Rahmenvertrag Kaffeespezialitäten und Anlagen

Verpflegungsamt der Bundeswehr

"Kaffeespezialitäten, Milch, Kakao sowie Filterkaffee inklusive der Bereitstellung von Kaffeespezialitäten- und Filterkaffee-Vollautomaten".

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-01-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische Kaffeemaschinen
Referenznummer: BV1 17 12_6 RVD 031
Kurze Beschreibung:
"Kaffeespezialitäten, Milch, Kakao sowie Filterkaffee inklusive der Bereitstellung von Kaffeespezialitäten- und Filterkaffee-Vollautomaten".
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrische Kaffeemaschinen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrische Kaffeemaschinen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verpflegungsamt der Bundeswehr
Postanschrift: Bremer Straße 71
Postleitzahl: 26135
Postort: Oldenburg i.O.
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: vpflabwbv1@bundeswehr.org 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=183673 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-18 📅
Datum des Beginns: 2018-12-01 📅
Datum des Endes: 2021-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 012-022629
ABl. S-Ausgabe: 12
Zusätzliche Informationen
Der oben genannte geschätzte Auftragswert wurde systemseitig generiert. Bei einer Vertragsdauer von 36 Monaten wird der Auftragswert wie folgt geschätzt: — ohne Verlängerungsoption: zwischen 6 000 000 bis 9 000 000 €, — mit Verlängerungsoption: zwischen 8 000 000 € u. 12 000 000 €.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los bundesweit
Losnummer: 1
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 420 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Option bis zu 12 Monaten.
Zusätzliche Informationen:
Der oben genannte geschätzte Auftragswert wurde systemseitig generiert.
Bei einer Vertragsdauer von 36 Monaten wird der Auftragswert wie folgt geschätzt:
— ohne Verlängerungsoption: zwischen 6 000 000 bis 9 000 000 €,
— mit Verlängerungsoption: zwischen 8 000 000 € u. 12 000 000 €.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Vergabeunterlagen (Anlage 2 RV Lieferorte / Empfänger).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Vergabeunterlagen.
Mindeststandards: Siehe Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BV1
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=183673 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
§ 135 Unwirksamkeit.
Quelle: OJS 2018/S 012-022629 (2018-01-16)