Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (Auftraggeber oder AG genannt) beabsichtigt mit einem Auftragnehmer (im Folgenden auch AN genannt) eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Installation, Service und Entsorgung von PC-Systemen sowie Notebooks und Zubehör zu treffen. Die folgenden Leistungen sind vom AN erbringen: — Lieferung der vom AG durch Einzelabruf bestellten Hardware (verschiedene Modelle und Ausprägungen von PC-Systemen sowie Notebooks und Zubehör), — Lieferung der Hardware an den vom AG vorgegebenen zentralen Lieferort, — Serviceleistungen während der Gewährleitungszeit, — Entsorgung der Hardware während der Vertragslaufzeit. Der AN hat dem AG eine Hardwarebestellliste inklusive Preisen mit zum Einzelabruf bestimmter Hardware der Leistungsbeschreibung anzubieten. Aus dieser Hardwarebestellliste ist der AG berechtigt, jederzeit Hardware in beliebiger Stückzahl abzurufen. Der Abruf von Hardware erfolgt über gesonderte Beauftragungen des AN.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Referenznummer: EA-2018-0070_EU
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (Auftraggeber oder AG genannt) beabsichtigt mit einem Auftragnehmer (im Folgenden auch AN genannt) eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Installation, Service und Entsorgung von PC-Systemen sowie Notebooks und Zubehör zu treffen. Die folgenden Leistungen sind vom AN erbringen:
— Lieferung der vom AG durch Einzelabruf bestellten Hardware (verschiedene Modelle und Ausprägungen von PC-Systemen sowie Notebooks und Zubehör),
— Lieferung der Hardware an den vom AG vorgegebenen zentralen Lieferort,
— Serviceleistungen während der Gewährleitungszeit,
— Entsorgung der Hardware während der Vertragslaufzeit.
Der AN hat dem AG eine Hardwarebestellliste inklusive Preisen mit zum Einzelabruf bestimmter Hardware der Leistungsbeschreibung anzubieten. Aus dieser Hardwarebestellliste ist der AG berechtigt, jederzeit Hardware in beliebiger Stückzahl abzurufen.
Der Abruf von Hardware erfolgt über gesonderte Beauftragungen des AN.
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (Auftraggeber oder AG genannt) beabsichtigt mit einem Auftragnehmer (im Folgenden auch AN genannt) eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Installation, Service und Entsorgung von PC-Systemen sowie Notebooks und Zubehör zu treffen. Die folgenden Leistungen sind vom AN erbringen:
— Lieferung der vom AG durch Einzelabruf bestellten Hardware (verschiedene Modelle und Ausprägungen von PC-Systemen sowie Notebooks und Zubehör),
— Lieferung der Hardware an den vom AG vorgegebenen zentralen Lieferort,
— Serviceleistungen während der Gewährleitungszeit,
— Entsorgung der Hardware während der Vertragslaufzeit.
Der AN hat dem AG eine Hardwarebestellliste inklusive Preisen mit zum Einzelabruf bestimmter Hardware der Leistungsbeschreibung anzubieten. Aus dieser Hardwarebestellliste ist der AG berechtigt, jederzeit Hardware in beliebiger Stückzahl abzurufen.
