Beschreibung der Beschaffung
Gem. bzw. entsprechend § 317 HGB ist die Prüfung der Jahresabschlüsse sowie der Lageberichte für das Geschäftsjahr 2019 einschließlich der Prüfung gem. § 53 HGrG für die nachfolgenden Gesellschaften mit Sitz in Leipzig durchzuführen:
— Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH,
— WSL Wohnen & Service Leipzig GmbH,
— LWB Verwaltungsgesellschaft mbH,
— LWB GmbH & Co. Zweite Immobilienverwaltungs KG,
— LWB GmbH & Co. Immobilienverwaltungs KG,
— KAV Kommunale Assekuranzvermittlung GmbH & Co. KG,
— KAV Beteiligungsgesellschaft mbH,
— LWB Modernisierungs- und Sanierungsgesellschaft mbH,
— IVG Immobilienverwaltung Gohlis GmbH.
Des Weiteren sind gem. § 317 HGB der Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) für das Geschäftsjahr 2019 zu prüfen.
Die Prüfung der Jahresabschlüsse u. der Lageberichte der vorgenannten Gesellschaften u. des Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichtes hat gem. bzw. entsprechend §§ 317 ff. HGB u. unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung zu erfolgen.
Im Rahmen der Abschlussprüfungen sind ergänzend die in § 53 Abs. 1 Nrn. 1 u. 2 HGrG aufgeführten Prüfungs- u. Darstellungsvorgaben zu beachten.
Die LWB bzw. ihre Beteiligungsgesellschaften unterliegen den Regeln des „Leipziger Corporate Governance Kodex, Richtlinien für Unternehmenssteuerung u. Unternehmensführung der Stadt Leipzig“, aktuell in der Fassung des Stadtratsbeschlusses vom 11.12.2013. Alle Anforderungen, die sich daraus an den Jahresabschluss, an die Abschlussprüfung bzw. die Beauftragung der Abschlussprüfer ergeben, sind im hier ausgeschriebenen Leistungsumfang enthalten.
Über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses u. des Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes/Konzernlageberichtes der genannten Gesellschaften ist in gesetzlichem Umfang gem. § 321 HGB u. über das Ergebnis der Prüfung gem. § 53 HGrG ist in einer Anlage zum Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß IDW Prüfungsstandard „Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ (IDW PS 720) schriftlich zu berichten.
Der Aufsichtsrat der LWB wird von der Möglichkeit Gebrauch machen, eigene Prüfungsschwerpunkte zu benennen u. mit dem Abschlussprüfer abzustimmen.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung sind für die LWB vertiefende Prüfungshandlungen zur Aufgliederung u. Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses durchzuführen u. darüber in einem gesonderten Ergänzungsband zum Prüfungsbericht Bericht zu erstatten.
Der Geschäftsführung ist auf deren Wunsch über die Zwischenergebnisse nach Beendigung der Vorprüfung sowie über die Ergebnisse der (Haupt-) Prüfung des Jahresabschlusses im Rahmen einer Präsentation zu berichten.
Die Teilnahme des Abschlussprüfers an den Sitzungen des Aufsichtsrates und dessen Ausschüssen sowie den Gesellschafterversammlungen zum Jahresabschluss /Konzernabschluss der LWB mit einer Berichterstattung des Abschlussprüfers über die wesentlichen Prüfungsergebnisse aller geprüften Jahresabschlüsse wird vorausgesetzt.
Ein zu erstellender Management Letter ist der Geschäftsführung in einem Entwurfsstadium zur Verfügung zu stellen.
Die Prüfung gem. § 16 MaBV in Verbindung mit § 34 c Absatz 1 GewO ist für das Kalenderjahr 2019 für die LWB durchzuführen. Über das Prüfungsergebnis ist ein schriftlicher Bericht zu erstellen.
Die Beauftragung erfolgt zunächst für das Geschäftsjahr 2019. Die Beauftragung wird gleichzeitig eine Rahmenvereinbarung mit Bedingungen für eine entsprechende Tätigkeit für die Geschäftsjahre 2020 bis 2023 beinhalten. Ein Rechtsanspruch des Wirtschaftsprüfers auf die Beauftragung für die Geschäftsjahre 2020-2023 ist ausgeschlossen.
Sämtliche mündliche u. schriftliche Korrespondenz ist zwingend in deutscher Sprache zu führen. Dieses gilt auch für sämtliche im Rahmen des Auftrags abzufassenden Berichte. Konstanz im einzusetzenden Prüfungsteam gewünscht.