Die Rundfunkanstalten der ARD und die gemeinsamen Einrichtungen/Programme von ARD, ZDF und weiteren Partnern setzen bereits seit Jahren in ihrer multimedialen Strategie die „Konvergenz der Medien“ konsequent um, so dass sich Radio, Fernsehen und Internet als miteinander verbundene Medien präsentieren. Die Rundfunkanstalten nutzen für ihr „Social Media Engagement“ hierfür innerhalb einer Rahmenvereinbarung auch ein Social Media Management-Tool, das die Koordination sämtlicher Social Media-Aktivitäten, das Monitoring und Reporting, die Qualitätssicherung von Inhalten sowie die Arbeit oder Koordination der Community-Teams unterstützt und vereinfacht. Nach zweimaliger Verlängerung der Rahmenvereinbarung läuft diese Ende Oktober 2018 aus.
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber übernimmt federführend für die oben genannten Rundfunkanstalten die Ausschreibung dieser „Rahmenvereinbarung zur Nutzung eines Social Media Management Tools“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-11.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung zur Nutzung eines Social Media Management Tools
EU-I/T 4/2018”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Rundfunkanstalten der ARD und die gemeinsamen Einrichtungen/Programme von ARD, ZDF und weiteren Partnern setzen bereits seit Jahren in ihrer...”
Kurze Beschreibung
Die Rundfunkanstalten der ARD und die gemeinsamen Einrichtungen/Programme von ARD, ZDF und weiteren Partnern setzen bereits seit Jahren in ihrer multimedialen Strategie die „Konvergenz der Medien“ konsequent um, so dass sich Radio, Fernsehen und Internet als miteinander verbundene Medien präsentieren. Die Rundfunkanstalten nutzen für ihr „Social Media Engagement“ hierfür innerhalb einer Rahmenvereinbarung auch ein Social Media Management-Tool, das die Koordination sämtlicher Social Media-Aktivitäten, das Monitoring und Reporting, die Qualitätssicherung von Inhalten sowie die Arbeit oder Koordination der Community-Teams unterstützt und vereinfacht. Nach zweimaliger Verlängerung der Rahmenvereinbarung läuft diese Ende Oktober 2018 aus.
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber übernimmt federführend für die oben genannten Rundfunkanstalten die Ausschreibung dieser „Rahmenvereinbarung zur Nutzung eines Social Media Management Tools“.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 008 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Baden-Baden, Stadtkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Rundfunkanstalten der ARD und die gemeinsamen Einrichtungen/Programme von ARD, ZDF und weiteren Partnern setzen bereits seit Jahren in ihrer...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Rundfunkanstalten der ARD und die gemeinsamen Einrichtungen/Programme von ARD, ZDF und weiteren Partnern setzen bereits seit Jahren in ihrer multimedialen Strategie die „Konvergenz der Medien“ konsequent um, so dass sich Radio, Fernsehen und Internet als miteinander verbundene Medien präsentieren. Die Rundfunkanstalten nutzen für ihr „Social Media Engagement“ hierfür innerhalb einer Rahmenvereinbarung auch ein Social Media Management-Tool, das die Koordination sämtlicher Social Media-Aktivitäten, das Monitoring und Reporting, die Qualitätssicherung von Inhalten sowie die Arbeit oder Koordination der Community-Teams unterstützt und vereinfacht. Nach zweimaliger Verlängerung der Rahmenvereinbarung läuft diese Ende Oktober 2018 aus.
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber übernimmt federführend für die oben genannten Rundfunkanstalten die Ausschreibung dieser „Rahmenvereinbarung zur Nutzung eines Social Media Management Tools“.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2 Jahren und soll optional 2 Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Als Basis für die Berechnung der monatlichen Kosten für die Nutzung des Social Media Management Tools muss als einzige Größe der Kennwert „Community-Volumen“ gelten. Die Nutzung muss für mindestens 800 Kanäle und 2 000 Benutzer der Rundfunkanstalten möglich sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 008 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Rahmenvereinbarung soll optional 2 Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2 Jahren und soll optional 2 Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Bei optionaler Inanspruchnahme der...”
Beschreibung der Optionen
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2 Jahren und soll optional 2 Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Bei optionaler Inanspruchnahme der Verlängerungsoption 1 endet die Rahmenvereinbarung am 31.10.2021, bei optionaler Inanspruchnahme der Verlängerungsoption 2 automatisch ohne besondere Kündigungsform am 31.10.2022.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Bezugs- und Beitrittsberechtigte aus dieser Rahmenvereinbarung sind in Kapitel 3.4.4 in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannt.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die Anlage 4 – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die Anlage 4 – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen) ausgefüllt, unterzeichnet und mit Stempel versehen beigefügt sein.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 5.3 in den Vergabe- und Vertragsunterlagen geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Nachunternehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 5.3 in den Vergabe- und Vertragsunterlagen geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Nachunternehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden.
Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ und „Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG)“ müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Nachunternehmer eingereicht werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (siehe Anlage 8 - Besondere Vertragsbedingungen LTMG...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (siehe Anlage 8 - Besondere Vertragsbedingungen LTMG Stand 1.1.2018 in den Vergabe- und Vertragsunterlagen) sind einzuhalten.
Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft / jeder vorgesehene Nachunternehmer und jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen mit Angebotsabgabe die gemäß §4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) erforderliche Anlage 5 – Verpflichtungserklärung Mindestentgelt (Stand 01.01.2018) abgeben (siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) gemäß Kapitel 3.3 in den Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Der Auftragnehmer hat sich zur Einhaltung der Anforderungen an den Datenschutz zu verpflichten (siehe Kapitel 4.4.3 in den Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-13
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-14
00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): —
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): —
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher-Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: IHK Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721174290📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.6.6 in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.6.6 in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher-Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2018/S 134-305691 (2018-07-11)