Der Abruf von Hardware erfolgt über gesonderte Beauftragungen des AN.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personalcomputer📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen;
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2018-0070 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 9.1.2019, 12.00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend;
3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA vollständig auszufüllen ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG oder dem bevollmächtigten Vertreter auszufüllen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter handelt, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen;
4) Die TNA u. deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2018-0070 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle - die Übersendung in Papierform oder anderer elektronischer Form ist nicht zulässig). Es sind die auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden;
5) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen;
6) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu;
7) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten;
8) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen;
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2018-0070 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 9.1.2019, 12.00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend;
3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA vollständig auszufüllen ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG oder dem bevollmächtigten Vertreter auszufüllen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter handelt, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen;
4) Die TNA u. deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2018-0070 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle - die Übersendung in Papierform oder anderer elektronischer Form ist nicht zulässig). Es sind die auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden;
5) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen;
6) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu;
7) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten;
8) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (Auftraggeber oder AG genannt) beabsichtigt mit einem Auftragnehmer (im Folgenden auch AN genannt) eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Installation, Service und Entsorgung von PC-Systemen sowie Notebooks und Zubehör zu treffen. Die folgenden Leistungen sind vom AN erbringen:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (Auftraggeber oder AG genannt) beabsichtigt mit einem Auftragnehmer (im Folgenden auch AN genannt) eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Installation, Service und Entsorgung von PC-Systemen sowie Notebooks und Zubehör zu treffen. Die folgenden Leistungen sind vom AN erbringen:
— Lieferung der vom AG durch Einzelabruf bestellten Hardware (verschiedene Modelle und Ausprägungen von PC-Systemen sowie Notebooks und Zubehör),
— Lieferung der Hardware an den vom AG vorgegebenen zentralen Lieferort,
— Serviceleistungen während der Gewährleitungszeit,
— Entsorgung der Hardware während der Vertragslaufzeit.
Der AN hat dem AG eine Hardwarebestellliste inklusive Preisen mit zum Einzelabruf bestimmter Hardware der Leistungsbeschreibung anzubieten. Aus dieser Hardwarebestellliste ist der AG berechtigt, jederzeit Hardware in beliebiger Stückzahl abzurufen.
Der Abruf von Hardware erfolgt über gesonderte Beauftragungen des AN.
Der Abruf von Lieferleistungen erfolgt über gesonderte Beauftragungen des AN. Der AG geht derzeit von einer Abnahmemenge über die Vertragslaufzeit von ca. 2 000 IT-Systemen aus, ohne das hieraus eine Abnahmeverpflichtung entsteht.
Die durch den AG bestellte Hardware wird bei dem AN inkl. aller bestellten Optionen und Zubehörteile entsprechend der Leistungsbeschreibung des betreffenden Hardwaretyps und gemäß den Anforderungen des AG installiert und dann an den AG geliefert.
Die Systemkomponenten bzw. Bauteile der Hardware sind miteinander zu verbinden. Die Netzwerkintegration des Systems obliegt ausschließlich dem AG. Die Verpackungen sind vom AN zurückzunehmen und sachgerecht zu entsorgen.
Die Lieferleistungen des AN müssen die folgenden übergreifenden Mindestanforderungen erfüllen:
—— Die Lieferleistungen gemäß Leistungsverzeichnis müssen von einem Hersteller gemäß Produkthaftungsgesetz sein, bezogen auf:
— Notebook (klein),
— Notebook (Standard),
— Tower PC,
— Small Form Faktor PC,
— Mini PC Format und
— jeweils dazugehöriges inkludiertes spezifisches Zubehör:
— 1x optische Wheel Mouse, links- und rechtshandgeeignet
— 1x externe Tastatur mit deutschen Tastenlayout mit Nummernblock
— 1x Port Replikator inkl. Netzstromversorgung
—— Der Bezugskanal der Lieferleistungen muss durch den deutschen Vertriebskanal des Herstellers freigegeben sein,
—— Die Lieferleistungen müssen fabrikneu und originalverpackt sein,
—— Die Umverpackung der Lieferleistungen muss einen scanbaren Barcode für die Seriennummer und die LAN-MAC Adresse, auf der gleichen Kartonseite enthalten. Die gewählte Kartonseite kann zwischen den Lieferungen variieren. Für das Zubehör kann auf einen scanbaren Aufkleber verzichtet werden.
—— Die Umverpackung der Lieferleistungen muss einen scanbaren Barcode für die Seriennummer und die LAN-MAC Adresse, auf der gleichen Kartonseite enthalten. Die gewählte Kartonseite kann zwischen den Lieferungen variieren. Für das Zubehör kann auf einen scanbaren Aufkleber verzichtet werden.
Der Vertragsbeginn ist derzeit für den 1.6.2019 vorgesehen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Rahmenvertrag kann einmalig um 12 Monate durch den AG verlängert werden, siehe auch II.2.11).
