Rahmenvertrag für die Personenbeförderung mittels KOM für die Bundeswehr im europäischen Ausland

BwFuhrparkService GmbH

Beförderung von Personen inklusive deren persönlicher Ausrüstungsgegenstände mittels KOM für die Bundeswehr, andere öffentliche Auftraggeber und ausländische Streitkräfte im europäischen Ausland.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-03 Auftragsbekanntmachung
2018-11-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-08-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Referenznummer: 18/Personenbeförderung KOM Ausland/01
Kurze Beschreibung:
Beförderung von Personen inklusive deren persönlicher Ausrüstungsgegenstände mittels KOM für die Bundeswehr, andere öffentliche Auftraggeber und ausländische Streitkräfte im europäischen Ausland.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BwFuhrparkService GmbH
Postanschrift: Postfach 3195
Postleitzahl: 53831
Postort: Troisdorf
Kontakt
Internetadresse: http://wwww.bwfuhrpark.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bwfuhrpark.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHUYZZK 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHUYZZK 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-03 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-07 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 150-344900
ABl. S-Ausgabe: 150
Zusätzliche Informationen
Abweichend zu § 41 Abs. 1 VgV sind die Vergabeunterlagen mit Bezug auf § 41 Abs. 3 VgV in Verbindung mit § 5 Abs. 3 VgV in diesem Vergabeverfahren nicht direkt abrufbar. Die Angebotsfrist ist daher gemäß § 41 Abs. 1 S. 2 VgV um 5 Kalendertage verlängert. Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. In Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt: Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Mindestvoraussetzungen für die Teilnahme an der Ausschreibung: Als Bieter kommen nur Unternehmen in Betracht, welche die unter Ziffer 2.3.8 der Leistungsbeschreibung aufgeführte telefonische Erreichbarkeiten (Servicezeiten) und Kommunikation zusichern können. Der Nachweis erfolgt anhand der Anlage 4 – Eigenerklärung Servicezeiten und Kommunikation. Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUYZZK
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Personenbeförderung mittels KOM für die Bundeswehr im europäischen Ausland.
Basierend auf dem Jahr 2017 ist zur Zeit pro Jahr von folgender unverbindlicher Bedarfsangabe auszugehen: ca. 100 Beauftragungen mit einem Volumen von ca. 0,2 Mio. EUR.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und ist zunächst bis zum 30.6.2020 befristet.
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zweimal um je ein Jahr zu verlängern. Diese Option hat er spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf zu ziehen. Der Vertrag endet somit spätestens am 30.6.2022.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Europäisches Ausland und Bundesrepublik Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung (z. B. im Hinblick auf die geforderten Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. „Eignungsleihe“), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen.
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Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen
Unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Vorstehende Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer III.1.2) und III. 1.3) zu beachten.
Allgemeine Angaben des Bieters (Vordruck)
— Teilnahme als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft,
— Angaben zur Aufgabenteilung bei Bietergemeinschaft und Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
— Unterbeauftragung von Leistungen.
Aktueller Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.)
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §
123 GWB,
124 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit ausreichender Deckung mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bestätigung der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff. bzw. Bestätigung eines eingeführten gleichwertigen Qualitäts-Managements.
Referenzen:
Eigenerklärung über erbrachte Leistungen der Personenbeförderung mittels KOM aus den letzten 3 Jahren.
Die vorstehend geforderte Erklärung über Referenzleistungen in Bezug auf den Auftragsgegenstand muss jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— kurze Beschreibung des Leistungsumfangs,
— Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
— Zeitraum der Leistungserbringung.
Mindeststandards:
Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von mindestens einer Referenz aus den letzten 3 Jahren über erbrachte Leistungen der Personenbeförderung mittels KOM.
Mindestvoraussetzungen für die Teilnahme an der Ausschreibung:
— Als Bieter kommen nur Unternehmen in Betracht, welche die unter Ziffer 2.3.8 der Leistungsbeschreibung aufgeführte telefonische Erreichbarkeiten (Servicezeiten) und Kommunikation zusichern können. Der Nachweis erfolgt anhand der Anlage 4 – Eigenerklärung Servicezeiten und Kommunikation.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: BwFuhrparkService GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHUYZZK 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Abweichend zu § 41 Abs. 1 VgV sind die Vergabeunterlagen mit Bezug auf § 41 Abs. 3 VgV in Verbindung mit § 5 Abs. 3 VgV in diesem Vergabeverfahren nicht direkt abrufbar.
Die Angebotsfrist ist daher gemäß § 41 Abs. 1 S. 2 VgV um 5 Kalendertage verlängert.
Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen.
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In Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt:
Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt.
Mindestvoraussetzungen für die Teilnahme an der Ausschreibung:
Als Bieter kommen nur Unternehmen in Betracht, welche die unter Ziffer 2.3.8 der Leistungsbeschreibung aufgeführte telefonische Erreichbarkeiten (Servicezeiten) und Kommunikation zusichern können. Der Nachweis erfolgt anhand der Anlage 4 – Eigenerklärung Servicezeiten und Kommunikation.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUYZZK

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der BwFuhrparkService GmbH.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BwFuhrparkService GmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.
Quelle: OJS 2018/S 150-344900 (2018-08-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: https://www.bwfuhrpark.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 216-494604
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 150-344900
ABl. S-Ausgabe: 216
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUY3GU

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-05 📅
Name: Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH & Co. KG
Postanschrift: Fichtenstraße 29
Postort: Hofolding
Postleitzahl: 85649
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen gemäß § 160 GWB sowie §§ 134 und 135 GWB.
Die Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer VI.4.3 der EU-weiten Bekanntmachung vom 7.8.2018.
Quelle: OJS 2018/S 216-494604 (2018-11-07)