Rahmenvertrag: Beratung zum Aufbau eines innerbetrieblichen Kontrollsystems für Steuern (Az. VGST1-2/SD/351/17)

Landeshauptstadt München, Direktorium-HA II/ Vergabestelle 1, Abt. 2

Beratung zum Aufbau eines innerbetrieblichen Kontrollsystems für Steuern

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-23 Auftragsbekanntmachung
2018-06-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-03-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Steuerberatung
Kurze Beschreibung: Beratung zum Aufbau eines innerbetrieblichen Kontrollsystems für Steuern
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Steuerberatung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, Direktorium-HA II/ Vergabestelle 1, Abt. 2
Postanschrift: Birkerstr. 18
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de 🌏
E-Mail: abteilung2.vergabestelle1@muenchen.de 📧
Telefon: +49 89233-30442 📞
Fax: +49 89233-30409 📠
URL der Dokumente: http://www.muenchen.de/vgst1 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 061-134921
ABl. S-Ausgabe: 61
Zusätzliche Informationen
Fragen oder Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen, sind per Post oder E-Mail bis spätestens zehn Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle 1 zu richten. Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind insoweit unzulässig. Bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin. Konkretisierungen/Änderungen der Leistungsbeschreibung im Internet unter der Adresse www.muenchen.de/vgst1 veröffentlicht. Sämtliche von der Vergabestelle 1 zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen/Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projektphase 1: Erfassung Status Quo und Festlegung des Handlungsbedarfes
Projektphase 2: Entwicklung konkreter Anpassungslösungen und gezielte Umsetzung von ersten risikomindernden Maßnahmen
Projektphase 3: Entwicklung von steuerlichen Soll-Prozessen
Projektphase 4: Umsetzung der definierten Maßnahmen
Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen siehe unter www.muenchen.de/vgst1 (dieser Link gilt auch für die Ziffern III.1.2 und III.1.3 dieser Auftragsbekanntmachung).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fr. König
Internetadresse: www.muenchen.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.muenchen.de/vgst1 🌏
Dokumente URL: www.muenchen.de/vgst1 🌏
URL der Dokumente: www.muenchen.de/vgst1 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fragen oder Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen, sind per Post oder E-Mail bis spätestens zehn Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle 1 zu richten. Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind insoweit unzulässig. Bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin.
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Konkretisierungen/Änderungen der Leistungsbeschreibung im Internet unter der Adresse www.muenchen.de/vgst1 veröffentlicht. Sämtliche von der Vergabestelle 1 zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen/Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
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Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
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Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung des Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 061-134921 (2018-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Steuerwesen
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Steuerwesen 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, Direktorium-HA II/Vergabestelle 1, Abt. 2
Postanschrift: Birkerstraße 18
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de/vgst1 🌏
Telefon: +49 89-233-30442 📞
Fax: +49 89-233-30409 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 106-242220
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 061-134921
ABl. S-Ausgabe: 106
Zusätzliche Informationen
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0.01 EUR eingegeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projektphase 1: Erfassung Status Quo und Festlegung des Handlungsbedarfes.
Projektphase 2. Entwicklung konkreter Anpassungslösungen und gezielte Umsetzung von ersten risikomindernden Maßnahmen.
Projektphase 3: Entwicklung von steuerlichen Soll-Prozessen.
Projektphase 4: Umsetzung der definierten Maßnahmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzbarkeit (Zweckmäßigkeit, Individualität und Vielfältigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen, Plausibilität der Zeitplanung, Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zielführung (strukturierte Vorgehensweise, inhaltlich fundiertes und methodisches Vorgehen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Gewichtung des Preises: 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-04 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau König
Internetadresse: www.muenchen.de/vgst1 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern / Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung der Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 106-242220 (2018-06-05)