Durchführung von Instandhaltungsleistungen einschließlich Instandsetzungen, Änderungen und Erweiterungen von und an elektrotechnischen Beleuchtungsanlagen am Flughafen München.
Zum Auftraggeber (AG).
AG des vorliegenden Rahmenvertrags sind neben der FMG folgende Tochterunternehmen:
a) Allresto Flughafen München Hotel und Gaststätten GmbH;
b) eurotrade Flughafen München Handels-GmbH;
c) Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG.
Im Auftragsfall sind die vorgenannten Unternehmen jeweils einzelabrufberechtigt.
Die vorgenannten Tochterunternehmen werden im Vergabeverfahren durch die FMG vertreten. Die Vertretungsbefugnis gilt nicht für Nachprüfungsverfahren. Aus Vereinfachungsgründen wird in der vorliegenden Bekanntmachung für alle vorgenannten Unternehmen einheitlich der Begriff „Auftraggeber“ verwendet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-26.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Flughafen München GmbH
Postanschrift: Nordallee 25
Postort: München – Flughafen
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Flughafen München GmbH – Beschaffung
E-Mail: vergabe@munich-airport.de📧
Fax: +49 89975-61216 📠
Region: Erding🏙️
URL: http://www.munich-airport.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“2018-1001189 – Rahmenvertrag Instandhaltung Innenbeleuchtung am FMG-Campus
2018/S 020-042666”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Lampen und Leuchten📦
Kurze Beschreibung:
“Durchführung von Instandhaltungsleistungen einschließlich Instandsetzungen, Änderungen und Erweiterungen von und an elektrotechnischen Beleuchtungsanlagen...”
Kurze Beschreibung
Durchführung von Instandhaltungsleistungen einschließlich Instandsetzungen, Änderungen und Erweiterungen von und an elektrotechnischen Beleuchtungsanlagen am Flughafen München.
Zum Auftraggeber (AG).
AG des vorliegenden Rahmenvertrags sind neben der FMG folgende Tochterunternehmen:
a) Allresto Flughafen München Hotel und Gaststätten GmbH;
b) eurotrade Flughafen München Handels-GmbH;
c) Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG.
Im Auftragsfall sind die vorgenannten Unternehmen jeweils einzelabrufberechtigt.
Die vorgenannten Tochterunternehmen werden im Vergabeverfahren durch die FMG vertreten. Die Vertretungsbefugnis gilt nicht für Nachprüfungsverfahren.
1️⃣
Ort der Leistung: Erding🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen München
Beschreibung der Beschaffung:
“Durchführung von Instandhaltungsleistungen einschließlich Instandsetzungen an den Innenbeleuchtungsanlagen am Flughafen München in folgenden Bereichen:...”
Beschreibung der Beschaffung
Durchführung von Instandhaltungsleistungen einschließlich Instandsetzungen an den Innenbeleuchtungsanlagen am Flughafen München in folgenden Bereichen: Terminal 1 sowie Terminal2 des Flughafens München, Parkgaragen und Parkhäuser, Frachthallen und Frachtbürogebäude. Gepäckförderanlage, weitere ca. 100 gewerblich genutzte Gebäude.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 020-042666
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z324901D18
Titel: Rahmenvertrag Instandhaltung Innenbeleuchtung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-23 📅
2️⃣
Vertragsnummer: Z324902D18
3️⃣
Vertragsnummer: Z324903D18
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89 / 2176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89 / 2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziffer VI.4.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 225-515807 (2018-11-20)