Der Main-Kinzig-Kreis beabsichtigt, die Digitalisierung in der Kreisverwaltung und im Kommunalen Center für Arbeit (KCA) weiter auszubauen. Erste Lösungen sind bereits implementiert. Mit dem geplanten Projekt ist in einem nächsten Schritt beabsichtigt, auch große Verwaltungsbereiche, wie Teile des Kommunalen Centers für Arbeit – Jobcenter und Teile des Amtes für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration, hier den Bereich Migration und Aufenthalt, zu einer digitalen Aktenbearbeitung zu bringen. In den kommenden Jahren ist die Umsetzung in weiteren Bereichen vorgesehen. Für das geplante Projekt benötigt der Auftraggeber Unterstützung durch ein kompetentes und erfahrenes externes Projektmanagement (Projektleitung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung zur Projektleitung zur Einführung einer DMS integrierten digitalen Aktenbearbeitung
EU 1/2018”
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Der Main-Kinzig-Kreis beabsichtigt, die Digitalisierung in der Kreisverwaltung und im Kommunalen Center für Arbeit (KCA) weiter auszubauen. Erste Lösungen...”
Kurze Beschreibung
Der Main-Kinzig-Kreis beabsichtigt, die Digitalisierung in der Kreisverwaltung und im Kommunalen Center für Arbeit (KCA) weiter auszubauen. Erste Lösungen sind bereits implementiert. Mit dem geplanten Projekt ist in einem nächsten Schritt beabsichtigt, auch große Verwaltungsbereiche, wie Teile des Kommunalen Centers für Arbeit – Jobcenter und Teile des Amtes für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration, hier den Bereich Migration und Aufenthalt, zu einer digitalen Aktenbearbeitung zu bringen. In den kommenden Jahren ist die Umsetzung in weiteren Bereichen vorgesehen. Für das geplante Projekt benötigt der Auftraggeber Unterstützung durch ein kompetentes und erfahrenes externes Projektmanagement (Projektleitung).
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 250 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Main-Kinzig-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gelnhausen
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Main-Kinzig-Kreis beabsichtigt, die Digitalisierung in der Kreisverwaltung und im Kommunalen Center für Arbeit (KCA) weiter auszubauen. Erste Lösungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Main-Kinzig-Kreis beabsichtigt, die Digitalisierung in der Kreisverwaltung und im Kommunalen Center für Arbeit (KCA) weiter auszubauen. Erste Lösungen sind bereits implementiert. Mit dem geplanten Projekt ist in einem nächsten Schritt beabsichtigt, auch große Verwaltungsbereiche, wie Teile des Kommunalen Centers für Arbeit – Jobcenter und Teile des Amtes für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration, hier den Bereich Migration und Aufenthalt, zu einer digitalen Aktenbearbeitung zu bringen. In den kommenden Jahren ist die Umsetzung in weiteren Bereichen vorgesehen. Deshalb wird mit dem bevorstehenden Projekt die Weichenstellung für weitere Bereiche erfolgen. Es gilt somit, weitere vorgegebene Themenfelder wie u.a. elektronische Rechnungsbearbeitung, zentraler (digitaler) Postein- und -ausgang, Sicherstellung/Einrichtung eines Bürgerpostfachs / Bürgerkontos etc. in den kommenden Jahren zielgerichtet, strukturiert und flächendeckend in der Kreisverwaltung mit weiteren Projekten umzusetzen. Für das geplante Projekt benötigt der Auftraggeber Unterstützung durch ein kompetentes und erfahrenes externes Projektmanagement (Projektleitung). Mit der Ausschreibung soll die Bereitstellung von qualifiziertem Personal als Projektleiter für die Einführung einer DMS integrierten digitalen Aktenbearbeitung sichergestellt werden. Es wird daher der Abschluss einer Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB IT – Dienstvertrages mit einem Wirtschaftsteilnehmer ausgeschrieben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Anhand der mit Teilnahmeantrag vorgelegten, vom Auftraggeber in der Beschreibung zum Teilnahmewettbewerb geforderten Eignungsnachweise wird geprüft, welche...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Anhand der mit Teilnahmeantrag vorgelegten, vom Auftraggeber in der Beschreibung zum Teilnahmewettbewerb geforderten Eignungsnachweise wird geprüft, welche Bewerber geeignet sind.
Sollten nach durchgeführter Eignungsprüfung mehr als fünf geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, können von diesen Bewerbern die fünf ein Angebot einreichen, die die höchste Bewertungspunktzahl erreicht haben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Regelungen des Vergabe- und Tariftreugesetzes für öffentliche Aufträge in Hessen (HVTG) sind einzuhalten.
Der Bieter/jedes Mitglied einer...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Regelungen des Vergabe- und Tariftreugesetzes für öffentliche Aufträge in Hessen (HVTG) sind einzuhalten.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Nachunternehmer und jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 4 Absatz 1(Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung zum HVTG abgeben.
Der Bieter verpflichtet sich, im Falle des Zuschlags und dann als Auftragnehmer, die Vorgaben des Mindestlohngesetztes (MiLoG) einzuhalten.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-09
00:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-08-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: claudia.denz-kinzel@rpda.hessen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.7.4 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.7.4 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 132-300696 (2018-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-27) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Main-Kinzig-Kreis beabsichtigt, die Digitalisierung in der Kreisverwaltung und im Kommunalen Center für Arbeit (KCA) weiter auszubauen. Erste Lösungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Main-Kinzig-Kreis beabsichtigt, die Digitalisierung in der Kreisverwaltung und im Kommunalen Center für Arbeit (KCA) weiter auszubauen. Erste Lösungen sind bereits implementiert. Mit dem geplanten Projekt ist in einem nächsten Schritt beabsichtigt, auch große Verwaltungsbereiche, wie Teile des Kommunalen Centers für Arbeit – Jobcenter und Teile des Amtes für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration, hier den Bereich Migration und Aufenthalt, zu einer digitalen Aktenbearbeitung zu bringen. In den kommenden Jahren ist die Umsetzung in weiteren Bereichen vorgesehen. Deshalb wird mit dem bevorstehenden Projekt die Weichenstellung für weitere Bereiche erfolgen. Es gilt somit, weitere vorgegebene Themenfelder wie u. a. elektronische Rechnungsbearbeitung, zentraler (digitaler) Postein- und -ausgang, Sicherstellung/Einrichtung eines Bürgerpostfachs / Bürgerkontos etc. in den kommenden Jahren zielgerichtet, strukturiert und flächendeckend in der Kreisverwaltung mit weiteren Projekten umzusetzen. Für das geplante Projekt benötigt der Auftraggeber Unterstützung durch ein kompetentes und erfahrenes externes Projektmanagement (Projektleitung). Mit der Ausschreibung soll die Bereitstellung von qualifiziertem Personal als Projektleiter für die Einführung einer DMS integrierten digitalen Aktenbearbeitung sichergestellt werden. Es wird daher der Abschluss einer Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB IT – Dienstvertrages mit einem Wirtschaftsteilnehmer ausgeschrieben.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 132-300696
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.7.4 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.7.4 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 166-378919 (2018-08-27)