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) einmal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) einmal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schönefeld, Berlin, SXF, TXL, BER
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BWG) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BWG sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BWG) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BWG sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer;
2) Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate). Soweit keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist ein vergleichbarer Existenznachweis vorzulegen;
3) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung;
3) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung;
4) Sofern eine Bewerbung als BWG erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BWG ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BWG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
4) Sofern eine Bewerbung als BWG erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BWG ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BWG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Der AG stellt hierzu das Formblatt BWG-Erklärung zur Verfügung.
BWG haben in obiger BWG -Erklärung oder als Anlage zur BWG -Erklärung eine Erklärung in Textform folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BWG bzw. der Vertreter der BWG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BWG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
BWG haben in obiger BWG -Erklärung oder als Anlage zur BWG -Erklärung eine Erklärung in Textform folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BWG bzw. der Vertreter der BWG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BWG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Teilnahmeantrag die genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Teilnahmeantrag die genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BWG sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
1) Mittlerer Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, bezogen auf den Auftragsgegenstand;
2) Nachweis einer in wirtschaftlichem Umfang vergleichbaren nachprüfbaren Referenz.
Mindeststandards:
1) Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, bezogen auf den Auftragsgegenstand „Lieferung von x86-/x64-Systemen“, in Höhe von mindestens 900 000 EUR;
1) Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, bezogen auf den Auftragsgegenstand „Lieferung von x86-/x64-Systemen“, in Höhe von mindestens 900 000 EUR;
2) Als Mindestanforderungen für die nachprüfbare Referenz gelten die folgenden Parameter: Auftragszeitpunkt innerhalb der letzten 3 Jahre (>= 1.1.2014) und Auftragshöhe: > 750 000 EUR netto;
3) Nachweis von Referenzen mit Rahmenvertrags-Management;
4) Nachweis von Referenzen mit Rahmenverträgen zum Leistungsgegenstand;
5) Nachweis von Referenzen zur Serviceerbringung für Leistungsgegenstand;
6) Projektsprache Deutsch;
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Nennung des voraussichtlichen Herstellers zum Leistungsgegenstand;
2) Nachweis der Servicestrukturen zur Einhaltung der Service Level;
3) Nachweis von Referenzen mit Rahmenvertrags-Management;
4) Nachweis von Referenzen mit Rahmenverträgen zum Leistungsgegenstand;
5) Nachweis von Referenzen zur Serviceerbringung für Leistungsgegenstand;
6) Projektsprache Deutsch.
Mindeststandards:
1) Als Mindestanforderung sichert der Bewerber zu, dass er zum Leistungsbeginn über Zertifizierungen des benannten Herstellers verfügen wird, die den Bewerber zur Lieferung sowie zur Erbringung von Service-, Wartungs- so-wie Reparatur-Leistungen berechtigen und diese Zertifizierung über die Vertragslaufzeit aufrechterhält;
