Rahmenvereinbarungen zur Umsetzung des Finanzierungsmoduls im Rahmen der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
1) Umsetzung einer Beratungsleistung zu Export- und Projektfinanzierung vor und nach AHK-Geschäftsreisen
sowie;
2) Erstellung bzw. Aktualisierung von länderspezifischen Finanzierungsfactsheets.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarungen zur Umsetzung des Finanzierungsmoduls im Rahmen der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
414 - 62.1”
Titel
Rahmenvereinbarungen zur Umsetzung des Finanzierungsmoduls im Rahmen der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
414 - 62.1
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“1) Umsetzung einer Beratungsleistung zu Export- und Projektfinanzierung vor und nach AHK-Geschäftsreisen
sowie;
2) Erstellung bzw. Aktualisierung von...”
Kurze Beschreibung
1) Umsetzung einer Beratungsleistung zu Export- und Projektfinanzierung vor und nach AHK-Geschäftsreisen
sowie;
2) Erstellung bzw. Aktualisierung von länderspezifischen Finanzierungsfactsheets.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Amerika, Osteuropa, Subsahara Afrika
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das BMWi beabsichtigt, im Rahmen des Finanzierungsmoduls der Exportinitiative Energie auf Basis der nachfolgenden Leistungsbeschreibung und im Wege eines...”
Beschreibung der Beschaffung
Das BMWi beabsichtigt, im Rahmen des Finanzierungsmoduls der Exportinitiative Energie auf Basis der nachfolgenden Leistungsbeschreibung und im Wege eines EU-weiten öffentlichen Ausschreibungsverfahrens (§§ 119 GWB, 15 VgV, 103 Abs. 5 GWB, 21 VgV) Rahmenvereinbarungen mit geeigneten Dienstleistern (im Folgenden Auftragnehmer (AN)) – Institutionen oder private Unternehmen – zur
1) Umsetzung einer Beratungsleistung zu Export- und Projektfinanzierung vor und nach AHK-Geschäftsreisen
sowie;
2) Erstellung bzw. Aktualisierung von länderspezifischen Finanzierungsfactsheets
Abzuschließen. Daneben ist die Publikation „Basiswissen 2017: Export- und Projektfinanzierungen im Bereich klimafreundlicher Energielösungen“ (kurz: Basiswissen) Bestandteil des Finanzierungsmoduls, nicht aber dieser Ausschreibung.
Die Finanzierungs-Factsheets sollen Unternehmen der Energiebranche kompakte Informationen über sämtliche Finanzierungs- und Absicherungsmöglichkeiten zu einem Land geben. Diese werden auf der Website der Exportinitiative Energie veröffentlicht. Es ist wichtig, dass die Factsheets für den Laien verständlich aufbereitet werden und möglichst – unter Beachtung der DSGVO – konkrete Angaben zu kompetenten Ansprechpartnern der Finanzierungsinstitutionen und weiterführende Links enthalten. Die Factsheets sollen für alle Länder erstellt werden, in denen eine Auslandshandelskammer (AHK) bzw. Delegation der deutschen Wirtschaft ansässig ist, d.h. in der Gesamtheit ca. 100 Factsheets. Im Rahmen einer gesonderten Ausschreibung wurde bereits die Erstellung von 36 Factsheets beauftragt. Die Erstellung der restlichen Factsheets ist u.a. Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens (vgl. Losaufteilung).
Die Factsheets dienen auch als Grundlage für die Auswahl der Länder, in denen individuelle Beratungsleistungen vor und nach ausgewählten AHK-Geschäftsreisen der Exportinitiative Energie durchgeführt werden sollen. Die Beratung soll allein zu Ländern angeboten werden, in denen die Finanzierungsbedingungen aussichtsreich sind. Ausgenommen sind OECD- sowie EU-Mitgliedsstaaten. Die Factsheets werden auf einer eigenen Dossier-Seite der Website der Exportinitiative Energie veröffentlicht und Unternehmen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Ist im Vorfeld einer AHK-Geschäftsreise, für die eine Beratungsleistung angeboten wird, eine Informationsveranstaltung geplant, so übernimmt der Berater den Finanzierungvortrag
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Westeuropa, Nordafrika, Asien & Pazifik
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das BMWi beabsichtigt, im Rahmen des Finanzierungsmoduls der Exportinitiative Energie Rahmenvereinbarungen mit geeigneten Dienstleistern zur
1) Umsetzung...”
