Sanierung oder die Ausstattung eines Neubaus.
Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich folgende öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen:
— Hessischer Rundfunk (hr),
— Mitteldeutscher Rundfunk (mdr),
— Norddeutscher Rundfunk (NDR),
— Südwestrundfunk (SWR),
— Association Relative à la Télévision Européenne (ARTE) ARTE G.E.I.E,
— ARTE Deutschland TV GmbH,
— Deutsche Welle (dw),
— Deutschlandradio,
— Radio Bremen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-09-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Büromöbeln und Stühlen. Bei der Belieferung mit Büromöbeln und Stühlen handelt es sich dabei i. d. R. um Ersatzbeschaffungen, Ausstattung mit weiteren Arbeitsplätzen, Schränken und Ersatzteile in den Bestandsflächen. Teilwiese handelt es sich auch um die Neubestückung eines gesamten Gebäudes nach einer Sanierung oder die Ausstattung eines Neubaus. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich folgende öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen: — Hessischer Rundfunk (hr), — Mitteldeutscher Rundfunk (mdr), — Norddeutscher Rundfunk (NDR), — Südwestrundfunk (SWR), — Association Relative à la Télévision Européenne (ARTE) ARTE G.E.I.E, — ARTE Deutschland TV GmbH, — Deutsche Welle (dw), — Deutschlandradio, — Radio Bremen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Möbel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke 📦
Drehsitze 📦
Sitze 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Baden, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Südwestrundfunk
Postanschrift: Einkauf Allgemein/Produktion, Hans-Bredow-Str.
Postleitzahl: 76530
Postort: Baden-Baden
Kontakt
Internetadresse: http://www.swr.de 🌏
E-Mail: vergabe-ap@swr.de 📧
URL der Dokumente: https://www.swr.de/ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-07 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 174-394224
ABl. S-Ausgabe: 174

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Büromöbeln und Stühlen. Bei der Belieferung mit Büromöbeln und Stühlen handelt es sich dabei i. d. R. um Ersatzbeschaffungen, Ausstattung mit weiteren Arbeitsplätzen, Schränken und Ersatzteile in den Bestandsflächen. Teilwiese handelt es sich auch um die Neubestückung eines gesamten Gebäudes nach einer Sanierung oder die Ausstattung eines Neubaus.
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Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich folgende öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen:
— Hessischer Rundfunk (hr),
— Mitteldeutscher Rundfunk (mdr),
— Norddeutscher Rundfunk (NDR),
— Südwestrundfunk (SWR),
— Association Relative à la Télévision Européenne (ARTE) ARTE G.E.I.E,
— ARTE Deutschland TV GmbH,
— Deutsche Welle (dw),
— Deutschlandradio,
— Radio Bremen.
Geschätzter Gesamtwert: 6 250 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Belieferung mit Büromöbeln
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Hauptleistungen der Rahmenvereinbarung für Los 1 sind:
— Lieferung von Büromöbeln frei Verwendungsstelle,
— Vormontierte Anlieferung der Schränke, Querrollladenschränke und Rollcontainer,
— Vormontierte Anlieferung ODER teilmontierte Anlieferung und Montage der Tische vor Ort bei Auftraggeber (Ausnahme ist im Leistungsblatt definiert).
Der Lieferumfang beinhaltet für Los 1:
— Arbeitstische,
— Besprechungstische,
— Rollcontainer,
— Querrollladenschränke,
— Querrollladenaufsatzschränke,
— Flügeltürenschränke,
— Diverses Zubehör.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 280 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Belieferung mit Bürodrehstühlen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Lieferumfang der Rahmenvereinbarung für Los 2 beinhaltet:
— Lieferung von Bürodrehstühlen mit Armlehnen,
— Lieferung von leitfähigen Bürodrehstühlen,
— Lieferung von 24 Stunden Stühlen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 600 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Belieferung mit Besprechungsstühlen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Der Lieferumfang der Rahmenvereinbarung für Los 3 beinhaltet:
— Lieferung von Besprechungsstühlen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 370 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Auslieferung deutschlandweit, siehe Anlage Lieferorte

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung ausgefüllt, beizufügen,
— zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausbildung muss folgendes vorgelegt werden: Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg(LTMG) – im Falle der Zuschlagserteilung die Regelungen des Telekommunikations- und Fernmeldegeheimnisses.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/jeder vorgesehene Nachunternehmer müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 3 Absatz 1 bis 2Tariftreueerklärung) oder § 4 Absatz 1Mindestentgelterklärung)erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt, wenn der Bieter beabsichtigt den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Baden-Baden

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf SWR
Internetadresse: www.swr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.swr.de/ausschreibungen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Quelle: OJS 2018/S 174-394224 (2018-09-07)