Rahmenvertrag (21 Monate) Pförtnerdienst Bundeswehrkrankenhaus Berlin

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Berlin

Rahmenvertrag Pförtnerdienst Bundeswehrkrankenhaus Berlin über 21 Monate

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-08-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
Referenznummer: 6001523186-BwDLZ Berlin
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag Pförtnerdienst Bundeswehrkrankenhaus Berlin über 21 Monate
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Berlin
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Damm 41
Postleitzahl: 13405
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: bwdlzberlinbeschaffung@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 331-2978-479 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=212869 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-27 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-25 📅
Datum des Beginns: 2018-12-01 📅
Datum des Endes: 2020-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 163-372703
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Pförtnerdienstleistungen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Ausschreibung eines Rahmenvertrages (21 Monate) über Pförtnerdienstleistungen im Bundeswehrkrankenhaus Berlin, Vertragsbeginn: 1.12.2018, 6.00 Uhr (Sonnabend)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: FM 2.3 - Beschaffung
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=212869 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Berlin – Standortservice Potsdam
Postanschrift: Behlertstr. 4
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Kontaktperson: FM 2.3 Beschaffung
Land: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postanschrift: Kurt-Schumacher- Damm 41
Kontaktperson: Angebotssammelstelle
E-Mail: bwdlzberlinbeschaffung@bundeswehr.org 📧
Land: Berlin 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 1. Halbjahr 2019
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
Quelle: OJS 2018/S 163-372703 (2018-08-27)