1) Als Mindestanforderung sichert der Bewerber zu, dass er zum Leistungsbeginn über Zertifizierungen des benannten Herstellers verfügen wird, die den Bewerber zur Lieferung sowie zur Erbringung von Service-, Wartungs- so-wie Reparatur-Leistungen berechtigen und diese Zertifizierung über die Vertragslaufzeit aufrechterhält;
2) Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er über mindestens zwei (2) Mitarbeiter verfügt, die durch den zu III.1.3.1 benannten Hersteller zertifiziert wurden und innerhalb der definierten Service Level (gemäß Leistungs-beschreibung hinsichtlich Service-, Reaktions- und Wiederherstellungszeit) Leistungen vor Ort beim Auftraggeber erbringen können;
2) Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er über mindestens zwei (2) Mitarbeiter verfügt, die durch den zu III.1.3.1 benannten Hersteller zertifiziert wurden und innerhalb der definierten Service Level (gemäß Leistungs-beschreibung hinsichtlich Service-, Reaktions- und Wiederherstellungszeit) Leistungen vor Ort beim Auftraggeber erbringen können;
3) Als Mindestanforderungen hat der Bewerber zwei (2) nachprüfbare Referenzen einzureichen. Für die zwei (2) geforderten „Referenzen mit Rahmenvertrags-Management“ gelten die folgenden Mindestanforderungen: Referenzgeber und deutschsprachiger Ansprechpartner des Referenzgebers; Leistungsgegenstand: Rahmenvertrags-Management für die Lieferung von IT-Systemen/IT-Komponenten; Zeitpunkt der Auftragserteilung: ab dem 1.1.2014; geleistete Laufzeit des Vertrages (für noch laufende Verträge die Laufzeit seit Auftragserteilung bis zur Frist der Einreichung der Teilnahmeanträge): größer gleich 12 Monate; Leistungsinhalt: Bereitstellung von Abrufnachweisen für den Referenzgeber sowie Statusauswertungen zum Rahmenvertrag für den Referenzgeber über: Abrufdaten, stichtagsbezogene Wertübersichten der Abrufe und Einhaltung der Service Level (z.B. Lieferzeiten);
3) Als Mindestanforderungen hat der Bewerber zwei (2) nachprüfbare Referenzen einzureichen. Für die zwei (2) geforderten „Referenzen mit Rahmenvertrags-Management“ gelten die folgenden Mindestanforderungen: Referenzgeber und deutschsprachiger Ansprechpartner des Referenzgebers; Leistungsgegenstand: Rahmenvertrags-Management für die Lieferung von IT-Systemen/IT-Komponenten; Zeitpunkt der Auftragserteilung: ab dem 1.1.2014; geleistete Laufzeit des Vertrages (für noch laufende Verträge die Laufzeit seit Auftragserteilung bis zur Frist der Einreichung der Teilnahmeanträge): größer gleich 12 Monate; Leistungsinhalt: Bereitstellung von Abrufnachweisen für den Referenzgeber sowie Statusauswertungen zum Rahmenvertrag für den Referenzgeber über: Abrufdaten, stichtagsbezogene Wertübersichten der Abrufe und Einhaltung der Service Level (z.B. Lieferzeiten);
4) Als Mindestanforderungen hat der Bewerber zwei (2) nachprüfbare Referenzen einzureichen. Für die zwei (2) geforderten nachprüfbaren „Referenzen mit Rahmenverträgen zum Leistungsgegenstand“ gelten die folgenden Mindestanforderungen: Referenzgeber und deutschsprachiger Ansprechpartner des Referenzgebers; Leistungsgegenstand: Lieferung von x86-/x64-Clientsystemen; Zeitpunkt der Auftragserteilung: ab dem 1.1.2014; geleistete Laufzeit des Vertrages (für noch laufende Verträge die Laufzeit seit Auftragserteilung bis zur Frist der Einreichung der Teilnahmeanträge): größer gleich 24 Monate; Leistungsinhalt /-umfang: Anzahl gelieferter x86-/x64-Clientsysteme: größer gleich 100 Stück pro Jahr sowie vertraglich vereinbarte Lieferzeit zum Leistungsgegenstand: kleiner gleich 5 Werktage;
4) Als Mindestanforderungen hat der Bewerber zwei (2) nachprüfbare Referenzen einzureichen. Für die zwei (2) geforderten nachprüfbaren „Referenzen mit Rahmenverträgen zum Leistungsgegenstand“ gelten die folgenden Mindestanforderungen: Referenzgeber und deutschsprachiger Ansprechpartner des Referenzgebers; Leistungsgegenstand: Lieferung von x86-/x64-Clientsystemen; Zeitpunkt der Auftragserteilung: ab dem 1.1.2014; geleistete Laufzeit des Vertrages (für noch laufende Verträge die Laufzeit seit Auftragserteilung bis zur Frist der Einreichung der Teilnahmeanträge): größer gleich 24 Monate; Leistungsinhalt /-umfang: Anzahl gelieferter x86-/x64-Clientsysteme: größer gleich 100 Stück pro Jahr sowie vertraglich vereinbarte Lieferzeit zum Leistungsgegenstand: kleiner gleich 5 Werktage;
