Rahmenvertrag Emissionsmessungen 2018-2022

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Vergabe von Untersuchungsaufträgen zur Ermittlung von Luftverunreinigungen an Anlagen im Geltungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-25 Auftragsbekanntmachung
2018-05-14 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2018-04-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Überwachung oder Messung von Luftverschmutzung
Referenznummer: 2018000161
Kurze Beschreibung:
Vergabe von Untersuchungsaufträgen zur Ermittlung von Luftverunreinigungen an Anlagen im Geltungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überwachung oder Messung von Luftverschmutzung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Überwachung oder Messung von Luftverschmutzung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Postanschrift: Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
Postleitzahl: 86179
Postort: Augsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.lfu.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de 📧
URL der Dokumente: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=QOkokuRSTb8%3d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-25 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-26 📅
Datum des Beginns: 2018-08-01 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 081-181738
ABl. S-Ausgabe: 81

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag Emissionsmessungen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gültiger Bekanntgabebescheid nach § 29b BImSchG (siehe Vergabeunterlagen).
Gültige Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angabe einschlägiger Referenzen (siehe Vergabeunterlagen)

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Möller, Daniela
Dokumente URL: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=QOkokuRSTb8%3d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z8, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 081-181738 (2018-04-25)
Ergänzende Angaben (2018-05-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 092-209526
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 081-181738
ABl. S-Ausgabe: 92
Quelle: OJS 2018/S 092-209526 (2018-05-14)