Um Bewertungen zur Luftqualität und Aussagen zur Immissionssitiuation vornehmen zu können, sind detailliertere Untersuchungen anhand von Berechnungen und/oder Messungen notwendig. Diese Untersuchungen sollen, mit Hilfe eines vierjährigen Rahmenvertrages, flexibel bei Bedarf an einen geeigneten Auftragnehmer vergeben werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Immissionsmessungen 2018-2022
2018000314
Produkte/Dienstleistungen: Überwachung oder Messung von Luftverschmutzung📦
Kurze Beschreibung:
“Um Bewertungen zur Luftqualität und Aussagen zur Immissionssitiuation vornehmen zu können, sind detailliertere Untersuchungen anhand von Berechnungen...”
Kurze Beschreibung
Um Bewertungen zur Luftqualität und Aussagen zur Immissionssitiuation vornehmen zu können, sind detailliertere Untersuchungen anhand von Berechnungen und/oder Messungen notwendig. Diese Untersuchungen sollen, mit Hilfe eines vierjährigen Rahmenvertrages, flexibel bei Bedarf an einen geeigneten Auftragnehmer vergeben werden können.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Überwachung oder Messung von Luftverschmutzung📦
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Vergabe von Berechnungen und Messungen im Vollzug der §§ 40 und 47 BImSchG in Verbindung mit der 39. BImSchV” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-11-09 📅
Datum des Endes: 2022-10-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zur Gesetzestreue und zum Gewerbezentralregister (Der Auftraggeber macht die Erteilung des Auftrages davon abhängig, dass keine Verfehlungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung zur Gesetzestreue und zum Gewerbezentralregister (Der Auftraggeber macht die Erteilung des Auftrages davon abhängig, dass keine Verfehlungen der Auftragsvergabe im Wege stehen).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gültiger Bekanntgabebescheid als sachverständige Messstelle nach § 29b BlmSchG im Sinne von § 26 BlmSchG für den Bereich Immissionsschutz im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gültiger Bekanntgabebescheid als sachverständige Messstelle nach § 29b BlmSchG im Sinne von § 26 BlmSchG für den Bereich Immissionsschutz im Tätigkeitsbereich Ermittlung der Immissionen (Luft), Gruppe IV für die Stoffbereiche P (partikelförmige und an Partikeln adsorbierte Stoffe) und G (gasförmige anorganische und organische Stoffe)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-14
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-14
12:00 📅
“Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser...”
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z8, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2018/S 156-358416 (2018-08-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 276 778 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 156-358416
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rahmenvertrag Immissionsmessungen 2018-2022
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Müller−BBM GmbH
Postort: Planegg
Postleitzahl: 82152
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 276 778 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Quelle: OJS 2018/S 206-470826 (2018-10-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-10-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Postanschrift: Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.lfu.bayern.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Immissionsmessungen 2018-2022
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Augsburg
Dauer
Datum des Beginns: 2018-10-15 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 206-470826
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 23-0270-79000/2018
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 276 778 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Unwirksamkeit dieses Auftrages kann gem. § 135 Absatz 3 GWB nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 10 Kalendertagen (gerechnet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit dieses Auftrages kann gem. § 135 Absatz 3 GWB nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 10 Kalendertagen (gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) geltend gemacht werden. Für das Verfahren vor der Vergabekammer wird auf §§ 160 ff GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 196-511611 (2021-10-05)