Beschreibung der Beschaffung
Das BMWi beabsichtigt, im Rahmen des Finanzierungsmoduls der Exportinitiative Energie Rahmenvereinbarungen mit geeigneten Dienstleistern zur
1) Umsetzung einer Beratungsleistung zu Export- und Projektfinanzierung
Vor und nach AHK-Geschäftsreisen
sowie;
2) Erstellung bzw. Aktualisierung von länderspezifischen Finanzierungsfactsheets
Abzuschließen. Daneben ist die Publikation „Basiswissen 2017: Export- und Projektfinanzierungen im Bereich klimafreundlicher Energielösungen“ (kurz: Basiswissen) Bestandteil des Finanzierungsmoduls, nicht aber dieser Ausschreibung.
Die Finanzierungs-Factsheets sollen Unternehmen der Energiebranche kompakte Informationen über sämtliche Finanzierungs- und Absicherungsmöglichkeiten zu einem Land geben. Diese werden auf der Website der Exportinitiative Energie veröffentlicht. Es ist wichtig, dass die Factsheets für den Laien verständlich aufbereitet werden und möglichst – unter Beachtung der DSGVO – konkrete Angaben zu kompetenten Ansprechpartnern der Finanzierungsinstitutionen und weiterführende Links enthalten. Die Factsheets sollen für alle Länder erstellt werden, in denen eine Auslandshandelskammer (AHK) bzw. Delegation der deutschen Wirtschaft ansässig ist, d. h. in der Gesamtheit ca. 100 Factsheets. Im Rahmen einer gesonderten Ausschreibung wurde bereits die Erstellung von 36 Factsheets beauftragt. Die restlichen Factsheets sind Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens (vgl. Losaufteilung).
Die Factsheets dienen auch als Grundlage für die Auswahl der Länder, in denen individuelle Beratungsleistungen vor und nach ausgewählten AHK-Geschäftsreisen der Exportinitiative Energie durchgeführt werden sollen. Die Beratung soll allein zu Ländern angeboten werden, in denen die Finanzierungsbedingungen aussichtsreich sind. Ausgenommen sind OECD- sowie EU-Mitgliedsstaaten. Die Factsheets auf einer eignen Dossier-Seite der Website der Exportinitiative Energie veröffentlicht und Unternehmen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Ist im Vorfeld einer AHK-Geschäftsreise, für die eine Beratungsleistung angeboten wird, eine Informationsveranstaltung geplant, so übernimmt der Berater den Finanzierungvortrag.
Mehr anzeigen Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht die Option die Rahmenvereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen um weitere 12 zu verlängern.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-10
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-10
23:59 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 173-392599 (2018-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“1) Umsetzung einer Beratungsleistung zu Export- und Projektfinanzierung vor und nach AHK-Geschäftsreisen;
Sowie
2) Erstellung bzw. Aktualisierung von...”
Kurze Beschreibung
1) Umsetzung einer Beratungsleistung zu Export- und Projektfinanzierung vor und nach AHK-Geschäftsreisen;
Sowie
2) Erstellung bzw. Aktualisierung von länderspezifischen Finanzierungsfactsheets.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das BMWi beabsichtigt, im Rahmen des Finanzierungsmoduls der Exportinitiative Energie auf Basis der nachfolgenden Leistungsbeschreibung und im Wege eines...”
Beschreibung der Beschaffung
Das BMWi beabsichtigt, im Rahmen des Finanzierungsmoduls der Exportinitiative Energie auf Basis der nachfolgenden Leistungsbeschreibung und im Wege eines EU-weiten öffentlichen Ausschreibungsverfahrens (§§ 119 GWB, 15 VgV, 103 Abs. 5 GWB, 21 VgV) Rahmenvereinbarungen mit geeigneten Dienstleistern (im Folgenden Auftragnehmer (AN)) – Institutionen oder private Unternehmen – zur
1) Umsetzung einer Beratungsleistung zu Export- und Projektfinanzierung vor und nach AHK-Geschäftsreisen
Sowie
2) Erstellung bzw. Aktualisierung von länderspezifischen Finanzierungsfactsheets
Abzuschließen. Daneben ist die Publikation „Basiswissen 2017: Export- und Projektfinanzierungen im Bereich klimafreundlicher Energielösungen“ (kurz: Basiswissen) Bestandteil des Finanzierungsmoduls, nicht aber dieser Ausschreibung.