5) Als Mindestanforderungen hat der Bewerber zwei (2) nachprüfbare Referenzen einzureichen. Für die zwei (2) geforderten nachprüfbaren „Referenzen mit zur Serviceerbringung für Leistungsgegenstand“ gelten die folgenden Mindestanforderungen: Referenzgeber und deutschsprachiger Ansprechpartner des Referenzgebers; Leistungsgegenstand: Service für x86-/x64-Clientsysteme vor Ort beim Referenzgeber; Zeitpunkt der Auftragserteilung: ab dem 1.1.2014; geleistete Laufzeit des Vertrages (für noch laufende Verträge die Laufzeit seit Auftragserteilung bis zur Frist der Einreichung der Teilnahmeanträge): größer gleich 24 Monate; Leistungsinhalt: vertraglich vereinbarte Reaktionszeiten zur Serviceerbringung vor Ort; regelmäßige Entsorgung von x86-/x64-Clientsystemen innerhalb der Vertragslaufzeit;
5) Als Mindestanforderungen hat der Bewerber zwei (2) nachprüfbare Referenzen einzureichen. Für die zwei (2) geforderten nachprüfbaren „Referenzen mit zur Serviceerbringung für Leistungsgegenstand“ gelten die folgenden Mindestanforderungen: Referenzgeber und deutschsprachiger Ansprechpartner des Referenzgebers; Leistungsgegenstand: Service für x86-/x64-Clientsysteme vor Ort beim Referenzgeber; Zeitpunkt der Auftragserteilung: ab dem 1.1.2014; geleistete Laufzeit des Vertrages (für noch laufende Verträge die Laufzeit seit Auftragserteilung bis zur Frist der Einreichung der Teilnahmeanträge): größer gleich 24 Monate; Leistungsinhalt: vertraglich vereinbarte Reaktionszeiten zur Serviceerbringung vor Ort; regelmäßige Entsorgung von x86-/x64-Clientsystemen innerhalb der Vertragslaufzeit;
6) Das einzusetzende Personal muss über sehr gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse verfügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Wertungsstufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3;
Wertungsstufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen;
Wertungsstufe 3: Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Nur die geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Im Übrigen s. II.2.9).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
a) Das einzusetzende Personal muss über sehr gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse verfügen;
b) Der Auftragnehmer muss über die Vertragslaufzeit hinweg über Zertifizierungen des Herstellers der angebotenen Produkte verfügen, die den Auftragnehmer zur Lieferung sowie zur Erbringung von Service-, Wartungs- und Reparatur-Leistungen berechtigen;
b) Der Auftragnehmer muss über die Vertragslaufzeit hinweg über Zertifizierungen des Herstellers der angebotenen Produkte verfügen, die den Auftragnehmer zur Lieferung sowie zur Erbringung von Service-, Wartungs- und Reparatur-Leistungen berechtigen;
c) Der Auftragnehmer muss über die Vertragslaufzeit hinweg nachzuweisen, dass er über mindestens zwei (2) Mitarbeiter verfügt, die durch den Hersteller der angebotenen Produkte zertifiziert wurden und innerhalb der definierten Service Level (gemäß Leistungsbeschreibung hinsichtlich Service-, Reaktions- und Wiederherstellungszeit) Leistungen vor Ort beim Auftraggeber erbringen können.
c) Der Auftragnehmer muss über die Vertragslaufzeit hinweg nachzuweisen, dass er über mindestens zwei (2) Mitarbeiter verfügt, die durch den Hersteller der angebotenen Produkte zertifiziert wurden und innerhalb der definierten Service Level (gemäß Leistungsbeschreibung hinsichtlich Service-, Reaktions- und Wiederherstellungszeit) Leistungen vor Ort beim Auftraggeber erbringen können.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die Eignung gemäß dem beschriebenen Verfahren III.1.4.
