Auftragsbekanntmachung (2018-08-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Klinikum und Seniorenzentrum Itzehoe
Postanschrift: Robert-Koch-Str. 2
Postort: Itzehoe
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB
Telefon: +49 30200542-0📞
E-Mail: vergabe@tcilaw.de📧
Fax: +49 30200542-11 📠
Region: Schleswig-Holstein🏙️
URL: www.dtvp.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y0UYZW4🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB
Postanschrift: Fasanenstraße 61
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 30200542-0📞
E-Mail: vergabe@tcilaw.de📧
Fax: +49 30200542-11 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.tcilaw.de🌏 Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y0UYZW4🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoft-Softwareprodukten
KHI-MS-2018-01
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoft-Softwareprodukten, insbesondere Software Assurance-Verlängerungen über Volumenlizenzverträge.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 050 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Schleswig-Holstein🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Klinikum und Seniorenzentrum Itzehoe Robert-Koch-Str. 2 25524 Itzehoe
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoft-Softwareprodukten, insbesondere Software Assurance-Verlängerungen, über Volumenlizenzverträge.” Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige Verlängerung für ein weiteres Jahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Vorlage eines Handelsregisterauszugs
— Vorlage einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB
Der Bieter kann an...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Vorlage eines Handelsregisterauszugs
— Vorlage einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB
Der Bieter kann an Stelle der geforderten Erklärungen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen, sofern diese die geforderten Erklärungen enthält. Ausländische Bieter müssen die im Rahmen der Eignungskriterien geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen. Erklärungen und Nachweise sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (nicht älter als 6 Monate),
— Angabe des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (nicht älter als 6 Monate),
— Angabe des Jahresumsatzes (in Euro) jeweils für die Jahre 2017, 2016 und 2015, und zwar jeweils der Gesamtumsatz und der Umsatz bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand. Dabei wird von folgenden Mindestvoraussetzungen ausgegangen, die insoweit als Ausschlusskriterium gelten: Durchschnittsumsatz (bezogen auf den Gesamtumsatz) der letzten drei Jahre mindestens 2-mal so hoch wie das geschätzte Auftragsvolumen des Leistungsgegenstands pro Vertragsjahr.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Siehe oben.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Weisen Sie mindestens drei Referenzen der letzten drei Jahre nach, bei der Sie als verantwortliches Unternehmen als Handelspartner (LSP bzw. ESA) für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Weisen Sie mindestens drei Referenzen der letzten drei Jahre nach, bei der Sie als verantwortliches Unternehmen als Handelspartner (LSP bzw. ESA) für Microsoft Produkte Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht haben. Die Referenzen müssen in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein und es müssen mindestens 1000 Arbeitsplätze pro Referenz vorliegen,
— Benennen Sie die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter Ihres Unternehmens jeweils für die Jahre 2018, 2017 und 2016 sowie die entsprechenden Mitarbeiter bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand. Dabei wird von folgenden Mindestvoraussetzungen ausgegangen, die insoweit als Ausschlusskriterium gelten: Gesamtzahl der Mitarbeiter bezogen auf den Leistungsgegenstand in jedem Jahr mindestens 10.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Siehe oben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-17
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-18
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB
Vergabestelle
Fasanenstraße 61
10719 Berlin”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0UYZW4
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Erkennt ein am Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (Angebotsfrist) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 158-361647 (2018-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Klinikum und Seniorenzentrum Itzehoe
Robert-Koch-Str. 2
25524 Itzehoe
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 158-361647
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoft-Softwareprodukten
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Crayon Deutschland GmbH
Postanschrift: Bajuwarenring 1
Postort: Oberhaching
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 050 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0UY3MY
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Erkennt ein am Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (Angebotsfrist) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 209-477092 (2018-10-26)