Die Finanzierungs-Factsheets sollen Unternehmen der Energiebranche kompakte Informationen über sämtliche Finanzierungs- und Absicherungsmöglichkeiten zu einem Land geben. Diese werden auf der Website der Exportinitiative Energie veröffentlicht. Es ist wichtig, dass die Factsheets für den Laien verständlich aufbereitet werden und möglichst – unter Beachtung der DSGVO – konkrete Angaben zu kompetenten Ansprechpartnern der Finanzierungsinstitutionen und weiterführende Links enthalten. Die Factsheets sollen für alle Länder erstellt werden, in denen eine Auslandshandelskammer (AHK) bzw. Delegation der deutschen Wirtschaft ansässig ist, d. h. in der Gesamtheit ca. 100 Factsheets. Im Rahmen einer gesonderten Ausschreibung wurde bereits die Erstellung von 36 Factsheets beauftragt. Die Erstellung der restlichen Factsheets ist u. a. Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens (vgl. Losaufteilung).
Die Factsheets dienen auch als Grundlage für die Auswahl der Länder, in denen individuelle Beratungsleistungen vor und nach ausgewählten AHK-Geschäftsreisen der Exportinitiative Energie durchgeführt werden sollen. Die Beratung soll allein zu Ländern angeboten werden, in denen die Finanzierungsbedingungen aussichtsreich sind. Ausgenommen sind OECD- sowie EU-Mitgliedsstaaten. Die Factsheets werden auf einer eigenen Dossier-Seite der Website der Exportinitiative Energie veröffentlicht und Unternehmen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Ist im Vorfeld einer AHK-Geschäftsreise, für die eine Beratungsleistung angeboten wird, eine Informationsveranstaltung geplant, so übernimmt der Berater den Finanzierungvortrag
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das BMWi beabsichtigt, im Rahmen des Finanzierungsmoduls der Exportinitiative Energie Rahmenvereinbarungen mit geeigneten Dienstleistern zur
1) Umsetzung...”
Beschreibung der Beschaffung
Das BMWi beabsichtigt, im Rahmen des Finanzierungsmoduls der Exportinitiative Energie Rahmenvereinbarungen mit geeigneten Dienstleistern zur
1) Umsetzung einer Beratungsleistung zu Export- und Projektfinanzierung vor und nach AHK-Geschäftsreisen
Sowie
2. Erstellung bzw. Aktualisierung von länderspezifischen Finanzierungsfactsheets
Abzuschließen. Daneben ist die Publikation „Basiswissen 2017: Export- und Projektfinanzierungen im Bereich klimafreundlicher Energielösungen“ (kurz: Basiswissen) Bestandteil des Finanzierungsmoduls, nicht aber dieser Ausschreibung.
Die Finanzierungs-Factsheets sollen Unternehmen der Energiebranche kompakte Informationen über sämtliche Finanzierungs- und Absicherungsmöglichkeiten zu einem Land geben. Diese werden auf der Website der Exportinitiative Energie veröffentlicht. Es ist wichtig, dass die Factsheets für den Laien verständlich aufbereitet werden und möglichst – unter Beachtung der DSGVO – konkrete Angaben zu kompetenten Ansprechpartnern der Finanzierungsinstitutionen und weiterführende Links enthalten. Die Factsheets sollen für alle Länder erstellt werden, in denen eine Auslandshandelskammer (AHK) bzw. Delegation der deutschen Wirtschaft ansässig ist, d.h. in der Gesamtheit ca. 100 Factsheets. Im Rahmen einer gesonderten Ausschreibung wurde bereits die Erstellung von 36 Factsheets beauftragt. Die restlichen Factsheets sind Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens (vgl. Losaufteilung).
Die Factsheets dienen auch als Grundlage für die Auswahl der Länder, in denen individuelle Beratungsleistungen vor und nach ausgewählten AHK-Geschäftsreisen der Exportinitiative Energie durchgeführt werden sollen. Die Beratung soll allein zu Ländern angeboten werden, in denen die Finanzierungsbedingungen aussichtsreich sind. Ausgenommen sind OECD- sowie EU-Mitgliedsstaaten. Die Factsheets auf einer eignen Dossier-Seite der Website der Exportinitiative Energie veröffentlicht und Unternehmen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Ist im Vorfeld einer AHK-Geschäftsreise, für die eine Beratungsleistung angeboten wird, eine Informationsveranstaltung geplant, so übernimmt der Berater den Finanzierungvortrag.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 173-392599
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 414 - 62.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Amerika, Osteuropa, Subsahara Afrika
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DFIC – Dr. Fromme International Consulting
Postanschrift: Zweigertstr. 43
Postort: Essen
Postleitzahl: 45130
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Westeuropa, Nordafrika, Asien & Pazifik
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Project Finance International
Postanschrift: Josef-Anton-Burger-Weg
Postort: Zell am Harmersbach
Postleitzahl: 77736
Region: Ortenaukreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 009-016817 (2019-01-10)