Insbesondere auf der Prüfung anhand der vom Bewerber/BWG eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Der Auftraggeber (AG) wird max. 5 Bewerber für das weitere Verfahren auswählen.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften (BWG) die geforderten Mindestanforderungen erfüllen, wird der AG die 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber/BWG auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der AG die in der „Bewerbererklärung Eignung“ dargestellte Bewertungsmatrix verwenden, die die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. III.1.2) und III.1.3) anhand der eingereichten Referenzen und der Angabe zum Ansprechpartner, widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber/BWG werden auch mehr als 5 Bewerber bzw. BWG für das weitere Verfahren ausgewählt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften (BWG) die geforderten Mindestanforderungen erfüllen, wird der AG die 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber/BWG auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der AG die in der „Bewerbererklärung Eignung“ dargestellte Bewertungsmatrix verwenden, die die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. III.1.2) und III.1.3) anhand der eingereichten Referenzen und der Angabe zum Ansprechpartner, widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber/BWG werden auch mehr als 5 Bewerber bzw. BWG für das weitere Verfahren ausgewählt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-30 📅
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen;
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen;
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2018-0070 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 9.1.2019, 12.00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2018-0070 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 9.1.2019, 12.00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend;
3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA vollständig auszufüllen ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG oder dem bevollmächtigten Vertreter auszufüllen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter handelt, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen;
3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA vollständig auszufüllen ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG oder dem bevollmächtigten Vertreter auszufüllen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter handelt, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen;
4) Die TNA u. deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2018-0070 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle - die Übersendung in Papierform oder anderer elektronischer Form ist nicht zulässig). Es sind die auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden;
4) Die TNA u. deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2018-0070 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle - die Übersendung in Papierform oder anderer elektronischer Form ist nicht zulässig). Es sind die auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden;
5) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen;
6) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu;
7) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten;
7) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten;
8) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
8) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden;
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen;
3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 239-546886 (2018-12-10)
Ergänzende Angaben (2019-01-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
— Lieferung der vom AG durch Einzelabruf bestellten Hardware (verschiedene Modelle und Ausprägungen von PC-Systemen sowie Notebooks und Zubehör)
— Lieferung der Hardware an den vom AG vorgegebenen zentralen Lieferort
— Serviceleistungen während der Gewährleitungszeit
— Entsorgung der Hardware während der Vertragslaufzeit
— Die Lieferleistungen gemäß Leistungsverzeichnis müssen von einem Hersteller gemäß Produkthaftungsgesetz sein, bezogen auf:
—— Notebook (klein),
—— Notebook (Standard),
—— Tower PC,
—— Small Form Faktor PC,
—— Mini PC Format und
—— jeweils dazugehöriges inkludiertes spezifisches Zubehör:
——— 1x optische Wheel Mouse, links- und rechtshandgeeignet,
——— 1x externe Tastatur mit deutschen Tastenlayout mit Nummernblock,
——— 1x Port Replikator inkl. Netzstromversorgung,
— Der Bezugskanal der Lieferleistungen muss durch den deutschen Vertriebskanal des Herstellers freigegeben sein.
— Die Lieferleistungen müssen fabrikneu und originalverpackt sein.
— Die Umverpackung der Lieferleistungen muss einen scanbaren Barcode für die Seriennummer und die LAN-MAC Adresse, auf der gleichen Kartonseite enthalten. Die gewählte Kartonseite kann zwischen den Lieferungen variieren. Für das Zubehör kann auf einen scanbaren Aufkleber verzichtet werden.
— Die Umverpackung der Lieferleistungen muss einen scanbaren Barcode für die Seriennummer und die LAN-MAC Adresse, auf der gleichen Kartonseite enthalten. Die gewählte Kartonseite kann zwischen den Lieferungen variieren. Für das Zubehör kann auf einen scanbaren Aufkleber verzichtet werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-15 📅
Name: ebunet Systemhaus GmbH
Postanschrift: Kaiserin-Augusta-Allee 14
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10553
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 307475260📞
E-Mail: innendienst@ebunet.de📧
Land: Berlin
🏙️
Quelle: OJS 2019/S 223-548272 (2019-11-15)