Rahmenvereinbarung zur Unterhaltspflege für Anlagen des EVS - Östliches Saarland

Entsorgungsverband Saar

Mäharbeiten, Gehölz-und Unterhaltspflege, Rodungsarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-24 Auftragsbekanntmachung
2018-06-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Gartenbau
Kurze Beschreibung: Mäharbeiten, Gehölz-und Unterhaltspflege, Rodungsarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Gartenbau 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Saarland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungsverband Saar
Postanschrift: Mainzer Straße 261-265
Postleitzahl: 66121
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.evs.de 🌏
E-Mail: vertragswesen@evs.de 📧
Telefon: +49 681/5000-178 📞
Fax: +49 681/5000-308 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E98594812 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-24 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-26 📅
Datum des Beginns: 2018-04-16 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 018-037274
ABl. S-Ausgabe: 18

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption von einem Jahr.
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption von einem Jahr.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise - Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer in § 123 GWB beschriebenen Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Soweit Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB erfolgt sind, ist deren Wirksamkeit dem öffentlichen Auftraggeber gegenüber so nachzuweisen, dass dieser eine Bewertung und Ausschlussentscheidung treffen kann.
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— Erklärung, dass keine der in § 124 GWB aufgeführten Gründe bzw. in § 124 GWB beschriebenen Verfehlungen auf das Unternehmen zutreffen. Soweit Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB erfolgt sind, ist deren Wirksamkeit dem öffentlichen Auftraggeber gegen-über so nachzuweisen, dass dieser eine Bewertung und Ausschlussentscheidung treffen kann.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungs-aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
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— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unterneh-mens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist;
— Angaben über das für die Leistung vorgesehene Personal mit Nachweis der Qualifi-kation und Berufserfahrung.
Folgende Personalstärke (Mindestanforderung) ist zwingend erforderlich:
— Koordination, Leitung und Aufsicht der Arbeitseinsätze, Aufmaß, Abrechnung • 1 Dipl.-Ingenieur oder 1 Gärtnermeister • 1 Bürokraft — Ausführendes Personal für 2 Kolonnen • 2 Gärtner • 4 Hilfsarbeiter o Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
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Folgende Mindestausstattung ist zwingend erforderlich:
— Mähgeräte für Aufwuchshöhen 120 bis 150 cm • Aufsitzmäher/Rasentraktor (Profigerät für Dauereinsatz) 2 St.
—— Aufwuchshöhe bis 150 cm o Schnittbreite mindestens 120 cm o Motorleistung mindestens 16 kW, mindestens 2 700 U/min.
—— Geschwindigkeit mindestens 6 km/h o Mähleistung mindestens 5 800 m
Einachser mit Anbaumähgeräten 1 St.
—— Aufwuchshöhe bis 150 cm o Schnittbreite mindestens 120 cm o Motorleistung mindestens 13 kW, mindestens 2 700 U/min.
—— Geschwindigkeit mindestens 4,5 km/h o Mähleistung mindestens 3 500 m
Hand-/Wiesenmäher (Allmäher) 2 St.
—— Aufwuchshöhe bis 120 cm o Schnittbreite mindestens 80 cm o Motorleistung mindestens 10 kW, mindestens 2 800 U/min.
—— Geschwindigkeit mindestens 4,5 km/h o Mähleistung mindestens 2 600 m
—— Aufwuchshöhe bis 40 cm o Schnittbreite mindestens 50 cm o Motorleistung mindestens 2,5 kW, mindestens 2 800 U/min.
—— Mähleistung mindestens 1 800 m
— Hochentaster mind. 1,4 kW 2 St.
— Aufnehm-/Absauggeräte 2 St.
— Motorsägen mind. 3,4 kW 2 St.
— Heckenschere 2 St.
— Häcksler 2 St.
— Blasgeräte 2 St.
— LKW/Container für Grünschnittabfuhr 2 St.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bärbel Späth
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E98594812 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Postort: Saarbrücken
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 018-037274 (2018-01-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Mäharbeiten, Gehölz-und Unterhaltspflege, Rodungsarbeiten
Gesamtwert des Auftrags: 154 935 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 110-251094
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 018-037274
ABl. S-Ausgabe: 110

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption von einem Jahr

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-06 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 110-251094 (2018-06-11)