Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1) dieser Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen.
Bitte um elektronische Angebote:
Bei EU-weiten Ausschreibungsverfahren ist ab Oktober 2018 nur noch die elektronische Angebotsabgabe zulässig. Somit auch bei dem vorliegenden Verfahren.
Zahlreiche Firmen geben schon heute ausschließlich elektronische Angebote ab. Firmen die erstmals elektronisch abgegeben haben, sind bei diesem Verfahren geblieben.
Mit dem Vergabemarktplatz NRW hat die Stadt Münster eine Plattform gewählt, die von vielen Auftraggebern genutzt wird, und sich somit die Angebotseinreichung bei vielen Auftraggebern einheitlich darstellt.
Auf dieser Internetseite, die wir dringend empfehlen, sind zahlreiche Tipps und Hinweise nachzulesen:
https://support.cosinex.de/unternehmen/
Für das Hochladen Ihres ersten elektronischen Angebotes ist die Installation eines „Bietertools“ auf Ihrem Computer notwendig. Das Bietertool wir Ihnen im Zuge Ihrer Angebotslegung auf dem Vergabemarktplatz automatisch bereitgestellt. Je nach Einstellung Ihres Firmennetzwerks kann es sein, dass Sie bei der Erstinstallation Unterstützung Ihres Systemadministrators benötigen. Wir empfehlen daher die Installation des Bietertools bereits einige Tage vor der Angebotsabgabe durchzuführen. Darüber hinaus empfehlen wir bei erstmaliger Angebotsabgabe einen Tag vor Ablauf der Frist das Angebot einzustellen.
Sie benötigen keine elektronische Signatur, die Angebotsabgabe ist in sogenannter Textform möglich (Name des Unternehmens, Name der abgebenden Person). Wenn Sie die bereitgestellten Dokumente elektronisch ausgefüllt und hochgeladen haben, fügen Sie bitte keine Dokumente ein zweites Mal in eingescannter Version mit Originalunterschrift hinzu.
Übrigens: haben Sie Ihr Angebot bereits eingestellt, können Sie es jederzeit bis zum genannten Abgabetermin wieder zurückziehen und bei Bedarf auch wieder neu einstellen.
Ihr elektronisches Angebot wird beim Hochladen auf einem Hochsicherheitsserver des Landes NRW mit einem Zeitschloss, verschlüsselt hinterlegt. Es ist dort von niemandem, selbst von den Softwareadministratoren einsehbar. Erst bei der Angebotsöffnung kann es entschlüsselt und geöffnet werden. Die Vertraulichkeit Ihres Angebotes ist also gewährleistet.
Und: wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine Kommunikationsnachricht und wir rufen Sie möglichst direkt aber spätestens binnen eines Werktages zurück“.
Förderung von Menschen mit Behinderungen:
Die Stadt Münster hat sich der Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Gem. §§ 224, 226 Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen Hand, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Blindenwerkstätten und Inklusionsbetriebe ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten. Ist das Angebot der der anerkannten Einrichtungen ebenso wirtschaftlich wie das eines nicht aus anderen Gründen zu bevorzugenden Bieters/einer Bieterin, so ist der Einrichtung der Zuschlag zu erteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Angebotspreis der Einrichtung den des Mitbewerbers/der Mitbewerberin um nicht mehr als 15 % übersteigt.
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYY71