Die Beratungsgesellschaft PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH ist eine Inhouse-Beratungsgesellschaft der Öffentlichen Hand. Die Gesellschaft bietet ausschließlich öffentlichen Auftraggebern eine alle Realisierungsformen umfassende Investitions- und Modernisierungsberatung sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen an, um staatliche Investitions- und Modernisierungsziele möglichst wirtschaftlich zu erreichen. Die Beratung erfolgt fachlich unabhängig nach inhaltlichen Gesichtspunkten. Die PD versteht sich als „Generalist“ in seinen Beratungsfeldern und strebt an, die seitens ihrer Kunden nachgefragten Beratungsleistungen „aus einer Hand“ zu erbringen. Zu diesem Zweck verstärkt sich der Auftraggeber selektiv mit externen Beratungspartnern, um Spezialisten-Know-how in seine Projekte zu integrieren oder um bei Bedarf Lastspitzen abzufangen. Hierzu dienen auch die vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-23.
Auftragsbekanntmachung (2018-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Kurze Beschreibung:
Die Beratungsgesellschaft PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH ist eine Inhouse-Beratungsgesellschaft der Öffentlichen Hand. Die Gesellschaft bietet ausschließlich öffentlichen Auftraggebern eine alle Realisierungsformen umfassende Investitions- und Modernisierungsberatung sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen an, um staatliche Investitions- und Modernisierungsziele möglichst wirtschaftlich zu erreichen. Die Beratung erfolgt fachlich unabhängig nach inhaltlichen Gesichtspunkten.
Die PD versteht sich als „Generalist“ in seinen Beratungsfeldern und strebt an, die seitens ihrer Kunden nachgefragten Beratungsleistungen „aus einer Hand“ zu erbringen. Zu diesem Zweck verstärkt sich der Auftraggeber selektiv mit externen Beratungspartnern, um Spezialisten-Know-how in seine Projekte zu integrieren oder um bei Bedarf Lastspitzen abzufangen. Hierzu dienen auch die vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern.
Die Beratungsgesellschaft PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH ist eine Inhouse-Beratungsgesellschaft der Öffentlichen Hand. Die Gesellschaft bietet ausschließlich öffentlichen Auftraggebern eine alle Realisierungsformen umfassende Investitions- und Modernisierungsberatung sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen an, um staatliche Investitions- und Modernisierungsziele möglichst wirtschaftlich zu erreichen. Die Beratung erfolgt fachlich unabhängig nach inhaltlichen Gesichtspunkten.
Die PD versteht sich als „Generalist“ in seinen Beratungsfeldern und strebt an, die seitens ihrer Kunden nachgefragten Beratungsleistungen „aus einer Hand“ zu erbringen. Zu diesem Zweck verstärkt sich der Auftraggeber selektiv mit externen Beratungspartnern, um Spezialisten-Know-how in seine Projekte zu integrieren oder um bei Bedarf Lastspitzen abzufangen. Hierzu dienen auch die vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH
Postanschrift: Friedrichstraße 149
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.pd-g.de🌏
E-Mail: rvp2018@pd-g.de📧
URL der Dokumente: http://www.pd-g.de/ausschreibungen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-05-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 098-223741
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Beratungsgesellschaft PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH ist eine Inhouse-Beratungsgesellschaft der Öffentlichen Hand. Die Gesellschaft bietet ausschließlich öffentlichen Auftraggebern eine alle Realisierungsformen umfassende Investitions- und Modernisierungsberatung sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen an, um staatliche Investitions- und Modernisierungsziele möglichst wirtschaftlich zu erreichen. Die Beratung erfolgt fachlich unabhängig nach inhaltlichen Gesichtspunkten.
Die Beratungsgesellschaft PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH ist eine Inhouse-Beratungsgesellschaft der Öffentlichen Hand. Die Gesellschaft bietet ausschließlich öffentlichen Auftraggebern eine alle Realisierungsformen umfassende Investitions- und Modernisierungsberatung sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen an, um staatliche Investitions- und Modernisierungsziele möglichst wirtschaftlich zu erreichen. Die Beratung erfolgt fachlich unabhängig nach inhaltlichen Gesichtspunkten.
Die PD versteht sich als „Generalist“ in seinen Beratungsfeldern und strebt an, die seitens ihrer Kunden nachgefragten Beratungsleistungen „aus einer Hand“ zu erbringen. Zu diesem Zweck verstärkt sich der Auftraggeber selektiv mit externen Beratungspartnern, um Spezialisten-Know-how in seine Projekte zu integrieren oder um bei Bedarf Lastspitzen abzufangen. Hierzu dienen auch die vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern.
Die PD versteht sich als „Generalist“ in seinen Beratungsfeldern und strebt an, die seitens ihrer Kunden nachgefragten Beratungsleistungen „aus einer Hand“ zu erbringen. Zu diesem Zweck verstärkt sich der Auftraggeber selektiv mit externen Beratungspartnern, um Spezialisten-Know-how in seine Projekte zu integrieren oder um bei Bedarf Lastspitzen abzufangen. Hierzu dienen auch die vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern.
Geschätzter Gesamtwert: 4 000 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Strategieberatung im Bereich Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement sowie zur Klimaneutralität
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
— Beratung zu strategischer Entwicklung und Konzepten im Bereich Umwelt-, Energie-, Nachhaltigkeits- und Klimamanagement,
— Entwicklung von Klimastrategien,
— GAP-Analysen zur Ermittlung strategischer, taktischer und operativer Lücken,
— Wesentlichkeitsanalysen, d.h. - Bewertung von Umwelt-, Energie-, Nachhaltigkeits- und Klimaaspekten und Ableitung strategischer Handlungsfelder,
— Erarbeitung von Konzepten zur Organisation umwelt- und energierechtlicher Anforderungen,
— Konzeption und Entwicklung von Rechtskatastern,
— Erarbeitung von Konzepten zum Energie-Monitoring,
— Entwicklung von Kommunikationskonzepten,
— Erarbeitung von Konzepten für repräsentative Studien im Bereich Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement sowie zur Klimaneutralität.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 000 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: Operative Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement sowie zur Klimaneutralität
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— Beratung zur Einführung von am Markt bekannten und üblichen Umwelt- und Energie- und Nachhaltigkeitsmanagementsystemen, z.B. EMAS,
— Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1,
— Einführung von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001,
— Begleitung von Nachhaltigkeitsaudits,
— Übernahme von Beauftragtenfunktionen im Bereich Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement,
— Durchführung von Rechtschecks auf der Grundlage von Rechtskatastern,
— Erstellung von Umwelt- und CO2- Bilanzen, Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsberichten, und Begleitung des entsprechenden Monitorings,
— Begleitung und praktische Unterstützung beim Energie und Umweltmanagement,
— Durchführung von Schulungen im Bereich Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzelheiten siehe 01_Anlage 2_Eignungskriterien (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzelheiten siehe 01_Anlage 2_Eignungskriterien (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).
Mindeststandards:
Einzelheiten siehe 01_Anlage 2_Eignungskriterien (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzelheiten siehe 01_Anlage 2_Eignungskriterien (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 18:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH
Dokumente URL: http://www.pd-g.de/ausschreibungen🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228 / 9499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228/9499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.