1) Die Vergabeunterlagen enthalten einen Bieterbogen, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebots verwenden müssen.
2. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“), so hat er/ sie die in den Ziffern III.1.1) Nrn. 1 bis 5 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eigungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2.) Nr. 1 sowie III.1.3) Nrn. 1 und 2 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen;
3) Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/ sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
4) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
5) Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen des Angebots;
6) Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen;
7) Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet;
8) Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen;
9) Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag oder sonstigem geschlossenen Behältnis einzureichen und unter Verwendung des Bieterbogens bis zum Ablauf der Einreichungsfrist vollständig an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktadresse zu übermitteln. Dies gilt nicht bei elektronischer Einreichung des Angebots;
10) Bei schriftlichem Angebot ist der Umschlag/ das geschlossene Behältnis mit dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Kennzettel zu versehen;
11) Es werden nur die geforderten Erklärungen/ Unterlagen/ Nachweise dem Angebot beigefügt. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt;
12) Die Bieter/ Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
13) Fragen sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter
www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Rahmenvertrag für Verteil- und Messgeräte“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform
www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail:
ralf.jedecke@subreport.de, Tel.: +49 (0) 221-98 578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 10.9.2018 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
14) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige in Ziffer III.1) genannte Unterlagen oder Angebote bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.